Und was jetzt...? |
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Verfasst am: 21.08.2008 13:05 |
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Hi Fans,
hab jetzt den Bankfachwirt gemacht und weiß nicht, ob oder wie i ch weitermachen soll. Wie is eure Meinung zum Bankbetriebswirt. Wer hat ihn gemaht und hat Erfahrungen dazu oder was haltet ihr allgemein davon? Wie siehts aus mit der Akzeptanz?
Danke für die kommenden Infos!!
kölsch |
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Verfasst am: 21.08.2008 13:25 |
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Was willst du denn beruflich machen? |
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Verfasst am: 21.08.2008 13:55 |
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Geh studieren.
Falls du ihn nach dem 01.08.2008 bestanden hast, erwirbst du damit Fachhochschulreife (kaufm.) |
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Verfasst am: 21.08.2008 14:27 |
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"Falls du ihn nach dem 01.08.2008 bestanden hast, erwirbst du damit Fachhochschulreife (kaufm.)"
In jedem Bundesland? Quelle?
Ich persönlich werde nun den Betriebswirt (IHK) anfangen. Habe mich gegen den Bankbetriebswirt entschieden, da ich zum einen nichts von reinen Samstagsveranstaltungen halte und zum anderen der Abschluss dann von der Bankakademie (bzw. Frankfurt School...), also einem privaten Unternehmen, verliehen wird. |
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Verfasst am: 21.08.2008 14:37 |
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Quelle ist die IHK Würzburg-Schweinfurt. (Bayern) |
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Verfasst am: 21.08.2008 19:14 |
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Aha. also ist deine Quelle eine Ausländische ... |
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Verfasst am: 22.08.2008 09:00 |
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Schriftliche Auskunft der IHK - München (also auch Bayern)
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"Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Sie aufgrund Ihrer bestandenen Bankfachwirtprüfung nicht die Fachhochschulreife erworben haben, sondern (nochmals) die mittlere Reife.
Denn das Zeugnis einer bayerischen Industrie- und Handelskammer über
eine erfolgreich abgelegte Fachwirtprüfung ist ausweislich Ziffer 5.9
Buchstabe d) der beigefügten Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 6.
Dezember 1994 Nr. V/3 - S 6250 - 10/170 725 nach Art. 25 Abs. 3 Satz 2
des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG) allgemein einem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig.
Ungeachtet dessen können Sie aufgrund einer am 1. August 2008 in Kraft
getretenen Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSG) nach
einem Beratungsgespräch an einer staatlichen bayerischen Fachhochschule
ohne weitere Zugangsprüfung ein einschlägiges FH-Studium (z. B. der
Betriebswirtschaftslehre, nicht aber ein Ingenieurstudium) aufnehmen."
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Verfasst am: 22.08.2008 09:16 |
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also man darf studieren, bekommt aber KEINE Fachhochschulreife? |
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Verfasst am: 22.08.2008 09:29 |
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So sehe ich das auch. |
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Verfasst am: 22.08.2008 11:02 |
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Du bekommst so etwas wie eine "Fachhochschulzugangsberechtigung" für einen bestimmten Themenbereich.
Ich mache derzeit den Wirtschaftsfachwirt IHK und habe diesbezüglich auch schon bei FH´s in Bayern und Baden-Württemberg angefragt und dort ist das studieren mit einem bestandenen Fachwirt möglich.
Es kommt aber je nachdem auf die FH drauf an, ob sie z.B. noch einen Test bzw Berufserfahrung etc verlangen. |
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