mündliche Nachprüfung |
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Verfasst am: 26.01.2011 22:14 |
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Weißt du denn, was eine Einliegerwohnung ist?
Ist das Teileigentum oder nicht? |
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Verfasst am: 26.01.2011 22:36 |
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Eine Einliegerwohnung sollte über einen separaten Eingang verfügen und eine abgeschlossene Wohnung sein.
Der Begriff Teileigentum ist hier nicht richtig. |
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Verfasst am: 26.01.2011 22:42 |
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1. Nennen Sie die drei notwendigen rechtlichen Schritte für die Eigentumsübertragung.
- Schenkungsvertrag
- Auflassung
- Umschreibung im Grundbuch
2. Nennen Sie zwei bei diesem Eigentumserwerb anfallende Nebenkosten.
- Notarkosten
- Gerichtskosten
3. Die Eltern von Herrn Henschel wünschen die Eintragung eines Wohnrechts zu ihren Gunsten im Grundbuch. Erläutern Sie Herrn Henschel zwei wirtschaftliche Folgen, die — neben der Einschränkung der Beleihbarkeit — die Eintragung des Wohnrechts für ihn mit sich bringt.
- Objekt ist nur noch schwer verkäuflich
- keine Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung
4. Nennen Sie vier Faktoren, die für die Bewertung eines Wohnrechts herangezogen werden müssen.
- Wohnfläche im m²
- erzielbare Miete vergleichbarer Wohnungen
- Lebensalter der Berechtigten
- Lebenserwartung der Berechtigten
5. Erläutern Sie, worauf bei der Eintragung des Wohnrechts geachtet werden muss, damit die Werthaltigkeit der für die Kreditbank AG einzutragenden Grundschuld nicht beeinträchtigt wird.
Das Wohnrecht sollte im Rang der Grundschuld nachgehen. |
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Verfasst am: 27.01.2011 08:18 |
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Also ich muss heute 12 Uhr auch zur mündlichen Nachprüfung.
Ich verstehe allerdings die %zahlen nicht.
Ich hatte in BaWi 42% und muss jetzt 69% schaffen.
Wie errechnet man denn so was??
MfG |
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Verfasst am: 27.01.2011 10:19 |
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@pubbchen257: weißt du was dich in der nachprüfung erwartet ??
und ist das eigentliche beratungsgespräch zuerst oder die nachprüfung??? |
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Verfasst am: 27.01.2011 11:26 |
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@Pubbchen
69% sind in Deinem Fall nicht richtig.
Du musst die doppelte Prozentzahl erreichen welche zur Note ausreichend fehlt.
In deinem Fall hast Du 42% im schriftlichen erreicht.
Berechnung sieht dann folgendermaßen aus.
Dir fehlen 8% zur Note ausreichend also musst die in der mündlichen Nachprüfung 2x8%=16%+50%=66% erreichen. |
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Verfasst am: 27.01.2011 13:32 |
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Richtig!
Das müsste auch machbar sein. |
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Verfasst am: 22.02.2011 13:49 |
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Hat die Ergänzungsprüfung nicht zum Bestehen gereicht?
Welche Aufgaben wurden gestellt? |
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Verfasst am: 22.02.2011 14:17 |
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@Herrmann
Sie werden denke ich auf Ihre Frage keine Antwort erhalten, da die Userin nur an dem einen Tag online war an dem die Frage gestellt wurde. |
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Verfasst am: 22.02.2011 16:17 |
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User 90210 ist aber ziurzeit aktiv.
Darum wäre es interessant, warum die Ergänzungsprüfung misslungen ist. |
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Verfasst am: 16.12.2011 12:32 |
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Hallo zusammen,
ich habe in Rewe 49 Punkte.
Heißt das ich benötige 1 Punkt
--> x2=2+50= 52 = benötigte Punktzahl?
Ist das Richtig so?
Dass heoßt das ja fast wenn cih eine Frage richtig habe hab ich bestanden?
Vielen Dank. |
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Verfasst am: 16.12.2011 16:33 |
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Wenn ein Punkt fehlt, braucht man 52 Punkte in der Ergänzungsprüfung. |
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Verfasst am: 01.01.2012 17:29 |
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Hallo alle zusammen,
Ich hoffe der Beitrag ist an dieser Stelle richtig:
-Ich muss ebenfalls in die mündliche Nachprüfung.
-> Ich habe schon mit meinem Lehrer über die Nachprüfung gesprochen, seine Aussage war: "Es kann alles aus dem Lehrplan drankommen."
-So weit so gut. Wie ist das jedoch mit rechnungen? Wird allein Fachwissen abgefragt, oder auch die praktische Anwendung z.B in Form der Berechnung einer Kapitalerhöhung?
Ich hoffe jmd. aus dem Forum kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank!
(Zur Info: Prüfungsfach ist Bankbetriebslehre, ich habe 48% in der schriftlichen "erreicht") |
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