PK in der Prüfung |
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Verfasst am: 10.01.2007 14:12 |
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@ Onkel:
Mal ne blöde Frage, sowas wie deine Formel darf man nicht in der Beratermappe für die Prüfung verstecken, oder?? |
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Verfasst am: 10.01.2007 14:15 |
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@nina:
leider nicht, die musst du dir einprägen. wenn du mit sowas in der mappe erwischt wirst, dann kann das im schlimmsten falle dazu führen, dass du wegen täuschungsversuch von der prüfung ausgeschlossen wirst. |
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Verfasst am: 10.01.2007 14:17 |
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@ Onkel:
Danke. Am besten ich fange gleich an zu lernen. Ich bild mir übrigens ein, die Formel in der Schule schonmal gesehen zu haben: |
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Verfasst am: 10.01.2007 14:22 |
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hm, bei uns in der schule wurde das schnell übersprungen, da es heisst man könne das pa darlehen nicht ohne weiteres ausrechnen. man ist halt darauf angewiesen, dass der kunde einem einen laufzeitwunsch nennnt. |
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Verfasst am: 10.01.2007 15:47 |
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trotz allem ist deine formel nicht korrekt, da es sich hier um ein stinknormales darlehen handelt und die am anfang berechneten zinsen zutreffen.
laut deiner rechnung kommen wir bei einer laufzeit von 60 monaten auf INSGESAMT 1268,30 EUR, sprich pro jahr auf 253,66 EUR, was einem zinssatz von 2,5% entsprechen würde -> definitiv FALSCH.
schau dir die formel lieber nochmal an, ob du nicht irgendwo was falsch zusammengefasst hast.
FÜR DIE PRÜFUNG WÜRDE ICH AUF JEDEN FALL BEI DER FÜR DEN PRÜFER NACHVOLLZIEHBAREN BERECHNUNG PER HAND BLEIBEN... |
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Verfasst am: 10.01.2007 16:05 |
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der darlehensbetrag wird ja immer kleiner und dadurch die jährliche zinsleistung geringer.
die formel habe ich wie bereits erwähnt von meiner ausbildungsabteilung und ich denke die wissen, wie man ein pa darlehen ausrechbnet. jedenfalls sollte man das von den ausbildern der drittgrößten sparkasse verlangen können. |
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Verfasst am: 10.01.2007 16:12 |
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gibts sonst auch ne formel für nen annuitätendarlehen?
kann das in der AP drankommen ? bestimmt oder? |
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Verfasst am: 10.01.2007 16:30 |
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auch wenn ich mich wiederhole: in der mündlichen abschlussprüfung wird eine annuitätendarlehen NICHT drankommen.
bei der prüfung geht es um die beratung und nicht um die berechnung aufwändiger darlehen.
von daher ist die formel in verbindung mit einem prüfungsfall FALSCH.
in der prüfung wird von einem zinssatz ausgegangen, der fest auf den gesamtbetrag zu zahlen ist.
da kann die formel von der spaßkasse kommen wie sie will...das ändern an den fakten nichts und von daher ist sie im zusammenhang mit dem thread-titel fehl am platz. |
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Verfasst am: 10.01.2007 17:22 |
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ich weiss ja nicht wo du deine prüfung machst, aber hier in nrw kommt auf jedenfall annuitäten darlehen dran.
die formel passt immer noch.....aber du musst sie ja nicht nutzen.... |
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Verfasst am: 10.01.2007 17:41 - Geaendert am: 10.01.2007 17:42 |
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Es geht auch einfach:
Auszahlung = Nettokredit = 10.000,00 €
+ Zinsen: 10.000 • 4,99% • 5 = 2.495,00 €
-----------------------------------------------------------
= Rückzahlung = Bruttokredit = 12.495,00 €
Rate = 12.495 € : 60 Monate = 208,25 € pro Monat
2.495 * 100 * 12
--------------------------- = 9,82 % effektiver Zinssatz
10.000 * (60+1)/2 |
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Verfasst am: 10.01.2007 17:51 |
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@herrmann:
das wäre bei einem festdarlehen ohne tilgung richtig. da wir aber ein annuitätendarlehen oder abzahlungsdarlehen haben, wird der darlehensbetrag immer geringer und damit die zinsen auch, da die immer auf den restkredit gerechnet werden. |
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Verfasst am: 10.01.2007 18:01 |
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Meine Rechnung bezieht sich auf den klassischen Ratenkredit.
Die Berechnung eines Annuitätendarlehen ist ohne Formel nicht möglich.
Entweder die Prüfungskommission lässt eine Formelsammlung zu oder sie lässt die Laufzeit offen und gibt einen anfänglichen Tilgungssatz wie beim typischen Baudarlehen an. |
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Verfasst am: 10.01.2007 21:04 |
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@herrmann: vollkommen korrekt. dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
@onkel: ich hab meine prüfung schon ein weilchen hinter mir und bin näher an den hintergründen einer prüfung dran.
du kannst tipps annehmen oder nicht. |
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Verfasst am: 10.01.2007 22:08 |
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@sunshine: da lehne ich lieber ab und vertrau auf meine ausbilder.... |
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Verfasst am: 10.01.2007 22:35 |
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@Maerchenonkel
Mit der angegebenen Formel kann man die Zinsen, aber nicht die Annuität ausrechnen. |
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Verfasst am: 11.01.2007 08:44 |
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hättest du meine posts richtig gelesen, hättest du gemerkt, dass ich genau das auch schon erwähnt habe..... |
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Verfasst am: 11.01.2007 11:29 |
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nochmal ganz von vorne: die frage ging 1. um ein standart darlehen mit fester rate.
2. wenn du in der prüfung sitzt, interessiert den "kunden" nicht, wieviel er insgesamt an zinsen zahlt, sondern wie hoch seine monatliche belastung ist und das sagt deine formel einfach nicht aus.
und bevor wir jetzt vom thema abschweifen, ob nun deine sparkasse recht hat oder eben nicht, was dieses thema angeht:
FÜR ALLE, DIE DIESEN THREAD LESEN,WEIL ES IHNEN UM DIE PRÜFUNG GEHT:
relevant ist der rechenweg wie in den ersten beiträgen gepostet..die zuletzt diskutierte formel bringt für die prüfung NICHTS.
und nachdem ich davon ausgehe, dass unser märchenonkel das letzte wort behalten möchte: ich bin raus aus dieser diskussion..es kann sich jetzt jeder selbst sein bild machen.
Punkt. |
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Verfasst am: 11.01.2007 12:44 |
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haargenau, das letzte wohl habe ich.
wer die formel nicht nutzen will, braucht das ja nicht zu tun. ich kann nur wieder sagen, dass diese formel definitiv von unserem ausbilder mit den prüfungsausschussen besprochen wurde...... |
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