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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Kosten-und Erlösrechnung
 
SpkEngel07
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.02.2008 12:11
Halli Hallo,

wer von euch kann mir den genauen Unterschied zwischen Grunderlös und Zweckertrag bzw Grundkosten und Zweckaufwand erklären?!?!
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.02.2008 19:32
Zweckerträge = alle Arten von Erlösen

Zweckaufwand = alle Arten von Kosten


Es gibt Grund-, Zusatz- und Anderserlöse, genauso wie
Grund-, Zusatz- und Anderskosten.


Alle Aufwendungen und Erträge der der "normalen" betrieblichen Leistungserstellung in einer Bank dienen ( also das Kerngeschäft) sind Kosten und Erlöse.

Alles was trotzdem einen Aufwand oder Ertrag ergibt, aber nicht zum Kerngeschäft einer Bank gehört, das sind neutrale Aufwendungen u. neutrale Erträge. (ganz im Gegensatz zu Zweckaufwendungen und Zweckerträgen)

Bsp.: Verkauf eines Girokontos = Erlös ( Kerngeschäft)
Verkauf eines Dienstfahrzeuges = Ertrag (bankenfremd)


Hoffe, das ist so verständlich genug erklärt!

MfG Johnie_Walker
TobiasH
Rang: Moderator

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Verfasst am: 13.02.2008 00:08
mal ins richtige Forum verschoben :-)
SpkEngel07
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.02.2008 10:14
Hmm also so ganz klar ist es mir nicht.Ich versuch mir das immer an Aufgaben zu erklären, hier ein paar Beispiele bzw Fragen:

1. Avalprovision für gewährten Avalkredit= Zweckertrag
und 2. Zinsen für gewährtes Darlehen = Grunderlös
und 3. Berab.entgelt für Ratenkredite = Grunderlös

Wo liegt der genau Unterschied zwischen diesen beiden Aufgabenstellungen, warum ist Nr. 2 und 3 nicht auch ein Zweckertrag?
So wie ich es in meinen Unterlagen stehen hab,scheint es mir so als ob Grunderlös u Zweckertrag so ziemlich dasselbe ist?!
Hilfe :( :)
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2008 17:19
Genau! Ein Zweckertrag ist auch ein Erlös! Das hast du richtig erkannt! Kommt halt immer auf die Fragestellung an!

Ein Zweckaufwand sind z.B. Personalkosten für die Bankmitarbetier oder Azubis!

= Grundkosten!


MfG Johnie_Walker
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.02.2008 18:01 - Geaendert am: 13.02.2008 18:13
Aus der Sicht der Buchführung wird von Zweckaufwand /-ertrag und aus der Sicht der Kostenrechnung von Grundkosten / -erlösen gesprochen.

GRUNDKOSTEN = Zweckaufwand
Die Grundkosten dienen zur Erreichung des Betriebszweckes und entsprechen dem Zweckaufwand und sind somit (weitgehend) aufwandsgleiche Kosten.
SpkEngel07
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.02.2008 09:35
Vielen Dank, jetzt ist mir wirklich geholfen :)!!
 

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