Sicherungsübereignung |
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Verfasst am: 22.11.2002 15:56 |
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Welches Eigentumsverhältnis herrscht nach einer Sicherungsübereignung bsps. eines PKWs?
Und vor allem wieso?```?? |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:08 |
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Das KI als Kreditgeber und der Kunde als Kreditnehmer sind sich bei der Sicherungsübereignung einig, dass das Eigentum auf das KI treuhänderisch übergeht und im Besitzkonstitut wird vereinbart, dass der Kunde Besitzer bleibt.
Damit wird das KI fiduziarischer Eigentümer mit mitttelbaren Besitz und Kunde bleibt unmittelbarer Besitzer mit Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums, wenn der Kredit zurückgezahlt ist. |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:13 |
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okay, hab da aber so´n paar definitionsprobleme:
- mittelbar heisst für mich: ich habe die mittel (auto ist also bei mir (KI))
- unmittelbar halt, KN hat das auto nicht
und wenn das auto ins eigentum des KI übergeht, so muss es doch auch bilanziert werden.... |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:37 |
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Autsch, den Fehler hab ich auch ganz lange gemacht!
Unmittelbarer Besitz bedeutet, dass der Kreditnehmer das Auto hat
Mittelbarer Besitz bedeutet in dem Fall, dass das KI die tatsächliche Herrschaft nur indirekt (weil das Auto ja im Besitz des KN ist) aus.
Hoffe, dass damit die Definitionsprobleme geklärt sind.
Gruß,
Trallala |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:38 |
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okay, muss ich mir halt irgendwie merken ohne eselsbrücke!
aber was ist mit dem eigentum?
der pkw wird ja nicht bilanziert obwohl er eigentum des KI ist..... blööök, alles kacke |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:46 |
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Oh naja das mit dem mittelbar und unmittelbbar ist einfach zu merken..... REINE SPRACHLICHE AUFFASSUNGSGABE!!!
Nee bau dir ne Eselsbrüvcke oder sonst was.....
Der PKW wird natürlich nit bilanziert!!! Es wurde ja auch keine tatsächliche Anschaffung getätigt......
Uch ist jetzt auch etwas viel vorm Week-End!!!! Also allerseits noch viel Spaß!!!Nicht vergessen... immer auf den Gegenverkehr achten und denkt dran....WIR SIND DIE GEILSTEN!!! |
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Verfasst am: 22.11.2002 16:49 |
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Salut!
Der unmittelbare Besitzer des sicherungsübereigneten Gegenstandes bleibt der Sicherungsgeber. Was hat z.B. ein Angestellter davon, wenn er sein über Bankkredit finanziertes Auto der Bank übergeben muß? Mittelbarer Besitzer (und Eigentümer) ist somit der Sicherungsgläubiger (KI). Das ganze wird im Besitzkonstitut (oder Besitz m i t t l u n s verhältnis) vereinbart. Dazu kommt dann noch eine Sicherungsabrede, in der KI + Kunde vereinbaren, dass evtl. Verwertungsansprüche aus dem sichernden Gegenstand nur in Höhe der Schuld (Kredit) vereinnahmt werden dürfen (abstrakte Sicherungsform).
Bei d. Bilanzierung bin ich mir dann nimmer so sicher, vermute aber, dass es beim Kreditnehmer bilanziert wird, weil die Bank bloß treuhänderischer Eigentümer des Sicherungsgegenstandes ist und dadurch nicht frei über den Gg.stand verfügen darf (, nämlich erst bei Fälligkeit der Darlehenssumme).
Hoffe, das des alles verständlich erklärt is,
Chris |
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Verfasst am: 22.11.2002 17:13 |
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das Sicherungsübereignete Gut wird beim Sicherungsgeber bilanziert - Mermal der Fiduziarität - MfG |
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Verfasst am: 22.11.2002 18:03 |
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Hallo Tom,
möcht zwar nicht als Besserwisser gelten, aber laut meinem Grill-Perczynski verschafft der Sicherungsübereignungsvertrag "...dem KI treuhänderisches Eigentum. Die sicherungsübereign. Gegenstände werden weiterhin in der Bilanz des Kredit n e h m e r s ausgewiesen." (S. 357)
Mf Gruß,
Chris |
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Verfasst am: 22.11.2002 18:20 |
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Sicherungsgeber = Kreditnehmer |
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Verfasst am: 23.11.2002 12:54 |
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*g* :-) Kreditnehmer und Sicherungsgeber sind glaube ich schon die gleichen Personen! MfG |
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Verfasst am: 23.11.2002 13:40 |
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Soooooooo...
Der Kreditgeber (die Bank) wird rechtlicher Eigentümer und erwirbt den mittelbaren Besitz an dem übereigneten Gut.
Der Kreditnehmer hingegen bleibt WIRTSCHFTLICHER Eigentümer (das bedeutet, dass er den Kram bilanziert) und erwirbt den unmittelbaren Besitz an dem Gut. |
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