Im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) ist die Entscheidung getroffen worden, eine Anhebung der BSE-Betragsgrenze von derzeit 3.000 Euro auf 6.000 Euro, d. h. einen beleglosen Einzug von Scheckgegenwerten ohne Vorlage der Originalschecks bis einschließlich 5.999,99 Euro, vorzunehmen. Die BaFin hat sich mit der Erhöhung der Betragsgrenze einverstanden erklärt.
Der DSGV hat als ZKA-Federführer das Verfahren zur Änderung der relevanten Vorschriften des Scheckabkommens eingeleitet. Das geänderte Scheckabkommen soll zum 01. November 2004 in Kraft treten._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |