Kreditkarte für beschränkt Geschäftsfähi |
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Verfasst am: 13.11.2003 21:38 |
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Kann mir jemand von euch bei einem Kreditkartenproblem weiterhelfen?
Kreditkarte ab 18 ist klar, jedoch wäre die Kreditkarte in meinem Fall für eine 15 Jährige, die sich demnächst als Austauschschülerin für 1 Jahr in den USA aufhält.
Und da Schecks naja und Bargeld nicht 100 % optimal sind, würde ich gerne eine Kreditkarte für dieses Jahr beantragen.
- Eltern würden mit evtl. Haftungserklärung zustimmen,
- Umsäzte laufen über das Girokonto der Eltern.
- Muss hier ein Vormundschaftsgericht zustimmen??
Kann mir jemand von euch eine Kartenorganisation nenen, bei der das möglich ist?
Viele Grüße aus Bayern
Elchi |
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Verfasst am: 13.11.2003 22:19 |
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Also ich kann mich daran erinnern, dass wir eine Mastercard für eine besch. Geschäftsfähige ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes bestellt haben.
Bin mir aber nicht ganz sicher und müsste nochmal nachfragen. |
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Verfasst am: 14.11.2003 07:54 |
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also ich bin der meinung das das vormundschaftsgericht zustimmen muss, da es sich hier quasi um eine kreditvergabe handelt, so haben wir das in der BS gelernt |
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Verfasst am: 14.11.2003 10:28 |
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Lösung:
Zweitkarte zu Lasten des Vaters oder der Mutter |
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Verfasst am: 14.11.2003 11:48 |
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten,
@ Herrmann: Das mit der Partnerkarte ist nicht schlecht, funktioniert aber leider erst bei den zwei Banken bei denen ich Nachgefragt habe ab 16.-- Barclay-Card Student und bei ,Mercedes-Banz Card.
http://www.kreditkarten-vergleichen.de/
Die Kreditkarte wäre jedoch schon für eine 15 Jährige Schülerin (für die USA bestimmt)
Wie kann ich mich denn an das Vormundschaftsgericht wenden?
Per Post anschreiben, oder pers. Anmelden und einen Beratungstermin vereinbarn?
Vielen Dank
Elchi |
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Verfasst am: 14.11.2003 12:02 - Geaendert am: 14.11.2003 12:03 |
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Also die kochsche Musterlösung bei uns in der Schule lautete für diesen Fall:
Bestellung ist in Ordnung, solange die Verrechnung über das Konto der Eltern läuft. Das "Kind" erhält somit keinen Kredit, so dass die Kartenausstellung nicht gesetzeswidrig ist und auch kein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Es ist lediglich die Zustimmung der Eltern, falls abweichend, also die der Kontoinhaber und der gesetzlichen Vertreter notwendig. |
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Verfasst am: 14.11.2003 18:48 |
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Habe das Thema gerade vor einer Woche an der Sparkassenakademie gehabt.
Danach funktioniert das entweder mit der Zweitkarte, bei der die Umsätze dann über das Konto der Eltern laufen oder mit einer Haftungerklärung der Eltern.Die Umsätze laufen dann über das Konto des Minderjährigen. In diesem Fall ist auch keine Zustimmung des Vormundschaftgerichtes notwendig, da die Eltern ja für die Verbindlichkeiten haften.
Das ist fakt, allerdings nur graue Theorie. Kann also durchaus sein, dass die KI´s keine Kreditkarten an Kunden unter 16 vergeben wollen. Am Besten mal mit den Eltern zu deren Hausbank gehen - wie gesagt: Rechtlich ist es möglich, das KI muss nur wollen! |
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Verfasst am: 14.11.2003 22:30 |
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Vielen Dank für eure Hilfe !!
sunx, würde deine Bank diese Karte mit Haftungserklärung beider Eltern an die 15 Jährige ausgeben?
Von der Bonitätslage her würde es keine Probleme geben.
Ich werde es ausprobieren, und meine Schwester und meine Eltern kommende Woche zur Sparkasse schicken.
Fällt es negativ aus, wie kann man denn mit dem Vormundschaftsgericht in Kontakt treten? Ist dies beim Amtsgericht geführt?
Von der Kreditkartenbewilligung würde viel abhängen,
denn es ist für 1 Jahr in den USA schwer ausschließlich mit Treveler Cheques oder Bargeld zu zahlen.
Da würde die Kreditkarten vieles Erleichtern.
Viele Grüße
Elchi |
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Verfasst am: 15.11.2003 10:36 |
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Hallo Elchi,
kann Dir leider nicht sagen, ob meine Bank das machen würde. Bis vor kurzem habe ich auch immer noch gedacht, dass Minderjährige generell keine Kreditkarte bekommen - bin halt letzte Woche eines besseren belehrt worden. Aber das ist - wie schon gesagt - reine Theorie.
Ich kann mir im übrigen nicht vorstellen, dass es negativ auffällt, wenn du dich beim Vormundschaftsgericht meldest. Ist ja nix schlimmes! Im Übrigens sitzt das Vormundschaftsgericht mit in deinem nächsten Amtsgericht. Falls dass mit Eurer Sparkasse nicht klappt, würde ich da einfach mal anrufen. Die müssen schließlich wissen, ob und wie das funktioniert.
Würde mich übrigens freuen, wenn du noch mal postest, ob es geklappt hat!
Lg, Sunx |
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