Abschreibung Kopierer Depotabteilung |
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Verfasst am: 01.10.2008 17:11 |
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Wie rechnet man diese Aufgabe?
Soll dies einer Kollegin erklären ;-)
Einer von zwei angeschafften Kopierern im September 2008 wird in der Depotabteilung einer Bank eingesetzt mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren.
Der ÜW-Betrag für beide Geräte beträgt 2.487,10 €.
Ermitteln Sie den Abschreibungsbetrag für das Gerät der Depotabteilung in Euro per 31.12.2008.
Runden Sie das Ergebnis auf zwei Stellen nach dem Komma. |
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Verfasst am: 01.10.2008 17:29 - Geaendert am: 01.10.2008 17:55 |
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Zuerst lesen:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=15878&forumid=5
Lt. AfA-Tabelle müssen Kopiergeräte mit einem Einzelpreis > 1.000 € (netto) auf 7 Jahre linear abgeschrieben werden.
Im Anschaffungsjahr muss die AfA pro rata temporis (zeitanteilig) vorgenommen werden.
Da die Depotabteilung Vorsteuer ansetzen kann, wird nur der Nettobetrag abgeschrieben. |
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Verfasst am: 01.10.2008 19:35 |
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Schreibt man nicht generell immer vom Nettobetrag ab? In welchen Fällen kann ich als Unternehmen denn Steuern abschreiben? |
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Verfasst am: 01.10.2008 20:31 |
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Unter der Annahme, dass beide Kopierer gleich teuer sind:
2.587,10 / 2 = 1.293,55 brutto pro Kopierer.
Für die Depotabteilung wird die Vorsteuer erstattet:
1.293,55 / 1,19 = 1.045,- Euro netto
Der Kopierer hat eine Nutzungsdauer von 3 Jahren:
1.045 / 3 Jahre = 348,33
Im Jahr der Anschaffung ist monatsgenau abzuschreiben:
348,33 / 12 Monate * 4 Monate = 116,11 Euro |
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Verfasst am: 02.10.2008 10:26 - Geaendert am: 02.10.2008 10:29 |
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Die Aufgabe stammt aus der
Zwischenprüfung Herbst 2008
Aufgabe 35
Einer der Kopierer wird in der Depotabteilung der Kreditbank AG eingesetzt mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren. Ermitteln Sie den Abschreibungsbetrag für dieses Gerät in Euro per 31.12.2008. |
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Verfasst am: 02.10.2008 12:07 |
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Werden Geräte für umsatzsteuerfreie Bereiche gekauft, wird vom Bruttobetrag (einschließlich 19 % Mehrwertsteuer) abgeschrieben.
In folgenden Abteilungen werden für Bankdienstleistungen keine Mehrwertsteuer verlangt:
Z. B.
- Kreditabteilung
- Schalter
- Wertpapierberatung ohne Depotabteilung)
In folgenden Bereichen muss für Dienstleistungen Mehrwertsteuer verlangt werden:
Z. B.
- Depot
- Immobilien |
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