Frage: Pfändung und Verfügung |
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Verfasst am: 16.12.2007 16:02 |
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Guthabensaldo: 500 EUR
Dispo: 1000 EUR
Pfändung über 700 EUR geht beim KI ein
Frage: Wenn durch den vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die 700 EUR an den Gläubiger überwiesen worden sind, darf die Person ab dann wieder verfügen, obwohl der Dispo durch die Pfändung in Anspruch genommen wurde oder erst wieder wenn der Dispo beglichen wurde?
Ich denke mir das der Dispo nach einer Pfändung doch sowieso gestrichen wird, oder? |
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Verfasst am: 16.12.2007 16:25 |
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also ich denke mir das ist ja nicht grundsätzlich so, das dann der dispo gestrichen wird, aber er darf den eingeräumten Rahmen von 1000€ ausnutzen wenn die Pfändung geklärt ist, das ist doch die abmache zwischen kunden und KI. weil das ist ja geld was das KI im zur Verfügung stellt, was er dnn damit bezahlt ist doch scnuppe. also rein rechtlich gesehn. |
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Verfasst am: 16.12.2007 18:12 |
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Was mit dem DISPO passiert ist Sache der Bank. Löschen würde ich Ihn schon, wenn die Pfändung nicht bezahlt wird. Da sich die Bonität des Kunden verschlechtert hat kann man, gemäß AGB, den DK löschen.
Generell ist es egal wie die Pfändung beglichen wird
Also....
Überweisung der Pfändung in voller Höhe, Freigabe erhalten, KTO wieder frei und Dispo belassen .... So würde ich es machen....und mal nachhaken wie es dazu gekommen ist..... |
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Verfasst am: 16.12.2007 19:35 |
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Ja, ich würde genauso wie Jens84 handeln. |
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