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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Themen
 
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.01.2007 14:36
Hallo!

Gibt es eigentlich Themen, die dem schriftlichen Ergebnis zugeordnet werden.. als Beispiel, wenn schritlich ne 4 hat, bekommt eher eine Kontoeröffnung und bei ner 2 eher ein Baufi oder einen Firmenfall!?


Danke

MFG
Sven
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2007 14:40
Man kann schon sagen, dass man in der mündlichen Prüfung seine Leistung "bestätigen" soll. Deswegen wird von jemandem, der eine zwei im schriftlichen Teil hat, sicherlich mehr verlangt als von jemandem, der imm BBL Teil nur knapp über 50% hat....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.01.2007 16:36
Das hängt ganz von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ab.

In unserem Prüfungsausschuss gilt:
Das Kundengespräch ist eine selbstständige Prüfung, die in der Regel von der schriftlichen Prüfung unabhängig ist.

Richtig ist nur, dass man einen schwachen Azubi kein Akkreditiv oder eine Depotanalyse zu mutet.

Andererseits gibt es auch Prüfungsausschüsse, die die Fälle ziehen lassen.
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.01.2007 20:34
Dann bin ich ja mal gespannt, was ich im Mündlichen bekomme mit meinem Schnitt von 89% in der Schriftlichen. Bin nämlich nicht wirklich gut in der Beratung...

Darf man eigentlich ne 5im Mündlichen haben, wenn man sonst überall im Schriftlichen ne 1 oder ne 2 hat?
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.01.2007 10:14
Ja, eine 5 darfst du haben... aber es sieht schon komisch aus, wenn du überall ne 1 oder 2 hast, auch in der Schule und dann eine 5 in der mündlichen oder?
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.01.2007 12:10
Entschuldigung, aber dann muss man sich aber schon sehr, sehr dumm anstellen.
 

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