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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bewertung von WP
 
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 11:37
Nur kurz zur Vergewisserung...

WP des Anlagevermögens = gem. Niederstwertprinzip

WP des Handelsbestandes = Wert am 31.12. - 4% Risikoabschlag

WP der Liquiditätsreserve = strenges Niederstwertprinzip.

Korrekt oder hab ich da etwas verwechselt?
guenninho
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 12:01
ja genau so hab ich es auch gelernt. Der Risikoabschlag muss aber nicht bei 4 % liegen oder? Kann auch null oder 1,2,3, betragen oder sind die 4 Prozent vorgeschrieben?
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 12:04
Also wir haben gelernt max. 4 %. Das ist max. möglich.
Aber wenn in der Aufgabe steht, dass die nur 2 % Abschlag machen, würd ich die 2% nehmen ;))
guenninho
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 12:06
ok, so hat ich es halt auch im Kopf, danke !
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 12:42
So, nachdem es im Buch vorhin auch nochmal anders drin stand, hab ich ejtzt im HGB nachgeschaut, wo das folgendermaßen steht:

§340 f HGB
1) Kreditinstitute dürfen Forderungen an Kreditinstitute und Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die weder wie Anlagevermögen behandelt werden noch Teil des Handelsbestands sind, mit einem niedrigeren als dem nach § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 vorgeschriebenen oder zugelassenen Wert ansetzen, soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute notwendig ist. Der Betrag der auf diese Weise gebildeten Vorsorgereserven darf vier vom Hundert des Gesamtbetrags der in Satz 1 bezeichneten Vermögensgegenstände, der sich bei deren Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 ergibt, nicht übersteigen. Ein niedrigerer Wertansatz darf beibehalten werden.


Demnach müsste ich ja die 4% auf die Liquiditätsreserve machen?!
Wie ist es denn nun richtig?
guenninho
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 12:51
hallo,

hier geht es aber doch jetzt um die bildung von stillen vorsorgereserven odeR? ahhh bin verwirrt!

also das sind meiner Meinung nach 2 Paar Schuh...

nach §340 f HGB, wie es oben steht max. 4 % der Forderung und der Wertpapiere der Liquiditätsreserve (kein Bilanausweus, daher stille Vorsorge reserve)

dadrüber Wo wir sparehcn ging es um die Bewertung der Wertpapiere im aktiv Bestand unseres KI‘S und da gilt meine Meinung nach:

Wertpapiere der Liquiditäts reserve definitiv! strenges Niederswertprinzip,

Werpapiere des Handelsbestand stichtag - Risikoabschlag bis zu 4 %

Wertpapiere des Anlagevermögens gemildertes Niederstwertprinzip, jedoch in der regel strenges...

ist dies nun soweit korrekt?
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 13:05
Aaaah, nun wirds mir klar.
Ich hab das ganze zusammengeworfen..

Also Bewertung und Vorsorgereserve sollte man natürlich getrennt sehen :D

Und dann mach ich aber bei der Vorsorge die 4% auf die Liquiditätsreserve und bei der Bewertung von WP nehm ich beim Handelsbestand den Zeitwert und wenn drin steht, das man einen Abschlag noch macht, zieh ich das ab.

ALles klar, vielen Dank, mir gehen die Lichter an ;))
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 14:17
So jetzt hab ich aber doch noch eine Frage dazu.

Und zwar rechne ich gerade die Aufgaben aus dem Europa Lehrmittel Verlag Buch "Prüfungsvorbereitung aktuell" und dort rechnen die die Aufgaben, wo man den Handelsbestand nach HGB bewerten soll, mit dem Niederstwertprinzip.

Handelsbestand ist aber doch Zeitwert, oder?
Demnach wären die Aufgaben aus dem Buch ja falsch?!
guenninho
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 14:52
darf ich fragen wie alt das buch ist?! meine da war ne Änderung vor kurzem... so wie du es gerade am ende beschribst wäre das das alte Verfahren...
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2010 14:57
Also das Buch ist die 4. Auflage aus 2009.

Wobei ich weiß, das in dem Buch nicht alles korrekt ist, demnach könnte das gut sein, dass die Änderungen ect. nicht übernommen haben.

Seit wann bewertet man denn nach Zeitwert? Erst seit 2010, oder?
guenninho
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 16:27
ja meine ab 2010... aber nicht zu 100 pro ;-) sry bin auch kein wirklicher rewe master ;-)
flecki
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2010 19:23
soweit ich das richtig in erinnerung habe, wurde das Prinzip jetzt geändert, sprich Zeitwert.

Da wir aber zum Teil ja auch nach dem Niederstwertprinzip gelernt haben, sagte uns der Prof, dass die dann in der Aufgabe klar darstellen, nach welchem Prinzip gerechnet werden soll!

lg
 

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