Prüfungsergebnisrechner zur AP Winter 2014 |
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Verfasst am: 24.11.2014 07:21 |
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Liebe Azubis,
morgen ist es wieder soweit! Auch zu dieser Abschlussprüfung möchten wir euch die Möglichkeit geben, euer Ergebnis direkt noch am gleichen Tag mit unseren Lösungsvorschlägen zu bewerten.
Wie läuft es ab:
Die Eingabe eurer Ergebnisse wird ab ca. 18.30 Uhr möglich sein. Der Aufruf erfolgt nach den Fächern:
Bankwirtschaft:
http://www.bankazubi.de/ergebnisse/ergebnisse.php?db=1
Sozialkunde:
http://www.bankazubi.de/ergebnisse/ergebnisse.php?db=3
Rechnungswesen:
http://www.bankazubi.de/ergebnisse/ergebnisse.php?db=2
Zu dieser Zeit werden uns evtl. noch nicht alle unsere vorläufigen Lösungsvorschläge vorliegen, ihr könnt aber eure Ergebnisse schon eingeben.
Sobald unsere Vorschläge eingegeben sind, geben wir dies im Forum und in der Eingabemaske bekannt und ihr könnt dort euer vorläufiges Ergebnis sehen.
Viel Erfolg morgen und übermorgen :-)
Euer
Bankazubis.de - Team |
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Verfasst am: 25.11.2014 12:27 |
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der erste Teil kann jetzt eingegeben werden:
http://www.bankazubi.de/ergebnisse/ergebnisse.php?db=1
Aktuell haben wir noch überall "0" als Lösung hinterlegt. Sobald wir unsere Lösungsvorschläge vollständig haben, geben wir Bescheid und euer Ergebnis wird automatisch neu berechnet. |
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Verfasst am: 25.11.2014 12:35 |
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Hallo zusammen,
leider durften wir die Prüfungen heute nicht mitnehmen.
Ich hatte auch keine Möglichkeit mir meine Lösungen zu notieren.
Ich bin total verzweifelt und würde gerne meine Lösungen abgleichen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die Prüfung zu den Lösungen oder zumindest die Antworten ausgeschrieben zu erhalten ?
Mir würde ein riesen Stein vom Herzen fallen, |
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Verfasst am: 25.11.2014 12:46 |
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Hallo zusammen,
ich schließe mich Alicia2014 an. Wir durften die Durchschrift leider auch nicht mitnehmen und jetzt ist schwer sich bei den reinen Ankreuzaufgaben an die Lösungen zu erinnern.
Ist es vielleicht möglich die Fragen als PDF oder so hochzuladen?
Gruß,
Smartie |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:03 |
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sorry, das ist leider nicht möglich. Der U-Form Verlag hat darauf das Coypright. |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:15 |
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Kann es sein, dass bei aufgabe 20 die Nummer 4 richtig ist, weil der Zinssatz is ja variabel? |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:20 |
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so haben wir es auch gelernt..
wir reichen auf jedenfall mal Einspruch gegen die Frage ein - mach das auch! :)
Weil wir sind sicher, dass 3 Monate stimmen. |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:29 |
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Kann ich schon meine Ergebnisse eingeben? Oder soll ich bis 18:30 Uhr warten bis alle Ergebnisse verfügbar sind.
Ich fande Bawi 1.2 sehr anspruchsvoll heute. Das mit Hebel, Baufi und so fand ich schon extrem. |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:38 |
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Ich bin auch der Meinung, dass bei Aufgabe 20 als richtige Lösung Nr. 4 sein müsste. Kann mich allerdings nur noch daran erinnern,dass da stand ein Darlehen mit variablem Zinssatz kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Und das ist doch richtig,oder? Könntet ihr das bitte nochmal überprüfen?
Vielen Dank im Vorraus! |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:38 |
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@ Julia1995 - sehe ich genau so ... hab gerade nochmal im Netz gelesen und die §§ 489 und 502 BGB sagen das selbe - 3 Mon. und kein Vorfälligkeitsentgelt!
Aber Sind ja nur "Lösungsvorschläge" von bankazubi.de - bin mir sicher, dass die IHK die richtige Lösung (also 4) hat ;-) |
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Verfasst am: 25.11.2014 16:51 |
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Was habt ihr denn bei der Aufgabe 4? |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:03 |
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Bei Aufgabe 20 ist die 1 richtig, weil es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt und nicht um eine Baufi. |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:12 |
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Bei Aufgabe 5 mit der Kreditkarte
Für mich war logisch das man die Kreditkarte nach Erhalt erst freischalten muss bevor man Zahlungen vornehmen kann, da es bei mir auch der Fall war und im Internet steht es genau so. Als Lösung ist allerdings Nummer 4 was eig. auch richtig ist. Was sagt Ihr dazu ? |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:14 |
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@ Sternkind - es war aber ein Darlehen mit variablem Zins - §502 BGB (Teil des Verbraucherkreditrechts) sagt dazu folgendes:
Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung [...] verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet.
Aber ein gebundener Sollzinssatz liegt ja in dem Falle nicht vor .... |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:16 |
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Bei Aufgabe 24 habe ich 3,9% ermittelt, da der Beleihungswertauslauf der Baufinanzierung unter Berücksichtigung des Darlehens der Bausparkasse bei über 80% liegt. Hab ich da einen Denkfehler ? |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:21 |
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Der BSV interessiert soch in dem Falle nicht - es geht doch um die 160‘ €, die über die Kreditbank finanziert werden und die dazugehörigen Konditionen ... |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:26 |
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BGB §489
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:27 |
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Aber wenn man diese Absicherung außen vor lässt, klappt die ganze Finanzierung nicht. |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:32 |
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liebes Bankazubi-team ... bitte die hinterlegte Lösung bei Aufgabe 20 nochmal kritisch überprüfen ...
@geldgeil: meiner Meinung nach trotzdem irrelevant, da nicht geschrieben steht, ob die Bausparkasse überhaupt Sicherheiten haben will.
Außerdem geht es ja um die "Konditionen der Kreditbank AG" und bei der Kreditbank AG ist es ein "Darlehen bis 60% BLW" ... Stichwort Real-/Personaldarlehen etc. |
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Verfasst am: 25.11.2014 17:35 |
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Ich habe bei 20 die 1, aber weis nicht mehr was die Aussage war. |
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