Hey,
aus wessen Sicht denn? Wenn der Schuldner zu spät zahlt, ist das in §288 BGB geregelt. Aber ich habe das Gefühl, dass du auf was anderes anspielst?
*edit: Habe eben in ein älteres Gesetzbuch geschaut, wo der §676b noch nach altem Recht drin steht. Ein solche Formulierung habe ich in den neuen Regelungen überhaupt nicht gefunden. Nur dass der Auftraggeber Ersatz des Schadens gegenüber einem zwischengeschalteten Institut geltend machen kann, wenn der Fehler bei denen liegt. Aber Verzugszinsen... haben die wohl vergessen? *grübel*
Lg,
Wiggle-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt* |