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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Einspruch
 

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 14:30
Hi zusammen!

Wo ihr öfters mal von Einspruch gegen Aufgaben der Zwischenprüfung redet:
Kennt sich da jemand was genauer aus oder hat mal
sachdienliche Hinweise aufgeschnappt wann, wie,
wo & wieso man mit einem Einspruch bei der IHK
durchkommt?

Fand nämlich die Aufgaben 18,20 und 21 beim besten Willen nicht eindeutig!
Und Nr. 32 wäre wohl eher Thema einer Vorstandssitzung
unserer Bank gewesen, als relevanter Stoff für geknechtete Azubis, oder?!

Never catch a falling knife!!!

sunny_nina
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 14:48
Also die Aufgaben fand ich okay, habe laut der vorläufigen Lösungen ja auch nur die 21 (von den vieren!) falsch...
Aber vielleicht auch nur mit Glück, ich hab nämlich grad nur die Lösungen, nicht aber die Aufgaben hier.
Ob wir kleinen Azubis überhaupt Einspruch erheben können, bezweifle ich stark.

Lieben Gruß!
Nina

www.jobzentrum2000.de

skbaby
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.10.2003 15:07
Dann lest euch mal durch, was Katja unter:

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=11&katid=53&opid=1&artikelid=304

geschrieben hat.

MfG

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 15:11
Habe ja auch 2 davon richtig, glaube ich!

Aber die Aufgaben haben für den intensivsten
Gesprächsstoff nach der Prüfung gesorgt.

Ausserdem habe ich inzwischen 3 verschiedene
Musterlösungen vorliegen, was das orakeln doch
drastisch erleichtert :-(

Wir können vielleicht nix machen, aber unsere Chefs ja
evtl.!?

Wovon hängt es denn ab, ob die ne Aufgabe streichen,
alle oder mehrere Lösungen zulassen?

Never catch a falling knife!!!

Mr_Lyle
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.10.2003 20:46
Mich würde auch interessieren, wovon es abhängt, ob ein Einspruch Erfolg hat... denn wenn die vorläufige IHK Musterlösung, die hier im Forum kursiert, richtig sein sollte, weiss ich schon 2 oder 3 Fragen bei denen die Antwort der IHK *definitiv* falsch oder zumindest unklar ist - und ich kann es auch belegen, an Gerichtsurteilen oder direkt an AGB bzw BGB.

Ein Beispiel: Bei Aufgabe 7 ist laut ( vermeintlicher ) IHK-Lösung Antwort 2 richtig; der Betreuer kann genehmigungsfrei verfügen, sofern das *Guthaben* auf dem Konto 3000 € nicht übersteigt.

Laut Urteil vom LG Saarbrücken, das den entsprechenden ( natürlich schwammig formulierten O_o ) BGB-Paragraphen 1813 Abs 1.2 auslegt, beziehen sich die 3000 € allerdings nicht auf das Guthaben sondern auf die Höhe der Einzelverfügung, und so habe ich es auch im Lehrbuch gelesen. Also ist es egal, ob auf dem Konto 10.000 € oder 500 € sind, solange die einzelne Verfügung 3000 € nicht übersteigt. Alles andere ist auch vom logischen Menschenverstand her Unsinn... sind 2999 € auf dem Konto, darf der Betreuer die kompletten 2999 € einfach mitnehmen, sind aber 3001 € drauf, braucht er selbst für 1 € die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes... ne is klar ^-^

Was mich momentan halt noch davon abhält, ein Kritikschreiben in obiger Form zu formulieren und mit entsprechenden Anlagen an die AkA Nürnberg zu schicken, ist die Frage, ob die Musterlösung denn nun wirklich echt ist! Wäre klasse, wenn sich einer von den "Offiziellen" hier im Forum dazu äußern könnte, ihr wisst doch sicherlich Bescheid ;)

Gruss
Mr. Lyle

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 09:08
Hallo @ all,

also wenn ihr mich fragt in manchen Aufgaben ist sowie so alles anders als wie in der Praxis und dann streiten sich die Geschlechter. Mir ist jedenfalls ganzschön schlecht geworden als ich die Lösungen mit meinen angekreuzten Aufgaben verglichen hab :o( ich hoffe nur einigen gings genauso :o)

vielleicht sollten sich diese schlauen Leute die sich diese tolle Prüfung ausdenken mal überlegen von welchen stand sie ausgehen und mal auf den neusten stand sein und sich auch mal aktuelle Gerichtsurteile zu gemüte ziehen :o)

in diesem sinne lasst die Köpfe nicht hänge

greetings @ all Beyounce

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 09:51
@ Berlinchen

für dich mag es nur eine Zwischenprüfung sein, aber bei uns zählt die genauso. Unsere Ausbilder wollen mindestens das wir über den IHK Durchschnitt sind der meist so zw. 69 und 70% liegt und wenn wir das nicht schaffen, werden wir zum Gespräch eingeladen und das muss echt nicht sein. Außerdem ist es doch für dich selbst eine Bestätigung wieviel du weißt. Und ich hab vorher so geackert und wenn ich dann nur 50% hab das wär echt scheiße, weil mir doch dann niemand das abnimmt mit dem lernen ....

ich warte auch bis ich mein ergebnis hab, vielleicht leig ich ja doch besser als ich denke ....

in diesem sinne

greetings @ all Beyounce
Berlinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 10:22
Uns hat man auch erzählt, dass es in die Übernahmebeurteilung fließt und das ganze bla. Ich finde die in der Bank wo ich bin werden wir permanent beurteilt, schreibt interne Klausuren und die Berufsschule ist auch nicht zu vergessen. Das zählt meiner Meinung nach viel mehr. Man kann 100 % haben und keine soziale Kompetenz oder Teamfähigkeit. Abschlussprüfungen sind aussagenkräftiger. Die Zwischnprüfung hilft einem zum besseren Überblick über den derzeitigen Wissensstand, ist schon gut, aber speziell bei dieser fand ich, dass die Fragen relativ beschissen und nicht gerade Bankorientiert war. Was sollten diese Fragen zur JAV? Wir haben zwar eine, aber außer an meinem Geburtstag hat sich keiner mal blicken lassen, interessiert mich auch nicht wirlich was die machen.
Wie gesagt die anderen Zwischenprüfungen von den letzten Jahren fand ich besser.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 10:24
Hallo zusammen!

Ist schon richtig, dass das "nur" eine Zwischenprüfung war!
Allerings ist es bei uns auch so, dass wir bei einem Schnitt von schlechter als 3 zu einer internen Nachprüfung antanzen dürfen und ein wahrscheinlich sehr unterhaltsames Gespräch mit der Ausbildungsabteilung haben!!!
Auf sowas wäre ich schon gerne vorbereitet :-(

Wenn ich die Einspruchstruktur richtig verstanden habe,
sollte man binnen 1 Woche nach der Prüfung Einspruch einlegen damit das in die Überlegungen der IHK mit einfließt!

Ich habe mich jetzt mit meinen Unklarheiten an die Ausbilder gewandt - ich denke die können da mehr machen als einzelne Azubis!
Und wer weiß schon, ob die IHK sich nicht die Namen der "Beschwerdeführer", die sie mit provisorischen Einsprüchen genervt haben, nicht für die Abschlussprüfung vormerkt ?!?

Das mit der AKA-Nürnberg sollte man wohl am besten den mächtigen Unternehmen überlassen!!!

2 all: Have a nice day!!!

Never catch a falling knife!!!

GeneNMG
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 12:18
einen wunderschönen erst einmal -....
dachte ich gebe auch mal meinen senf ab denn das brannte mir förmlich auf der zunge...

was die diskussion über theorie und praxis angeht ...hallo das sind welten darüber braucht man nicht mal reden aber was die zp angeht die habe ich gerade hinter mir ist es war es ist ersichtlich das nicht alle antworten wirklich korrekt sind aber stellen wir doch mal die ursache in den vordergrund ...
die gesetzlichen normen machen manchmal keinen sinn oder sind leicht durch ausnahmen zu umgehen (nehmen wir als beispiel Todesfälle mit Vollmachten abgeschlossen über den Tod hinaus oder Kartenbestellungen durch eben genannte sowie zb Betreuersituationen)...
denn dort ergänzen und / oder wiedersprechen sich gesetzestexte mit richterurteilen oder einfach nur falsch- information oder evtl. Praxistote fälle miteinander (zb Verrechnungsschecks die jeder bar einlösen kann aus der zahlstelle ?!?! )
was den einspruch angeht wird es sehr schwierig da man ja nur sein ergebnis und nicht die aufgaben bekommt allerdings kann man die herausgabe beantragen (leider kenne ich die fristen nicht) und diese dann anhand von aktuellen Gesetztbüchern oder urteilen auf korrektur prüfen lassen evtl.aber auch einspruch einlegen ....

nur mal im ernst wie lange wird eine korrektur bei erfolg der klage wohl dauern ? ich denke man ist dann schon mit der zp fertig

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 12:52
:o) ja genau auf das die nächste ZP komme und das "DIE" dann wieder nix gelernt haben

Beyounce :o)

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 13:49
Na na!

@GeneNMG

Du magst ja mit deinen ausführlichen Ausführungen recht haben und die Problematiken im Zusammenhang mit dem doch etwas konfusen Stoff der Bankausbildung sind mir auch klar, aber ersteinmal will ich ja nicht gegen meine eigene Prüfung Einspruch einlegen und zweitens sollte das Ergebnis dieser Diskussion rein informativen Charakter haben!

Ich will hier weder an der Prüfung noch an der IHK rummäkeln, sondern lediglich Informationen sammeln
zum Thema "Wann streicht oder reduziert die IHK Aufgaben der ZP, bevor die endgültigen Lösungen feststehen nach denen unsere Prüfung bewertet wird."
Bzw. "Was kann ich tun, um hierbei meine Meinung einbringen zu können?"

Ob es was bringt sei mal dahingestellt, aber da auch bei vorangegangenen ZP‘s Aufgaben abgeändert wurden,
denke ich, dass man sich über dieses Thema schon mal Gedanken machen kann!

Never catch a falling knife!!!

tapsy2002
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 14:15
@gordon..ich bin auch der Meinung, dass die von dir genannten Aufgaben nicht eindeutig sind..

wieso sollte bei einer VERTRIEBSAKTION..die Maßnahme mit der Datenbank richtig sein?..klar..Kundenauswahl muss sein..aber AKTIVE ANSPRACHE kennzeichnet doch eine Vertriebsaktion oder?? oder soll die 5 Jahre dauern? ich mein, eh die Kunden mal von allein reinschauen..

und bei der Aufagabe mit den fehlerhaften Kontoanträgen..word dokument dauert lang..rundschreiben auch..FAQ‘s dauert lang...Telefon..da haben es die Mitarbeiter bald wieder vergessen..

naja, however...Das Warten geht weiter...
benimsin02
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.10.2003 14:48
Hallo Leute, bin schon seit einiger Zeit Mitglied hier, und finde das Forum wirklich super. Man kann hier allein über Diskussionen sehr viel lernen. Mir ist es in der Zwischenprüfung auch nicht gerade super gegangen, obwohl ich 2 Monate wirklich jeden Tag 2-4 STunden gelernt habe. Naja jetzt bin ich natürlich deprimiert, weil wenn ich nix gelernt hätte, wärs mir genauso "gut" gegangen. Ich hoffe mal dass einige Aufgaben aus der Auswertung genommen werden. Ich hab nämlich ähnliche Unsicherheiten wie ihr gehabt.

LG Cagla
Sparkasse

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.10.2003 15:25
Hi, kurz vorm "Party evening" noch ein Abschlusswort!

@ Benimsin:
Nicht deprimiert sein, es kann nur besser werden!
Wenn du die Unsicherheiten jetzt angehst bist du sie
in der Abschlussprüfung los!

@tapsy:
Genau mein reden!
Uns hat man gesagt wir sollten bei der Aufgabenstellung besonders auf Schlüsselwörter achten!
Bei mir waren das so Dinger wie PERSÖNLICH, AKTIV, DIREKT etc. oder z.B. "welche Möglichkeiten stehen IHNEN (also mir) zur Verfügung" und nicht irgendeinem Berater, der von mir eine Mail bekommt!

So, jetzt habe ich gegen meine Absicht doch gejammert.
Mache jetzt besser Feierabend!

Schönen Tag noch!!

Never catch a falling knife!!!

Forzacolonia
Rang: IPO

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Verfasst am: 09.10.2003 08:31
Tach Zusammen!

1. Wieso sich den Stress machen und Einspruch bei der IHK
wegen der ZP einlegen, der nichts anderes als Zeit und Geld mit sich bringt? Ändern wird er sowieso nichts.

2. Unsere Großbanken erhalten nach der ZP die Aufgaben mit den Musterlösungen. Unklarheiten werden Sie der IHK schon mitgeteilt haben! Dadurch kommt es auch, dass bei manchen Aufgaben 2 Antworten als richtig gewertet werden, oder die Aufgabe immer als richtig bewertet wird ( sofern man eine Zahl als Lösung angegeben hat ;-) )

3. Ich hoffe außerdem, dass manche Leute irgendwann einmal verstehen, dass das Leben nicht nur aus Lernen und einer Zwischenprüfung besteht, sondern auch jede Menge Spaß bietet!

CORNER RULZ!

Berlinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.10.2003 08:39
Genau meine Rede. Eine Woche ist jetzt schon rum und wir leben immernoch. Und wenn man wirklich nicht gut war und zum Ausbildungscheffe muss sehe ich das auch positiv... man verbringt ja sowenig Zeit miteinander heutzutage...
Ich denke auch, man sollte alles auf sich zukommen lassen. Die über uns regeln das schon.
Berlinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.01.2008 15:37
Also, immer ruhig mit den Pferden. Warum kann man nicht einfach warten bis man in ein paar Wochen die "richtigen" Lösungen bekommt. Als ich am Donnerstag ins Netz geschaut habe und meine Antworten verglichen hatte, hatte ich erst um die 55 Prozent. Heute schau ich auf die Musterlösung und habe 75. Es ist doch nur eine Zwischenprüfung und nicht mehr.
Hey, seht es positiv wir sind wenigstens alle zur Abschlussprüfung zugelassen, ist das den nichts? Über die kann man dann wild gestikulieren aber ich denke eine Zwischenprüfung ist es nicht wirklich wert. Alles nur verschwendete Energie.
 

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