Erbschaftsteuermeldung Depot |
|
|
Verfasst am: 04.05.2008 19:40 - Geaendert am: 04.05.2008 19:42 |
|
|
Ich bin gerade ziemlich verunsichert,
bei Giro- & Sparkonto zählt ja der Abschlusssaldo des Abends VOR dem Todestag.
Beim Depot hatte ich immer im Hinterkof der Kurs AM Todestag.
Laut Lehrbüchern aber:
"Die Depotaufstellung ist mit Kurswertangabe per Beginn des Todestages anzufertigen. Stichtag für die Kurswertfeststellung ist der Vortag"
Was heißt denn nun zu Beginn des Todestages, das wäre doch 00:01Uhr, und damit der Kurs des Vortages ?!
Bei AP Sommer 2006 BBL MultipleChoice Aufgabe 3 muss aber dann doch wieder der Kurs AM Todestag genommen werden um auf das Ergebnis der Musterlösung zu kommen.
Was ist nun richtig ?!
Gruß
Chris |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2008 22:04 |
|
|
Hey Chris,
hatte genau diese Aufgabe (So 2006 BBL II) heute gerechnet.
In den endgültigen Lösungen zu dieser Aufgabe ist auch die Lösung 55.009, als wenn man die Kurse des Vortages verwendet, als richitg anerkannt!
D.h. sowohl die am als auch vor dem Todestag angegebenen Kurse sind richtig.
Aber welches nun richtig ist falls so etwas wieder mal dran kommt weiß ich leider auch nicht... |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2008 22:59 - Geaendert am: 04.05.2008 23:02 |
|
|
Dieses Thema wurde schon einmal diskutiert:
Wertpapiere sind mit dem niedrigsten am Todestag für sie notierten Kurs anzusetzen.
Mit der Suchfunktion kann man die Diskussion finden:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=14229&forumid=1
Depot:
Wenn die Erben am Todestag Wertpapiere verkaufen, dann wird das Depot erst 2 Börsentage später belastet. Deshalb ist der Depotbestand am Todestag genau so hoch wie einem Tag vorher.
Am Todestag kann nur dann eine Belastung kommen, wenn der Erblasser zwei Börsentage vorher Wertpapiere verkauft hat.
In der Steuererklärung muss der Kunde bei Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie festverzinsliche Wertpapiere, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum amtlichen Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen waren, sind mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs anzusetzen.
Quelle:
http://www.steuer.bayern.de/vordrucke/14_erbschenkst/erbst_erkl_erl_0311.pdf
Zusätzliche Informationen unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=13117&forumid=16
Außerdem sollte man das Formular genau ansehen.
http://bundesrecht.juris.de/erbstdv_1998/muster_1.html
Einlagen:
Es soll doch verhindert werden, dass die Erben das Konto und das Depot am Todestag leer räumen.
Deshalb nimmt man den Kontostand zu Beginn des Todestages.
Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die für das Jahr des Todes bis zum Todestag errechneten Zinsen für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere (Stückzinsen). Die Anzeige ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt (§ 35 des Gesetzes) einzureichen. |
|
|
|
Verfasst am: 04.05.2008 23:15 |
|
|
Herrmann irgendwie nervt deine Antwort...
Viele Informationen aber keine Antwort auf die Frage. -> nur weiter verwirrend.
Auch in dem anderen Thread den ich mir komplett durchgelesen habe (danke für weitere vergebene 10 mins) steht keine klare Antwort was jetzt zu tun ist.
Wie ist das jetzt?
Welcher Saldo wird ans Finanzamt gemeldet? Der Bestand vom Vortodestag mit dem Kurswert des Todestags?
In den Prüfungen stehen ja oft nur verschiedene Depotsalden zu verschiedenen Tagen und man soll entscheiden welchen Saldo man nimmt.. Ich nehme also Saldo des Todestages, um den richtigen Kurswert dann zu haben? |
|
|
|
Verfasst am: 05.05.2008 09:09 - Geaendert am: 05.05.2008 09:11 |
|
|
@ raflbowser:
Ich finde deine Ausdrucksweise nicht in Ordnung. Wir sind froh, dass hier 2 kompetente Lehrer auf verzweifelte Fragen antworten. Herr Herrmann ist einer davon und er hat doch alles beschrieben.
Und wenn noch was offen geblieben ist, dann kann man vernünftig fragen, auf solch eine Antwort würde ich nicht wieder zurück antworten.
Er hat geschrieben:
"Merke, wie bereits selbst erwähnt:
- Konten = Saldo Ende Vortag (bzw. Beginn Todestag)
- Depot = Kurswert am Todestag"
Noch Fragen offen? |
|
|
|