Todesfallmeldung |
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Verfasst am: 10.10.2005 15:43 - Geaendert am: 10.10.2005 15:58 |
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Bräuchte Hilfe zu dieser Aufgabe:
bräuchte bitte Hilfe zu dieser Aufgabe:
Todestag: 6.September 2005
Kontostände 05.September 2005:
a) Girokonto H 2040,00 €
b) Sparkonto H 12530,00 €
c) Darlehenskonto S 9870 €
d) Depotkonto (Kurswer der Aktien) 6730,00 €
e) abgelaufene Zinsen H 220,00 €
Kontostände 06.September 2005:
a) Girokonto H 1760,00 €
b) Sparkonto H 12530,00 €
c) Darlehenskonto S 9870 €
d) Depotkonto (Kurswer der Aktien) 6450,00 €
e) abgelaufene Zinsen H 221,00 €
Ermitteln Sie den Betrag der an das Finanzamt zu melden ist. |
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Verfasst am: 10.10.2005 15:47 - Geaendert am: 10.10.2005 15:47 |
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21.520€
2040 + 12530 + 6730 + 220
Sollbestände bleiben immer außen vor!!! |
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Verfasst am: 10.10.2005 16:04 |
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Falsch!
Beim Depot musst du den Wert des Todestages nehmen, sodass 21240 € rauskommt. |
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Verfasst am: 10.10.2005 16:06 |
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richtig!!!!
den wert der aktien bitte IMMER vom todestag!!! ;) |
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Verfasst am: 10.10.2005 16:10 |
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Stimmt, sorry.
Ist schon so lange her!!!
Hab gar nicht gemerkt, dass es da 2 Daten gab.
Sorry. |
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Verfasst am: 10.10.2005 16:18 |
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Warum Nimmt man bei Aktien den Todestag? |
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Verfasst am: 10.10.2005 16:55 |
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Die steuerliche Bewertung (auch im Todesfall) von Depots ist geregelt in § 11 Bewertungsgesetz:
"(1) Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im amtlichen Handel notierten Kurs angesetzt. Liegt am Stichtag eine Notierung nicht vor, so ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag im amtlichen Handel notierte Kurs maßgebend. Entsprechend sind die Wertpapiere zu bewerten, die zum geregelten Markt zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind."
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg/index.html |
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Verfasst am: 11.10.2005 08:36 |
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Also dannn immer den Depotwert vom Todestag oder den niedriegeren Wert? |
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Verfasst am: 11.10.2005 12:01 |
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Weiß das hier keiner? |
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Verfasst am: 11.10.2005 15:03 |
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Bei Wertpapieren, nimmt man die Stückzahl zu Beginn des Todestages und den Kurs vom Todestag.
Begründung: Siehe cashguard |
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Verfasst am: 18.10.2005 11:04 |
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Der ist doch eh tot... warum denn melden...?
Jetzt nur noch die Erben in einen Käfig sperren udn verkünden, dass der letzte der überlebt alles bekommt... ach so... Knüppel und Küchenmesser in den Käfig werfen. ^^-Wärt ihr alle schöner, hättet ihr sicher mehr Spaß im Leben.- |
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Verfasst am: 18.10.2005 12:39 |
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Du hast da einen kleinen Fehler gemacht. In diesem Treat ist das lediglich mein einziger störender Beitrag. Du sprichst von ihnen in der Mehrzahl.
In anderen Treats beziehe ich mich auf die Themen und schmücke sie lediglich mit zum Teil provokativen, debattenfördernden Phrasen, die sich durch ein Pro und Kontra auszeichnen.
Die Art und Weise sowie die Struktur der Äußerungen ist mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung gebunden, solange sie nicht in deutlich beleidigender Form zu Tage tritt.
Da ich dieses Kriterium in der Regel beherzige, möge dir deine konservative Äußerung und die einmalige Einzahl/Mehrzahl - Verwechslung gütigerweise verziehen sein.-Wärt ihr alle schöner, hättet ihr sicher mehr Spaß im Leben.- |
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Verfasst am: 18.10.2005 12:49 |
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Hi,
aber das girokonto wird net gemeldet, weil es normalerweise unter 1% Verzinsung liegt und erst ab einem Prozent muss man es melden!
Gruß |
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Verfasst am: 18.10.2005 12:53 |
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Also soweit ich weiß werden alle Konten mit einem Guthaben gemeldet! Unabhängig von der Verzinsung. |
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Verfasst am: 18.10.2005 12:55 |
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Richtig, denn die Meldepflicht rührt nicht daraus her.
immer ganz wichtig Betragsgrenzen...-Wärt ihr alle schöner, hättet ihr sicher mehr Spaß im Leben.- |
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Verfasst am: 18.10.2005 13:05 - Geaendert am: 18.10.2005 16:28 |
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@Carlo_Cokxxc
Ich kann sehr wohl zwischen Ein- und Mehrzahl unterscheiden. Ich habe mehrere Texte gelesen. |
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Verfasst am: 18.10.2005 13:25 |
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dann liegt wohl ein verschwommene Wahrnehmung des Umfeldes vor. -Wärt ihr alle schöner, hättet ihr sicher mehr Spaß im Leben.- |
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