Alte Zöpfe II |
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Verfasst am: 10.02.2004 14:42 - Geaendert am: 10.02.2004 16:05 |
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In Abstimmung mit H. Herrmann erneut etwas zum Nachdenken bzw. zur Diskussion:
Welcher Begriff bzw. welche Aussage ist noch aktuell bzw. korrekt dargestellt?
1. Nach Geldwäschegesetz hat eine Identifizierung bei Annahme oder Abgabe von Bargeld im Wert ab 15.000 € zu erfolgen.
2. Bruttosozialprodukt
3. Bundesanstalt für Arbeit
4. Erziehungsurlaub
5. Ein Unternehmen meldet Konkurs an.
6. Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag) gelten die Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes.
7. Die Geldmenge M3 besteht aus dem Bargeldumlauf sowie Sicht- und Termineinlagen sowie Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.
8. Die Mindestreserve ist durch KI´s unentgeltlich und zinslos bei Zentralbank (EZB) zu hinterlegen.
9. Der Unterschied für Kassakurse und Terminkurse liegen im Zinsunterschied zwischen Geldanlagen in den verschiedenen Währungen begründet.
10. Die Devisenkurse werden durch den amtlichen Devisenhandel festgelegt.
11. Der Verzugszinssatz gem. BGB beträgt 5 % p.a.
12. Die Untergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) beträgt 51 €.
13. Öffentliche Sparkassen können sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen. |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:02 |
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Ich tippe auf 9!! |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:09 |
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Ganz klar: Erziehungsurlaub; hat meine Kollegin erst genommen. |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:09 |
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Meine das Nr. 7 richtig sein könnte...
(und so habe ich die Prüfung geschafft...) ;-)-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o-o
farvel og tak |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:11 |
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Die Nr. 2 oder? Ist doch Gegenteil oder so zum BIP.
cu,
EUREX |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:17 |
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Nr. 2 ist der veraltete Begriff für BIP |
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Verfasst am: 10.02.2004 15:24 |
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Also ich denke, zumindest nach unsrem ReWe-Lehrer die Nr. 12: Untergrenze 51 € - Obergrenze 410 € netto. |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:08 |
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Als Zwischeninfo:
Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 gilt als Wert für so genannte Kleingüter und somit Untergrenze GWG nunmehr 60 EUR, vgl. EStR R 40 Abs. 2 (nicht mehr 51 Euro als Umrechnung des ehem. DM-Betrages).
Bruttonationaleinkommen (BNE) ist der neue Begriff für Bruttosozialprodukt (BSP); das BIP gibt es nach wie vor. |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:17 - Geaendert am: 10.02.2004 16:18 |
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zu Nr. 7: Die Geldmenge M3 enthält:
1. Bargeldumlauf
2. täglich fällige Einlagen (= Sichteinlagen)
= M1
3. Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von max. 3 Monaten (= Spareinlagen. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist mehr!!!! Warum geistert bei manchen immer noch dieser Begriff herum?????)
4. Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von max. 2 Jahren (=Termineinlagen)
= M2
5. Repogeschäfte
6. Geldmarktfondsanteile
7. Geldmarktpapiere
8. Schuldverschreibungen mit Laufzeit von max. 2 Jahren
= M3 |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:23 |
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zu 2: Heißt jetzt Bruttoinlandsprodukt, also -out
zu 3: Bundesagebtur für Arbeit -out
zu 4: Heißt glaube ich Elternzeit, Urlaub war wohl zu euphemistisch -out
zu 5: INSOLVENZ (das Wort 2003 ;-)) -out
zu 6: nicht auch für unentgeltliche.... (gibts das?) -out?
zu 7: andere Zusammensetzung... -out
zu 8: Mindestreserven werden verzinst -out
Beim Rest bin ich überfragt....Die zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300 Wörter, die Verordnung der europäischen Gemeinschaft über den Import von Karamelbonbons aber exakt 25911 Wörter. |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:24 |
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Also, kurzer Zwischenstand! :-)
Falsch sind:
2. heute Bruttonationaleinkommen
3. heute Bundesagentur für Arbeit
4. heute Elternurlaub
5. heute Insolvenz
7. Beitrag siehe Katja
12. Beitrag siehe cashguard (Untergrenze neu 60€)
Was ist mit der Nr. 1?Life‘s a game, play hard |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:26 |
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@ Diome
Da warst du etwas schneller. :-)
Bruttosozialprodukt ist aber heute Bruttonationaleinkommen (BNE), NICHT Bruttoinlandsprodukt (BIP)Life‘s a game, play hard |
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Verfasst am: 10.02.2004 16:50 |
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Nr. 1 ist falsche, weil nur noch bei Annahme von Bargeld und nicht mehr bei Abgabe GWG beachtet werden muss.
Mfg
biggelo |
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Verfasst am: 10.02.2004 17:00 |
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So, die richtige Antwort habe ich noch nicht gefunden, dafür aber eine Menge falsche... :-)
Zu 1)
Zu 2) Bruttosozialprodukt (BSP) = Bruttonationaleinkommen (BNE)
Zu 3) Bundesanstalt für Arbeit = Bundesagentur für Arbeit
Zu 4) Erziehungsurlaub = Elternurlaub
Zu 5) Konkurs = Insolvenz
Zu 6)
Zu 7) Geldmenge M3: Bargeldumlauf, täglich fällige Einlagen von Nichtbanken, Bankguthaben mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren und mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten, von Nichtbanken gehaltenen Anteilen an Geldmarktfonds
Zu 8) Mindestreserveguthaben werden bis zur Höhe des Mindestreservesolls zum durchschnittlichen Zinssatz des ESZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte über die Mindestreserveerfüllungsperiode (gewichtet nach der Anzahl der Kalendertage) verzinst.
Zu 9)
Zu 10)
Zu 11) Der Basiszinssatz ist Grundlage für den Verzugszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 01. Januar und 01. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz beträgt ab 01. Januar 2004 1,14 %. Ab 01. Juli 2003 betrug der Zinssatz noch 1,22 %.
Der Verzugszinssatz beträgt damit ab 01.01.2004 6,14 % und, soweit Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung in Frage stehen, 9,14 %.
Zu 12) Seit dem Veranlagungszeitraum 2002 gilt als Wert für so genannte Kleingüter und somit Untergrenze GWG nunmehr 60 EUR, vgl. EStR R 40 Abs. 2 (nicht mehr 51 Euro als Umrechnung des ehem. DM-Betrages).
Zu 13)Life‘s a game, play hard |
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Verfasst am: 10.02.2004 17:19 |
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Wenn mich icht alles täuscht ist es die Nummer 9. Habe so etwas schon mal gelesen. |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:08 |
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Aber was ist denn mit den Nummern 6, 10 und vor allem 13?
Sparkassen sind doch nicht im Handelsregister, in welcher Abteilung sollen das sein? |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:15 |
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zu 10.
Die Devisenbörse in Frankfurt wurde 1999 geschlossen. Die Kurse werden von der EZB errechnet. |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:18 |
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Danke Herrmann, aber was ist mit dem HR-Eintrag von Sparkassen. In Abt. A sind Personengesellschaften und in B Kapitalgesellschaften. Wo sollen da bitte Spaßkassen sein? |
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Verfasst am: 10.02.2004 18:22 |
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Der Verzugszinssatz ist 5% über dem Basiszinssatz. Das heißt, er müsste ja eigentlich höher als 5% liegen...=)
Grüßle Christoph |
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