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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Zinsabschlag/Soli
 
Lisa84
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:30
Hallo..

hab ne ganz kurze Frage
Sind die Beträge von der Zinsabschlagsteuer und Soli immer anzurunden? Hab eben ne Aufgabe gerechnet, wo der Soli abgerundet wurde (obwohl käufmännisch eigtl aufgerundet werden musste).
dexter86
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:43
Das wird in der Aufgabe genannt, entweder kaufmännich (<>0,5) oder ausdrücklich abrunden!
Lisa84
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 20:49
Ich dachte aber ich hätte das auch mal gehört, dass man den Soli nie aufrunden darf....

Und in der Aufgabe stand nix von abrunden
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 21:20
Es wird immer kaufmännisch gerundet. Bzgl. dem aktuellen Thema Freistellungsauftrag: hier wird immer auf den nächsten vollen EUR aufgerundet.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 22:04
Die ZASt wird kaufmännisch gerundet.

Der SoliZ wird nicht kaufmännisch gerundet, er wird nach der 2. Kommastelle abgeschnitten.

SolZG 1995 § 4 Zuschlagsatz
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage.
Bruchteile eines Cents bleiben außer Ansatz.
 

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