Genussscheine |
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Verfasst am: 21.12.2005 09:37 |
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Hallo zusammen,
kann mir jemand den Unterschied für den Anleger zwischen Genussscheinen und Vorzugsaktien erklären?
Schon mal vielen Dank im Voraus! |
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Verfasst am: 21.12.2005 10:00 |
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Vorzugsaktien sind gegenüber den Stammaktien mit Vorrechten ausgestattet z.B. vorzüge bei Gewinnbeteiligung
meist haben die dann aber kein Stimmrecht
Genussscheine sind Gläubigerpapier, die sowohl anleihenähnliche Rechte z.B. Rückzahlung zum Nennwert wie auch aktienähnliche Rechte z.B.Gewinnbeteilung verbriefen können
LG |
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Verfasst am: 21.12.2005 12:06 |
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Genußscheine
Ein Genußschein ist ein Wertpapier, bei dem der Käufer als Fremdkapitalgeber fungiert und berechtigt ist, am Gewinn zu partizipieren.
Im Gegensatz zu einer Anleihe ist bei einem Genußschein die Ausschüttung abhängig vom erwirtschafteten Gewinn der AG. Diese Ausschüttung ist in guten Zeiten meist höher als bei festverzinslichen Wertpapieren.
Im Gegensatz zu einer Aktie gehen mit dem Besitz eines Genußscheins keine Stimmrechte einher. Trotzdem besitzt er Eigenkapitalcharakter.
Es gibt folgende vier Genußscheintypen:
(1) Festverzinsliche Wertpapiere mit Beteiligung am Verlust
(2) Genußscheine mit Mindestausschüttung sowie dividendenabhängigem Bonus
(3) Genußscheine mit vollkommen dividendenabhängiger Ausschüttung
(4) Genußscheine mit renditeabhängiger Ausschüttung, wobei sich die Rendite aus dem Verhältnis von Bezugsergebnis zu Bezugskapital zusammensetzt.
Außerdem existieren Genußscheine mit Options- und Wandelrechten.
Hoffe versteht jemand |
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Verfasst am: 21.12.2005 14:22 |
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Ja, danke für die Antworten :-) |
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Verfasst am: 21.12.2005 19:22 |
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Genussscheine haben eine feste Laufzeit, Vorzugsaktien nicht.
Die Dividende für Vorzugsakiten sind variabel. Die Zinsen für Genussscheine sind oftmals fest, wenn der Gewinn ausreicht. |
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