Spekulationssteuer/ Halbeinkunftsverfahren? wer kann helfen? |
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Verfasst am: 20.10.2004 21:25 |
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wer könnte mir mal , das Halbeinkunftsverfahren im Zusammenhang mit der Spekulationssteuer erläuteren?!?
super wäre es, wenn jemand mir das vielleicht, anhand eines Beispiels einer Dividendenbesteuerung mal erläutern könnte. |
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Verfasst am: 20.10.2004 21:58 - Geaendert am: 20.10.2004 22:00 |
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Spekulationgewinne = Veräußerungsgewinne die bei kaufen und verkaufen von Wertpapieren entstehen. Allerdings nur wenn sie innerhalb von einem Kalenderjahr gekauft und verkauft wurden.
Halbeinkünfteverfahren bedeutet ganz einfach, dass ich dann nur die Hälfte dieser Einkünfte versteuern muss.
Beispiel: Ich kaufe BASF Aktien am 20.10.04 im wert von
10.000,- EUR und verkaufe sie am 1.3.05 und bekomme dafür 11.000,- EUR. D.h. ich hab Veräußerungsgewinne i.H.v.
1.000,- EUR. Davon wird nur die Hälfte besteuert, also 500,- EUR sind steuerfrei und auf die anderen 500,- EUR muss ich Spekulationssteuer zahlen! |
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Verfasst am: 21.10.2004 01:57 |
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Bei der Spekulationssteuer (ist ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 20 Einkommensteuergesetz) gibt es noch die FreiGRENZE i.d.H.v. 512,-€. Dort werden generell die Veräußrungsgewinne nicht besteuert.
Kommt man genau auf den Betrag bzw. darüber muss man alles zu 50% (Halbeinkunft) versteuern.
Ansonsten gilt die 1 Jahres Speku-Frist. 15.3.04 bedeutet Ablauf der Frist am 16.3.04
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 24.10.2004 12:54 |
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Wenn der private Veräußerungsgewinn mit Aktien 1.000 EUR beträgt, dann ist nur die Hälfte steuerfrei, der Rest ist kleiner als die Freigrenze von 512 Euro. Damit ist der gesamte Vereräußerungsgewinn bei Aktien steuerfrei. |
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Verfasst am: 27.10.2004 13:19 |
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Haltedauer über ein Jahr --> alle Spekulationsgewinne steuerfrei
Haltedauer unter einem Jahr --> FreiGRENZE 512 € (Ertäge i.H.v. 511,99 € steuerfrei)
unterhalb der Freigrenze alles steuerfrei
oberhalb der Freigrenze alles steuerpflichtig
Die IHK verdoppelt die Freigrenze rechnerisch w/ Halbeinkünfteverfahren.
Kleine Anmerkung: Kosten für Kauf oder Verkauf der WP dürfen NICHT eingerechnet werden (--> Werbungskosten) |
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Verfasst am: 27.10.2004 14:27 |
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Die Veräußerungsgewinne bei Immobilien sind erst nach 10 Jahren steuerfrei. |
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Verfasst am: 03.11.2004 16:44 |
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Ein Kunde veräußert am 1. Oktober 2004 100 Aktien der B-AG zu einem Kurs von 200 €. Hierbei fallen Bankgebühren in Höhe von 10 € an. In seinem Depot befinden sich vor
der Veräußerung insgesamt 250 Aktien der B-AG, die zu folgenden Zeitpunkten zu unterschiedlichen
Kursen angeschafft wurden:
1. Juli 2003: 50 Aktien zu 120 €
20. Oktober 2003: 80 Aktien zu 160 €
10. November 2003: 120 Aktien zu 150 €
Wie hoch ist der
a) Veräußerungsgewinn?
b) steuerpflichte Veräußerungsgewinn nach dem Halbeinkünfteverfahren? |
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Verfasst am: 03.11.2004 17:08 |
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Zunächst gelten die am 1. Juli 2003 angeschafften 50 Aktien als veräußert, weil bei diesen im Zeitpunkt der Veräußerung die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist.
Die restlichen 150 veräußerten Aktien entfallen auf den innerhalb der Behaltensfrist angeschafften Bestand. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten dieser Aktien betragen (80 • 160 € + 120 • 150 €) / 200 = 154 €. Bankgebühren sind lediglich anteilig in Höhe von 50 % als Werbungskosten zu berücksichtigen.
a)
Veräußerungserlös: 200 € • 50 = 10.000 €
./. Kaufkosten: 154 € • 50 + 5 € = 7.705 €
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= Privater Veräußerungsgewinn 2.295 €
b) Bei der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens ergibt sich ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn von 1.147 €. |
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