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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Erbfall, hilfffffffffe
 
sweetsparki
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 18:39
Müssen bei Depots auch die Werte vom Todesvortag gemeldet werden oder wie ist das???

Hat einer von euch eine kompriemierte Formelsammlung für eins der Fächer oder insgesamt????

Wär echt nett!

Danke
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 18:45 - Geaendert am: 17.11.2006 18:46
Wenn man das Meldeformular anschaut, erkennt man, dass der Kurswert des Todestages angegeben werden soll und das ist bestimmt nicht der Schlusskurs Vortages.

Bei Wertpapieren nimmt man die Stückzahl zu Beginn des Todestages und den Kurs vom Todestag.
HypoBank05
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2006 19:16
Also meiner Meinung nach ist das Guthaben zu Beginn des Todestages , also der Tagesendsaldo des Vortodestages maßgeblich?!

Somit gibt es eigentlich auch nur Stückzinsen bis zum Vortodestag...!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 19:56
Es ist bei einem Depot der Kurswert am Todestag entscheidend. Es steht doch in einem Gesetz.

Man nimmt bei Kontokorrentkonten und Sparkonten die Saldon vom Tag vor dem Todestag und beim Depot den vom Todestag.
daniel88x
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 19:59
Wir habens so beigebracht bekommen das wir die Stände von 0.00 Uhr vor der Sterbezeit nehmen sollen.

Und dass gilt sowohl bei Depot als auch bei Bankguthaben!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 20:01
Daniel, ich habe auch mal beigebracht bekommen, dass ich nicht alleine über eine Strasse gehen soll.


Zeiten ändern sich. Gesetze tun es auch. Man sollte mitgehen, weil wir an sie gebunden sind.
daniel88x
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 20:04
Da mach ich aber nicht mit.

Wenns doch der Lehrer so sagt.
daniel88x
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 20:05
Was meinen denn die anderen im Forum zu dieser Problematik?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 20:08
Schaut dein Lehrer deine entscheidenden Prüfungen durch oder die IHK?

Ich habe mich auch nie auf alles verlassen, was ein Lehrer uns gesagt hat.


Du solltest bei solchen Sachen immer der aktuellen Rechtslage Glauben schenken. Da kannst du nichts falsch machen.


Weil du sagtest, dass du das so machst, weil du es mal gehört hast, ist mir da ein guter Spruch zu eingefallen.


Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen.
daniel88x
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 20:13
Hast du irgendwo ne Quelle wo man mal nachblättern kann?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 20:25
http://www01.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20030109/b_6.phtml
3. Abschnitt

http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
da siehste es auch,wurde in einem anderen Threat schonmal angegeben


Bei Wertpapieren ist - im Gegensatz zu Giro- oder Spargutgaben - der Todestag (als Stichtag) maßgebend, nach § 11 BewG
vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bewg/index.html
tachherrbecker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.11.2006 21:02
genau so ist es.
bei konten die schlußstände des vortodestages, bei depots die des todestages.
stückzinsen aber meiner meinung auch nur bis zum vortodestag (einschließlich).

auch immer dran denken:
nicht kaufmännisch runden, sondern immer abrunden
daniel88x
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2006 21:29
Ich will ja keine Kritik ausüben, aber die ersten beiden Links sind schon etwas älter und im 3. Link wird nicht auf dieses Thema eingegangen.

Ich hoffe einfach mal das in 3 Tagen während der Abschlussprüfung keine einzige Aufgabe über dieses Thema drankommt und wenn, dann nehme ich alle Stände um 0.00 Uhr vor der Sterbezeit. ;-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2006 00:36
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11372&forumid=5
 

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