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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Oje, oje... Genussscheine |
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Verfasst am: 05.01.2004 10:09 |
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Muss z.zt. einen fragenkatalog ausfüllen und da sind zwei sachen, die ich wirklich nit weis! wer schön wenn mir jemand helfen könnte
1. Hat von euch jemand ahnung, wie ein emittent Ausschüttungen auf genußkapital verbucht (in der GuV)????
2. Welches risiko kann auch durch die anlage in Investmentfonds nicht ausgeschlossen werden?
DANKE für eure hilfe! |
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Verfasst am: 05.01.2004 10:50 |
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Hinweise:
1 . Ausschüttungen aus Genussscheinen ohne Beteiligung am Liquidationserlös sind voll zu besteuern und unterliegen der 25%igen KESt + 5,5 % SoliZ.
2. Ausschüttungen aus Genussscheinen mit Beteiligung am Liquidationserlös sind im Rahmen der Einkommensteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig ("Halbeinkünfteverfahren"), jedoch unterliegt die volle Ausschüttung der 20%igen KESt + 5,5 % SolZ.
In der Regel dürfte nur 2. zu treffe.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer und muss deshalb vom Emittenten abgeführt werden.
Buchungsvorschlag:
Zinsaufwendungen
an noch abzuführende KESt, SoliZ
an Zahlungsverkehrskonto, z. B. Zentrale, Bank, Bundesbank |
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Verfasst am: 05.01.2004 14:42 |
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Ihr tut mir alle leid die das machen müssen bin jetzt davon erlöst worden weil ich jetzt in einer anderen Abteilung bin. |
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