MIFID |
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Verfasst am: 24.10.2007 19:30 |
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Ich muss im Dezember ein Referat über MIFID halten. Von meiner Bank gibt es noch nicht wirklich viele Infos zu der Umsetzung usw. Kann mir einer weiterhelfen???? |
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Verfasst am: 24.10.2007 21:37 |
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MiFID - Markets in Financial Instruments Directive
Der Kunde wird umfassend über Gebühren und Provisionen aufgeklärt. Die Dokumentation bei der Anlageberatung wird erweitert - z.B. spielt das Einkommen, der Beruf und der Bildungsstand eine Rolle. Kunden werden nach Kleinanlegern und professionellen Kunden "sortiert".
Damit wird EU Recht durchgesetzt.
Banken müssen ein bestmögliches Ergebnis bei der Orderausführung erreichen.
Der Nachteil wird darin gesehen, dass auf die Kunden eine riesige Informationsflut zukommt und einige Kunden sich bei diversen Angaben, die gemacht werden müssen, quer stellen. |
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Verfasst am: 24.10.2007 21:44 |
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die MIFID ist aber durchaus umfangreicher als die angegebenen Punkte... |
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Verfasst am: 25.10.2007 06:59 |
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Ich weiss, aber es war schon sehr spät. :-) |
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Verfasst am: 25.10.2007 11:15 |
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Mifid wird doch zum 01.11. umgesetzt. Da müssten doch einiges an Informationen der Bank vorliegen?? |
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Verfasst am: 25.10.2007 13:34 |
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wie wär‘s mit googlen? Find das zwar auch schwach von deiner Bank aber im Internet findest du jede Menge dazu. |
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Verfasst am: 25.10.2007 15:07 |
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Zusätzliche Informationen wären interessant. |
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Verfasst am: 25.10.2007 16:24 |
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Was ich interessant finde, wie gehen andere Banken mit der Unterteilung der Kunden um?
Wir z. B. haben alle Kunden als Privatkunden eingestuft. Das hat für den Kunden den Vorteil, dass sie den höchsten Anlegerschutz und gleichwohl auch die höchste Aufklärung erfahren. |
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Verfasst am: 25.10.2007 16:29 |
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Zu der Sache, dass sich Kunden bei Angabe von Persönlchen Daten quer stellen glaube ich nicht. Weil wir sind dann ja als Bank verpflichtet, dass wir bei bestimmten fehlenden Angaben KEINE Anlageberatung durchführen dürfen. Und dies müsste so einige Kunden dazu bewegen, dass sie doch die Angaben machen werden. |
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Verfasst am: 26.10.2007 13:23 |
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ja aber die angabe, welchen schulabschluss die kunden haben, kommt doch bei einigen sehr merkwürdig an.
viele kunden glauben, dass sie durch einen niedrigeren schulabschluss in irgendeiner art und weise anders behandelt werden und möglicherweise benachteiligt sind.
ich persönlich finde diese angaben auch sehr unnötig. |
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Verfasst am: 27.10.2007 14:58 |
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Bei einer anlegergerechten Beratung muss man auf die Kenntnisse und Erfahrungen Rücksicht nehmen. |
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Verfasst am: 28.10.2007 09:52 |
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Hallo,
bei uns werden die Vorgaben von MIFID schon jetzt umgesetzt und so fragen wir Kunden auch nach Schulabschluss, jetztige Tätigkeit etc.
Wenn man den Kunden erklärt, warum man die Angaben benötigt, reagieren nicht beleidigt oder sonst wie. Kunden geben darüber Auskunft. |
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Verfasst am: 29.10.2007 17:47 |
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Die Neuregelung durch MIFID hat aber auch seine Vorteile für die Bank. So kann sie z.B. auf Grundlegende (für den Berater ohne selbstverständliche) Fragen und somit unnötigen Zeitaufwand verzichten, da der Kunde über die Grundinformationen zum Wertpapiergeschäft in Form des Starterpakets schon aufgeklärt wurde, d.h. "Selbststudium" für den Kunden. |
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Verfasst am: 30.10.2007 10:48 - Geaendert am: 30.10.2007 10:50 |
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@jack:
Das ist nicht dein Ernst, oder?
Sicher das Starterpacket erspart Beratungsaufwand. Aber diesen Beratungsaufwand hätten wir ohne MiFID gar nicht. Von daher ist das Quatsch. Wir müssen jetzt von unseren Kunden jede Menge zusätzlicher Angaben einholen und mehr Beratungspflichten erfüllen. Z.B. wie sein Schulabschluss ist.
Wenn ich mir nen BMW kaufe fragt mich doch auch kein Verkäufer, ob ich überhaupt gut genug Autofahren kann für 250 PS!
Irgendwo hört es finde ich auf. Den Bürgern wird immer mehr die Mündigkeit abgesprochen und durch sinnfreie Schutzregelungen ersetzt die dann auch noch sowas von nutzlos sind.
Beispiel: Best Execusion Regelung
Es gibt zwar diese Regelung, jedoch kann jedes Institut frei definieren was es unter best execution versteht. Es kann sich selbst definieren welche Börsenplätze in Frage kommen. Wo dann der auftrag hingegeben wird entscheidet imemrnoch der Kunde. Halt nein! Der Kunde ist ja lt.MiFID viel zu blöd um das selbst zu entscheiden. Deswegen also: es entscheidet der Berater! Den Mist hätte man sich wirklich sparen können!
Demnächst müssen wahrscheinlich Bankberater auch noch Dokumentieren wann sie auf Toilette gehen und warum...
@Kundellmaus:
Das gute ist ja: Kunden mit niedrigerem Schulabschluss werden durch MiFID defintiv anders behandelt! |
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Verfasst am: 30.10.2007 10:54 |
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MIFID ist aber eine logische Konsequenz. Man muss auch mal die Seite betrachten: Früher hat man den Kunden auch umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt und der Kunde hat dann unterschrieben. Wenn dann aber wirklich die Kurs am fallen waren, wer war dann immer der Böse ? Richtig ! Wir !
Man versucht nun alles "idiotensicher" zu machen, um den Kunden so aufzuklären, dass wir nachher nicht wieder der Buhhmann sind, sondern nachweisen können, dass der Kunde ordnungsgemäß aufgeklärt wurde und die Risiken anerkannt hat !! |
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Verfasst am: 30.10.2007 11:18 |
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Wir können jetzt auch nachweisen, dass wir den Kunden ordnungsgemäß aufgeklärt haben.Da brauch ich kein MiFID dazu. Es ist doch immer so wenn man Scheiße gebaut hat schut man zuerst immer jemanden den mans anhängen kann... |
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