habe mal ne Frage: Das Halbeinkünfteverfahren wird nur in der Steuerklärung geltend gemacht???
Und wenn ich ne Abrechnung machen muss von ner Dividendengutschrift, dann nehme ich einfach den doppelten FSA!?
Habe ich das richtig verstanden???
Also müsste ich praktisch nur das Halbeinkünfteverfahren anwenden, wenn was mit der Steuererklärung gefragt wird???!!!
Der Artikel ist Ok, allerdings weiß ich trotzdem nicht, ob das Einkünfteverfahren nur in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann...?!
Bei der Abrechnung für den Kunden wird doch nur der doppelte Freibetrag genommen und dann mi dem HEV in der Steuererklärung verrechnet...
Oder liege ich da komplett daneben?!°