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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Abschreibungen ab 2008
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des-pack-mer
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 10:53
Hab grad nochmal nachgelesen, da wir in der BS nur das alte Recht druchgenommen haben.
0-150 € sofort abschreiben AFA an AVK/Büromaterial
150-1000€ Beträge addieren und linear auf 5 Jahre abschreiben
alles ab 1000 € linear abschreiben.

---------------------------------------------------------------------------------
Der Nettopreis zählt

Wenn im Folgenden von Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Rede ist, dann ist damit immer der Nettopreis gemeint. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, darf die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) in voller Höhe im Anschaffungsjahr von seiner Zahllast abziehen.

Abschreibungen werden also grundsätzlich vom Nettowert vorgenommen - einzige Ausnahme: "Kleinunternehmer" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes rechnen - wie bei allen anderen Einnahmen und Ausgaben auch - mit Bruttowerten.
----------------------------------------------------------------------------------
Heißt das jetzt für mich, dass ich die Unterteilung IF/Depot/Schließfächer (USt-befreit) und der Rest der Bank vergessen kann? Ab jetzt immer linear vom Nettowert abschreiben?

Vielen Dank euch und viel Erfolg
Surffix2001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 10:57
würde ich nicht sagen ..... mit dem Nettopreis guckst du nur ob es in die grenze fällt .... und dann schreibste entweder den kompletten bruttopreis ab (wenn es umsatzsteuerfrei ist, auch wenn er über der grenze dann liegt) oder nur den nettopreis (wenn es umsatzsteuerpflichtig ist)
Surffix2001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 10:59
achso also wir hatten nochmal kurz das neue Recht in der BS und meines erachtens war das so :
bis 60 € -> Büroaufwand
60.01 - 150 GWG und beim Kauf sofort Abschreiben also Abschreibung GWG an LZB
150.01 - 1000 € -> Sammelposten und den über 5 Jahre linear abschreiben .....
und das alles gilt meines erachtens nur im Steuerrecht und imd Handelsrecht kannste das glaub ich immer nochso machen wie vorher
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:01
Nein, also davon habe ich noch nie was gehört!
Wir behalten unsere Aufteilung der umsatzsteuerfreien (WP, Kredit und ZV) bzw. umsatzsteuerpflichtigen (der Rest ;) )frei. Das eine schreibst du ab vom Bruttobetrag (umsatzsteuerfreie) und das andere vom Nettobetrag (umsatzsteuerpflichtige).
Es geht nur darum, dass du die Bewertung direkt abschreiben vs. GWG vs. "normale" Abschreibung von dem Nettobetrag des EINZELproduktes abhängig machst.
Bsp.: Du hast bei einem Produkt aus dem umsatzsteuerfreien Bereich den Bruttobetrag von 1100 € gegeben. Dann muss du trotzdem als GWG abschreiben, weil der Nettobetrag unter 1000€ liegt. Du schreibst dann aber 1100€ ab (geteilt durch fünf).
Unterscheidung klar? Auswählen der Abschreibung nur vom Nettobetrag, abschreiben an sich vom Bruttobetrag bei umsatzsteuerfreien und vom Nettobetrag bei umsatzsteuerpflichtigen!
des-pack-mer
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:01
Jetzt noch ne Ergänzung. Des oben passt nicht ganz!

Wertgrenzen: Anschaffungen 1. bis 4. Klasse

Die lineare AfA wiederum gibt es ab 2008 genau genommen in vier verschiedenen Ausprägungen: Denn es gelten in Zukunft die folgenden Wertgrenzen:

bis 60 Euro (wie bisher): Geringwertige Ge- und Verbrauchsgüter, die im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe behandelt werden dürfen.

über 60 Euro bis 150 Euro (bis 2007: über 60 bis 410 Euro): Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), deren Kosten im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe gelten - aber in ein separates GWG-Verzeichnis eingetragen werden müssen.

über 150 Euro bis 1.000 Euro (neu): dauerhaft nutzbare Wirtschaftsgüter, die jahresweise zu so genannten Sammelposten zusammengefasst und pauschal über 5 Jahre linear abgeschrieben werden müssen. Auf die betriebsgewöhnliche oder die tatsächliche Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftgüter kommt es dabei nicht an.

über 1.000 Euro (bis 2007: über 410 Euro): dauerhaft nutzbare Wirtschaftsgüter, die laut AfA-Tabelle entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden dürfen.

Die Buchungssätzte sind dann:
bis 60€: AfA an AVK
60€-150€: AfA an GwG
150€-1000€: AfA an Sammelposten GWG
ab 1000€: AfA an XY??
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:03
Die Grenzen von surfix stimmen nicht ganz, die 60€ fallen weg

0-150 € direkt abschreiben als Sachaufwand
150 - 1000€ GWG über fünf Jahre linear
ab 1000€ linear je nach Nutzungsdauer (degressiv gibt es gar nicht mehr!
Und diese Beträge hier sind alles die Nettobeträge!
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:09
Hier nochmal eine Übersicht, vor allem die Tabelle zeigt es gut. Die Grenze von 60 € ist überflüssig...

http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.php
Surffix2001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:10
danke hast recht gehabt .... gut zu wissen für heute
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:11
Da wird bestimmt was kommen. Bestimmt ein GWG bei dem Sie eine Nutzungsdauer von über fünf Jahren angeben und man soll dann merken, dass das ja nur mit fünf Jahren abgeschrieben wird...
des-pack-mer
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:13
Vielen Dank DomK für die rasche Hilfe :)
zimsil
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:17
aber wir werden heute nach altem Recht geprüft!!!
Also sind die alten Grenzen wichtig, nicht die neuen...
des-pack-mer
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:23
zimsil. Welches alte Recht? 2007? Degressive Abschreibung 30 % max das 3fache und GwG 60-410 netto? Samt Wechsel von degressiv auf linear sobald die erste lineare Rate größer als die degressive ist?
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:33
Wär mir nicht so sicher ob wir nach dem alten Recht schreiben. Wenn in der Aufgabe steht er hat es am xx.xx.2008 gekauft musst du schon das neue Recht anwenden! Auch wenn die Klausuren schon 2007 konzipiert wurden

Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:35
bis 60€: AfA an AVK
60€-150€: AfA an GwG
150€-1000€: AfA an Sammelposten GWG
ab 1000€: AfA an XY??

was issn AfA ??? welche nummer im Kontenplan ?!?!?!
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:38
Ja je nachdem was du käufst. Ein Auto an Fuhrpark, etc...
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2008 11:38
@ DomK

Kannst du bitte mal schnell noch die Buchungssätze für die neue Regelung hier reinschreiben???

Das stimmt doch nicht was da weiter oben steht...
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:44
bis 150€ GuV an das Konto, in dem du den Sachaufwand beim Kauf eingebucht hast...z.B. war beim Kauf vllt Bürobedarf an Kasse und dann buchst du am 31.12. GuV an Bürobedarf
zwischen 150€ und 1000€ buchst du beim Kauf GWG an z.B. Kasse und am 31.12. Abschreibung an GWG und schließt das Abschreibungskonto über die GuV ab. Wichtig, dass hier ein Sammelbetrag gebucht wird, sozusagen der Inventarwert des GWG geteilt durch fünf, weil fünf Jahre linear vorgeschrieben sind.
Und alles ab 1000€ buchst du beim Kauf BGA an z.B. Kasse und am 31.12. Abschreibung an BGA und schließt wieder das Abschreibungskonto über die GuV ab...wichtig ist hier jeden Posten im BGA einzeln abschreiben, je nach Wert und Nutzungsdauer
zimsil
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.05.2008 11:50
richig, das meine ich... wenn ein datum aus 08 dran kommt, hab ich echt pech gehabt kenne die neue regelung nämlich nicht, weil unsere lehrerin gesagt hat, wenn altes recht und sie geht sogar davon das lineare abschreibung dran kommt, weil es eine gradwanderung altes und neues recht is...
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.05.2008 11:51
Ok, danke. Ich glaube noch dass das nicht dran kommt, aber wir werden sehen.
Habs mir im Kopf notiert.

So, ich fahre jetzt los.

Viel Erfolg allen!
DomK
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.05.2008 11:51
Sorry, ein kleiner Fehler!!! Habe nochmal nachgeschaut!
Alles was unter 150€ ist wird SOFORT als allgemeiner Verwaltungsaufwnad gebucht (z.B. AVK an KKK) und wird nicht aktiviert!
Nur zwischen 150€ und 1000€erfolgt die Aktivierung im GWG und am 31.12. eine Abschreibung
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