Aufgabe 11 (gesetzliche Rücklagen) |
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Verfasst am: 02.12.2002 10:00 |
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Servus Ihr Helden!
Leider habe ich die Aufgabe momentan zwar nicht vor mir
liegen, aber trotzdem muss ich das mal loslassen! Uns zwar
kommt bei der Aufgabe 11 als Lösung 2,47 oder so. Meiner
Meinung nach kann das gar nicht sein, weil die Kapitalrücklagen
auch zu der gesetzlichen mitgezählt wird, wenn nach der gesetzl.
gefragt ist. Ausserdem steht im HGB 150, Absatz 2 dazu
auch etwas, ich zitiere: In die Gesetzliche Rücklage ist der
zwanzigste Teil des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr
geminderten JÜ einzustellen, bis die gesetzl. Rückl. und die
(jetzt kommts) Kapitalrücklagen nach 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
das HGB zusammen den zehnten oder den in der Satzung
bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreichen.
Wenn nach der gesetzl. Rücklage gefragt ist, heisst es für mich
das ich die Kapitalrücklage, ebenfalls dazu zähle.
Wie habt ihr es denn gelernt oder habe ich irgendwo einen
Denkfehler.
Wünsche allen noch einen schönen Tag.Ezeli Sampiyon Besiktas‘dir. Yer Siyah, gök Beyaz, Sampiyon Besiktas. *hehe* |
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Verfasst am: 02.12.2002 10:58 |
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Kapitalrücklage und gesetzl. Rücklage sind zu unterscheiden!
Kapitalrücklage ist Agio bei Aktienausgabe und gesetzl. Rücklage entsteht durch einbehaltenen Gewinn! |
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Verfasst am: 02.12.2002 11:16 |
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Servus Johnny!
Deine Antwort hilft mir net weiter, denn das ist mir
auch klar, was in die Kapitalrücklage kommt und was
nicht. Ausserdem habe ich nicht behauptet, dass
da was reingenommen wird nur das wenn nach
der gesetzl. Rücklage gefragt ist auch die Kapitalrücklage
mit zu zählen. Beispiel: Du kannst ja 10 % vom
GK in die gesetzl. Rücklage einstellen. Wenn dein
GK zum Bsp. 50 Mio ist, dann kannst du max. in
die gesetzl. Rückl. 5 Mio einstellen. Diese 5 Mio
bestehen dann aber aus der
Kapitalrücklage + gesetzl. Rücklage.
Ich hoffe das ich etwas verständlicher war, aber
trotzdem danke für den versuch JohnnyEzeli Sampiyon Besiktas‘dir. Yer Siyah, gök Beyaz, Sampiyon Besiktas. *hehe* |
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Verfasst am: 02.12.2002 12:08 |
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Johnny hat allerdings recht: Es heißt, dass 5% vom JÜ in die gesetzlichen Rücklagen einzustellen sind, bis die Summe aus gesetzlichen Rücklagen UND Kapitalrücklage zusammen 10% des Grundkapitals ergeben. Dies sind zwei eigenständige Bilanzpositionen, und in der Aufgabe war halt nach dem Wert der Bilanzposition gesetzliche Rücklage" gefragt.
Ergo: Zwischen der Ermittlung, ob die 10% Kapitaldeckung erreicht sind und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage ist zu unterscheiden. |
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Verfasst am: 02.12.2002 14:00 |
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Danke Doktor so wollte ichs auch sagen :-) |
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Verfasst am: 11.12.2002 09:20 |
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Servus!
Habe am Freitag bei mir in der Berufsschule zwei
Lehrer gefragt und die sind auch der Meinung,
dass die Lösung 4,72 Mio richtig ist. Der eine Lehrer
begründet es folgendermaßen: die Frage in der
Aufgabenstellung lautet gesetzl. Rücklagen und
Rücklagen ist Plural.Ezeli Sampiyon Besiktas‘dir. Yer Siyah, gök Beyaz, Sampiyon Besiktas. *hehe* |
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