Termingeschäftsfähigkeit nach MiFid |
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Verfasst am: 03.12.2007 11:58 - Geaendert am: 03.12.2007 11:58 |
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Wie ist das nach den neuen Richtlinien mit der Termingeschäftsfähigeit?
Gibt es noch ein seperates Formular, dass ausgefüllt werden muss, also folglich ein seperates Merkmal welches mir die Termingeschäftsfähigkeit bescheinigt?
Oder reicht es, sich bei den persönlichen Auskünften in der entsprechenden Risikogruppe einzutragen? |
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Verfasst am: 03.12.2007 12:20 |
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soweit ich weis ändert sich an den Formularen nichts! |
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Verfasst am: 03.12.2007 12:35 |
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Gegenwart: ich weiß, du weißt, er weiß, wir wissen, ihr wisst
Vergangenheit: ich wusste, du wusstest, er wusste, wir wussten; wir haben gewusst; |
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Verfasst am: 03.12.2007 12:38 |
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Ein Berufsschullehrer, welcher der deutschen Sprache mächtig zu sein scheint... Wow, ich bin zutiefst verblüfft :-)
Ist nicht mehr selbstverständlich, sojemanden anzutreffen :D |
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Verfasst am: 03.12.2007 13:09 - Geaendert am: 03.12.2007 13:12 |
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Der professionelle Kunde gilt als weniger schutzbedürftig bei Risikogeschäften.
Nach § 31 a Abs. 2 WpHG-Entwurf gilt als professioneller Kunde derjenige mit ausreichenden Erfahrungen, Kenntnissen und Sachverstand, um die Risiken angemessen beurteilen zu können, z.B. ein Derivatehändler.
Davon zu unterscheiden ist der Privatkunde, der auf Antrag oder Entscheidung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zum professionellen Kunden eingestuft werden kann. Der Privatkunde muss dazu zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
a) innerhalb des letzten Jahres durchschnittlich 10 Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt haben,
b) er verfügt über Bankguthaben und verwahrte Finanzinstrumente von mehr als 500 000,-- Euro,
c) er hat für mindestens ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt. Der gesetzliche Unterschied zwischen einem professionellen und einem privaten Kunden ist neu.
Quelle:
http://www.anwalt-a.de/html/mifid.html |
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Verfasst am: 03.12.2007 13:26 - Geaendert am: 03.12.2007 13:36 |
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Wertpapierhandelsgesetz - WpHG
§ 31a Kunden
(1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringen oder anbahnen.
(2) Professionelle Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, bei denen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. …
(3) Privatkunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind.
(4) …
(5) …
(6) …
(7) Ein Privatkunde kann auf Antrag oder durch Festlegung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens als professioneller Kunde eingestuft werden. Der Änderung der Einstufung hat eine Bewertung durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorauszugehen, ob der Kunde aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, generell oder für eine bestimmte Art von Geschäften eine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. Eine Änderung der Einstufung kommt nur in Betracht, wenn der Privatkunde mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:
der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;
der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500 000 Euro;
der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.
http://www.bafin.de/gesetze/wphg.htm#p31 |
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Verfasst am: 03.12.2007 13:57 |
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und wie sieht das mit den formularen aus?
gibt es noch ein seperates für die termingeschäftsfähigkeit? |
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Verfasst am: 03.12.2007 14:01 - Geaendert am: 03.12.2007 14:01 |
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Japp die gibt es.
Zu finden unter "Formularmanagement" (Betrieb/übergreifende Dienste) in BAP.
Also zumindest, wenn ihr BAP benutzt |
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Verfasst am: 03.12.2007 14:38 |
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benutzen wir nicht, aber trotzdem danke ; )
das wollte ich wissen. |
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