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Verfasst am: 15.12.2005 17:12 |
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Bernd Meier hatte am 21. Oktober 2004 bei der Nordbank AG 21.000,00 € als Spareinlage angelegt. Die Anlage erfolgte zu den nachstehend abgedruckten Bedingungen:
Die Anlage erfolgt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Eine Kündigung der Einlage ist frühestens nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten möglich.
Außerdem möchte Herr Meier wissen, zu welchem Termin er vorzeitig, frühest möglich ohne Zinsverlust über seine gesamte Spareinlage verfügen kann. Ermitteln Sie das entsprechende Datum.
Lösung: 22.01.2006
Warum nicht 21.01.2006 |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:15 |
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keine Ahnung, hätte jetzt auch gesagt, dass er am 21.01.2006 verfügen kann?
Mmh, 21.01.2006 ist auch richtig, bin ich mir zu 95 % sicher?
Wo haste die Frage her? |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:29 |
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er hat es am 21. angelegt...und läuft 1jahr...sprich bis 21. des nächsten jahres..
bis dahin is es fest...und deswegen kann er erst 1tag später verfügen...
hatte so ne aufgabe bei der zwischenprüfung auch...
hatte es leider auch falsch..aber dadurch lernt man*g* |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:29 |
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na ganz einfach, er darf rechtlich gesehen erst einen Tag nach Eröffnung bzw. Einzahlung kündigen !!!
deswegen der 22.1. !!! |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:31 |
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Bzw. die Kündigungssperrfrist in diesem Fall beginnt erst einen Tag nach der Einzahlun / Eröffnung an zu laufen !! |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:36 - Geaendert am: 15.12.2005 17:47 |
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Lest Euch den Text nochmal durch. Meiner Meinung nach kann er erst am 22.01. vollkommen ohne Verlust verfügen, denn:
Die Anlage erfolgt mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist.
Eine Kündigung der Einlage ist frühestens nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten möglich.
dreimonateige Kündigungsfrist (3) + frühsten nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten (12) = 3+12=15 Monate |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:40 |
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vom 21.10.04 an 12monate = 21.12.05
vom 21.12.05 an 3 monate macht den 21.01.06
bis dahin is es fest...also kann er erst am 22.01.06 frühestens verfügen OHNE verlust..
mit verlust könnte er ab dem 22.10. verfügen... |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:45 |
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BGB § 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
§ 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. |
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Verfasst am: 15.12.2005 17:49 |
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alles klar;-( |
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Verfasst am: 15.12.2005 18:00 |
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Na sag ich doch Herrmann, waren meine worte nur verständlicher !!;o) |
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Verfasst am: 15.12.2005 18:19 |
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bin jetzt total verwirrt...
wenn ich heute..also am 15.12.05 für 1jahr was anlege...
dann kann ich am 15.12.06 oder am 16.12.06 frühestens verfügen??? |
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Verfasst am: 15.12.2005 19:03 - Geaendert am: 15.12.2005 21:27 |
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Spareinlagen sind unbefristete Einlagen. Deshalb kann man erst einen Tag nach der Einzahlung kündigen.
Die Aufgabe wurde in der Zwischenprüfung Frühjahr 2005 gestellt. |
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Verfasst am: 16.12.2005 09:18 |
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@anaid:
nur bei Einlagen mit Kündigungsfrist immer einen tag nach Einzahlung !!!
Nicht jedoch bei Festgeldern, etc. weil das eine befristete Einlage ist !! |
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Verfasst am: 16.12.2005 11:54 |
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also..
ich hab nochma bei mir in der bank gefragt wie das mit festgeldern is..
wenn ich heute..sprich am 16.12.05 was anlege für 1jahr..
dann is das fest bis 15.12.06 und ab 16.12.05 kann ich drüber verfügen..
ihr habt mich ganz verwirrt mit der frage*g* |
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Verfasst am: 16.12.2005 13:33 |
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das ist doch logisch !!!
Festgelder haben ja auch ne bestimmte laufzeit, mit runden tagen, bekannter weise.
D.h. z.b. 30 t 90 t 120 t usw.
und wenn du jetzt am 15.12.2005 was auf ein Festgeldkonto einzahlst, das eine laufzeit von 1 Jahr sprich 360 t hat dann wird es logischerweise auch nur bis zum 14.12.2006 verzinst, wenn du den Einzahlungstag mitrechnest. Ansonsten hättest du ja einen tag mehr, wenn du den 15.12.2006 mitrechnen würdest und es wären dann zuviele zinsen für einen tag !! |
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Verfasst am: 16.12.2005 13:58 |
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ich sag nur "wertstellung" |
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Verfasst am: 16.12.2005 14:00 |
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er kann weder am 21. noch am 22. verfügen, is nämlcih wochenende so isses und so bleibts
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Verfasst am: 16.12.2005 14:02 |
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dann mach das du nach hause gehst?
vielleicht hört dir ja da jemand zu?
schwachkopf... |
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Verfasst am: 16.12.2005 14:04 |
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Er könnte aber theoretisch am 21. bzw 22. in die bank oder filiale einbrechen, den tresor knacken und über noch mehr verfügen ( wenn er schlau ist ) *g* |
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Verfasst am: 16.12.2005 14:06 |
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flessi hast du ei problem mit mir??? wenn ja, kannst du das auf eine weise ausdrücken, die ich verstehe? so isses und so bleibts
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