Dividendenbesteuerung und FSA |
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Verfasst am: 18.02.2007 18:44 - Geaendert am: 18.02.2007 18:47 |
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Hi,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtige Forum erwischt habe.
Ich wüsste gerne, ob meine Erkenntnisse zum Halbeinkünfteverfahren richtig sind. Dazu mal ein Beispiel:
Dividendeneinkünfte 2006: 2000 Euro
Freistellungsauftrag: 800 Euro
Der FSA wird um 800 Euro gemindert, damit sind 1600 Euro Dividende steuerfrei.
Die restlichen 400 Euro werden mit 21,1% KeSt + Soli belastet, also 84,40 Euro werden abgeführt.
Es werden dem Kunden also 1915,60 Euro gutgeschrieben.
Später könnte sich der Kunde in seiner Einkommensteuererklärung einen Teil wiederholen (bzw. müsste er nachzahlen).
Wenn der Kunde einen persönlichen Steuersatz von 35% hätte, müsste er also auf 200 Euro (da Halbeinkünfteverfahren) 35% zahlen, also 70 Euro.
Dies könnte er mit seiner geleisteten Vorauszahlung von 84,40 Euro verrechnen, er würde also 14,40 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
Ist meine Denkweise korrekt oder gibt es da einen Fehler?
Ich konnte bisher leider nie ein gutes Beispiel finden, wo der Dividendenbetrag nur teilweise vom FSA abgedeckt wurde.
Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in die neue Woche! |
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Verfasst am: 18.02.2007 18:52 - Geaendert am: 28.04.2008 09:25 |
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Man sollte Einkünfte nicht mit Einnahmen vertauschen.
Bruttodividende: 2000 Euro
- 2 * FStA: 800 € * 2 = 1.600 Euro
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KESt-pflichtig 400 Euro
- 20 % KESt 80 Euro
- 5,5 % SoliZ 4,40
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verbleiben 315,60 €
Gutschrift 1.600€ + 315,60 €
Es werden dem Kunden also 1915,60 Euro gutgeschrieben.
Solange der Grenzstezuersatz unter 40 % liegt., bekommt der Aktionär Steuern zurück. |
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Verfasst am: 27.04.2008 13:04 |
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Hallo,
warum wird bei solchen Aufgaben der FA immer 2 mal angesetzt?? Wie in diesem Beispiel 2 x 800 = 1600.
Und warum wird das Halbeinkünfteverfahren erst so spät angewendet. Ich dachte, wenn der Kunde 1600 € Bruttodividende bekommt, dann greift da das Halbeinkünfteverfahren und er muss davon nur 800 € versteuern und bei den 800 € wird dann noch der FA abgezogen.
Ich würde mich freuen, wenn mich jmd. aufklären kann.
Danke im Voraus. |
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Verfasst am: 27.04.2008 20:49 |
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Der FSA wird wegen des Halbeinkünfteverfahrens verdoppelt.
Ist der FSA schon ausgeschöpft musst du die Dividende (komplett) mit 20% +Soli versteuern. In der Einkommensteuererklärung kannst du dir dann über das Halbeinkünfteverfahen das zuviel versteuerte wieder zurücknehmen. |
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Verfasst am: 27.04.2008 21:20 |
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Danke für die Antwort.
So ganz habe ich es aber noch nicht verstanden.
Wenn ich also berechnen soll, welche Gutschrift der Kunde auf sein Konto erhält, beachte ich das Halbeinkünfteverfahren nur soweit, dass ich den FA 2x ansetze. Ist das richtig?
So richtig beachte ich das Halbeinkünfteverfahren also nur, wenn es um die Einkommensteuererklärung geht. |
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Verfasst am: 27.04.2008 21:38 |
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Na ganz einfach: Ist noch FSA egal wie hoch vorhanden, dann mal 2 nehmen und minus die Dividende rechnen.
Ist kein FSA vorhanden, so werden die Dividenen kommplett mit 21,1 versteuert und erst über die Einkommensteuererklärung kann der Kunde sich das zuviel bezahlte zurück holen. |
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Verfasst am: 28.04.2008 08:40 |
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Super, danke. Dauert manchmal ne Weile bei mir... =) |
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