Äußerung zur Übernahme |
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Verfasst am: 19.09.2005 11:54 |
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Hallo,
bis wielange vor Ausbildungsende muss der Arbeitgeber eigentlich bescheid geben, ob man übernommen wird oder nicht? Da gibt es glaub ich eine Frist, die fällt mir aber nicht mehr ein. |
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Verfasst am: 19.09.2005 12:16 |
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3 Monate vor dem offiziellen Ausbildungsend |
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Verfasst am: 19.09.2005 12:17 |
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richtig!
Die Aussage ist aber nicht bindend oder? |
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Verfasst am: 19.09.2005 12:18 |
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Richtiiiisch....
Und wenn er das nicht tut muss er dich wenigstens 6 Monate übernehmen..._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 19.09.2005 12:44 |
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Als besonderes Extra für JAV-Mitglieder gilt noch, dass du drei Monate lang zeit hast (vor Ausbildungsende!) schriftlich eine Übernahme einzufordern.
Wenn du das machst, MUSS der Arbeitgeber dir einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten!-)
Wichtig ist aber erstens "schriftlich" und zweitens "vor" Ausbildungsende (frühstens drei Monate vorher).
Gruß-------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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Verfasst am: 19.09.2005 12:49 |
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kann mir vorstellen, dass bei banken, die nicht (viele) übernehmen solche jav-plätze "leicht" begehrt sind... |
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Verfasst am: 19.09.2005 13:02 |
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die haben doch meistens so wenig auszubildende daws erst keine jav gebildet wird, oder? <>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>$<>€<>
Alle Rechtschreibfehler sind beabsichtigt & dienen ausschließlich der allgemeinen Belustigung!!!
HLB427@Web.de |
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Verfasst am: 19.09.2005 16:10 |
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Hallo!
Also ich glaube nicht, dass der AG dir drei Monate vor Ausbildungsende Bescheid geben muss. Bei einem "normalen" befristeten Arbeitsverhältnis ist er nämlich auch überhaupt nicht verpflichtet dir Bescheid zu geben. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis - und dazu zählt auch der Ausbildungsvertrag - musst du davon ausgehen, dass du NICHT übernommen wirst und dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Arbeitsvertrages auch wirklich beendet wird. Wie sich das allerdings bei Mitglieder des BR oder der JAV hält weiß ich nicht!
PS: Jeder anständige Arbeitgeber wird euch rechtzeitig mitteilen, ob ihr übernommen werdet oder nicht!
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 19.09.2005 16:22 |
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Doch es ist so. Der Arbeitgeber muss dir mindestens drei Monate vor Ausbildungsende mitteilen ob er dich übernimmt oder nicht. Wie allerdings die Konsequenzen sind wenn er das nicht tut weiß ich nicht. MfG
Sven |
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Verfasst am: 19.09.2005 21:07 - Geaendert am: 04.01.2006 22:59 |
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Sorry, das ist so allgemein Quatsch.
Die Ausbildung endet mit Prüfung/Zeitablauf. Einer besonderen Mitteilung, dass man nicht übernommen wird oder ähnlichem bedarf es nicht. Die Mitteilung innerhalb von drei Monaten gilt nur für Mitglieder der JAV (§ 78a BetrVG).
Zwei Anmerkungen:
1.) Es ist möglich, dass im Ausbildungsvertrag oder im dort angeführten Tarifvertrag etwas zu diesem Thema geregelt wurde und dadurch eine Informationspflicht begründet wird.
2.) Wenn der Ausbilder am Tag nach dem Abschluss der Ausbildung Arbeitsleistung vom ehemaligen Auszubildenden in Anspruch nimmt bzw. diesen nicht an der Weiterarbeit hindert, so wird ein unbefristeter Vertrag begründet (§ 17 BBiG). [Anmerkung: inzwischen § 24 in der Fassung 2005]
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.09.2005 22:18 |
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Also ich kann euch mit Sicherheit sagen das der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende bescheid geben muss ob er dich übernimmt oder nicht.
Das ist so und das muss so sein denn wenn er dich nicht übernimmt musst du 3 Monate vor Ausbildungsende ins Arbeitsamt gehen und melden das du Arbeitslos wirst damit du Arbeitslosengeld bekommst.
Das kannste mir glauben denn bei mir war es genau so! |
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Verfasst am: 20.09.2005 08:35 |
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Das mit dem Arbeitsamt ist ja wohl überhaupt kein Argument. Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, musst du davon ausgehen, dass du nicht übernommen wirst. Und das bedeutet, dass man sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden muss.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 20.09.2005 09:02 |
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"Also ich kann euch mit Sicherheit sagen das der Arbeitgeber 3 Monate vor Ausbildungsende bescheid geben muss ob er dich übernimmt oder nicht. "
Na das Gesetz dazu würde mich ja mal interessieren...da bin ich gespannt. |
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Verfasst am: 20.09.2005 09:20 |
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Ich sehe das auch so das es eine gesetzliche Pflicht dafür nicht gibt....
Ich meine aber zu weissen, dass das in einigen Tarifverträgen - z.B. im alten BAT - so geregelt ist.
Mit der Übernahme der JAV- Mitglieder (s.o.) bin ich mir aber 100% sicher... das hat nämlich ne Rechtsprof. von mir erzählt!
Gruß-------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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Verfasst am: 20.09.2005 09:20 |
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@deep blue
es steht im rahmentarifvertrag und nicht in einem Gesetz. |
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Verfasst am: 20.09.2005 11:28 |
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"es steht im rahmentarifvertrag und nicht in einem Gesetz"
Die Vermutung wurde oben schon genannt. Dann kann man das aber nicht verallgemeinern.
Das mit der JAV steht im BetrVG §78ff. |
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Verfasst am: 20.09.2005 11:37 |
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@ deep blue
warum nicht verallgemeinern?
Dieser Tarifvertrag gilt für das Private Bankgewerbe, das finde ich schon ziemlich allgemein... |
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Verfasst am: 20.09.2005 11:56 |
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Ich arbeite zum Beispiel bei keiner Bank. |
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Verfasst am: 20.09.2005 12:06 - Geaendert am: 20.09.2005 12:08 |
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Hi!!
Eine kleine Anmerkung:
Bei uns (Sparkasse) bekamen wir 3 Monate vorher einen Brief, in dem stand, wie es mit der Weiterberschäftigung aussieht. Dies war auch so im Tarifvertrag geregelt.
Bei der Volksbank bei uns im Ort ist dies nicht so. Das haben wir in der Berufsschule von den Mitschülern der Volksbank erfahren. Die haben keine Benachrichtigung erhalten, dazu war die Volksbank hier nicht verpflichtet.
Also eine für jeden gültige Regelung gibt es in diesem Fall nicht, da besonders kleine Banken oft Ausnahmen bilden. Im Regelfall wird es wohl so sein, dass 3 Monate vorher die Weiterbeschäftigung abgeklärt wird.
CU |
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Verfasst am: 20.09.2005 12:14 |
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Die Ausbildung endet mit Prüfung/Zeitablauf. Einer besonderen Mitteilung, dass man nicht übernommen wird oder ähnlichem bedarf es nicht. Die Mitteilung innerhalb von drei Monaten gelten nur für Mitglieder der JAV (§ 78a BetrVG).
das ist genau richtig !!!
er muss garnichtsdazu sagen!!
nur wenn er dich am tag nach der prüfung nicht am weiterarbeiten hindert besteht damit ein unbefristetes arbeitsverhältnis!!
also wir erfahren das vor den osterferien und ich denke das ist auch der zeitraum indem die meissten becheid bekommen!
ansonsten deep würde ich einfach mal nachfragen! |
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