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Bewertung von Wertpapieren

Wertpapiere von Kreditinstituten werden nach dem Verwendungszweck in drei Kategorien eingeteilt:

  • Wertpapiere des Anlagevermögens
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Anlagevermögens:

Dies sind Wertpapiere, bei welchen der Vorstand eines Kreditinstituts beschlossen hat, dass sie langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen sollen.

Das HGB stellt dem Kreditinstitut frei, die Wertpapiere zum Anschaffungskurs oder zum Kurs am Bilanzstichtag (Tageskurs) zu bewerten. Dieses Prinzip nennt man gemildertes Niederstwertprinzip, da dass Kreditinstitut den niedrigeren Kurs wählen kann, dies aber nicht muss.

Allerdings wird den Banken durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen nahegelegt, auch die Wertpapiere des Anlagevermögens nach dem Strengen Niederstwertprinzip zu bewerten. Die gewählte Bewertungsmethode ist im Anhang zum Jahresabschluss anzugeben.

Wertpapiere des Umlaufvermögens:

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden unterteilt in

  • Wertpapiere des Handelsbestandes (Handel mit Kunden und anderen Kreditinstituten) und
  • Wertpapiere der Liquiditätsreserve (zinsbringende Anlage liquider Mittel).

Für die Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip.

Beispiel zur Anwendung des strengen Niederstwertprinzips:

Zum Ende eines Geschäftsjahres sind

  1. der Erwerbskurs des Wertpapiers und
  2. der Kurs vom Bilanzstichtag (Tageskurs)
gegeben.

Nach dem strengen Niederstwertprinzip muss das Kreditinstitut zur Bewertung der Wertpapiere den niedrigeren der beiden Kurse wählen.

Hiernach gilt also:

  • Ist der Kurs am Bilanzstichtag höher als der Erwerbskurs, liegt ein nicht realisierter Kursgewinn vor. Nach dem strengen Niederstwertprinzip dürfen unrealisierte Kursgewinne nicht ausgewiesen werden. Aus diesem Grund muss das Kreditinstitut den niedrigeren Erwerbskurs zur Bilanzbewertung heranziehen.

  • Ist der Kurs am Bilanzstichtag niedriger als der Erwerbskurs, liegt ein nicht realisierter Kursverlust vor. Nach dem strengen Niederstwertprinzip müssen unrealisierte Kursverluste berücksichtigt werden. Aus diesem Grund muss das Kreditinstitut den niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag wählen und auf diesen Kurs abschreiben.

Durchschnittserwerbskurs:

In der Praxis werden natürlich nicht nur einmal Wertpapiere einer bestimmten Art gekauft. Vielmehr finden im Laufe eines Jahres mehrere Käufe (und Verkäufe) statt. Da an den Finanzmärkten ständig Bewegung herrscht, geschehen dieses Zukäufe zwangsläufig zu verschiedenen Kursen.

In solchen Fällen gibt es unterschiedliche Anschaffungskurse. Damit die Wertpapiere bewertet werden können, muss ein durchschnittlicher Anschaffungskurs, der Durchschnittserwerbskurs, errechnet werden.

Der Durchschnittserwerbskurs bei Aktien errechnet sich:

Der Durchschnittserwerbskurs bei Anleihen errechnet sich:

Natürlich wird dann auch der Durchschnittserwerbskurs zum Vergleich mit dem Kurs am Bilanzstichtag herangezogen.

Merke:

  1. Erwerbskurs < Kurs am Bilanzstichtag
    = nicht realisierter Kursgewinn, die Ausweisung ist nicht erlaubt.

  2. Erwerbskurs > Kurs am Bilanzstichtag
    = nicht realisierter Kursverlust, Abschreibung notwendig

Beispiele:

Beispiel 1 - Nicht realisierte Kursgewinne und Kursverluste:

Das Konto "Eigene Wertpapiere" weißt zu Beginn des Jahres folgenden Bestand auf:

  • 500 St. xyz-Aktien zum Erwerbskurs von 65,00 EUR: 32.500,00 EUR

Angenommen, die xyz-Aktien hätten am Bilanzstichtag folgende Notierung:

  1. 65,00 EUR
  2. 70,00 EUR
  3. 60,00 EUR

Der Vergleich ergibt:

Erwerbskurs: Kurs am Bilanzstichtag: Aussage: Bilanzwert:
65,00  1.) 65,00  Kein Abschreibungsbedarf  32.500,00 
65,00  2.) 70,00  Nicht realisierter Kursgewinn - Kein Ausweis in der Bilanz  32.500,00 
65,00  3.) 60,00  Nicht realisierter Kursverlust - Abschreibung notwendig  30.000,00 

Buchung der Abschreibung aus Beispiel c.):

  1. Abschreibungen auf WP an Eigene WP: 2.500,00 EUR
  2. SBK an Eigene WP: 30.000,00 EUR

Und so sieht's im Hauptbuch aus:

In Beispiel c.) haben wir also den nicht realisierten Kursverlust durch eine direkte Abschreibung berücksichtigt und den Wert des Kontos "Eigene Wertpapiere" entsprechend korrigiert.

Beispiel 2 - Realisierter Kursgewinn und nicht realisierter Kursverlust:

Zu Beginn des Jahres weißt unser Konto "Eigene Wertpapiere" keinen Bestand auf.

Geschäftsfälle:

  1. Kauf von 100 St. xyz-Aktien am 02.03. zu 40 EUR das Stück.
  2. Verkauf von 60 St. xyz-Aktien am 10.05. zu 48 EUR das Stück.
  3. Kauf von weiteren 100 St. xyz-Aktien am 10.07. zu 50 EUR das Stück.

Der Kurs am Bilanzstichtag lautet 42,00 EUR.

Wie ist zu buchen?

Ermittlung des DEK:

Zuerst sollten wir den Durchschnittserwerbskurs der Wertpapiere ermitteln.

Die Formel lautete:

Also rechnen wir:

5.000 + 4.000 / 200 St. = 45,00 EUR

Ermittlung des Schlussbestands:

Nach den Zu- und Verkäufen haben wir einen Bestand von:

  • 200 ./. 60 = 140 St. Aktien
in unserem Depot, die den Schlussbestand bilden.

Nach dem strengen Niederstwertprinzip müssen wir nun den Bewertungskurs ermitteln:

  • Durchschnittserwerbskurs: 45,00 EUR
  • Kurs am Bilanzstichtag: 42,00 EUR

Der Kurs am Bilanzstichtag ist eindeutig niedriger als unser Durchschnittserwerbskurs. Also müssen wir diesen Kurs zur Bewertung unseres Schlussbestandes heranziehen:

  • 140 x 42,00 = 5.880,00 EUR Schlussbestand

Diesen buchen wir nun in unser Konto ein:
SBK an Eigene Wertpapiere: 5.880,00 EUR

Ermittlung des Abschreibungsbedarfs:

Den Abschreibungsbedarf können wir erkennen, wenn wir den Durchschnittserwerbskurs und den Kurs am Bilanzstichtag genauer betrachten:

45,00 ./. 42,00 = 3,00 EUR Abschreibungsbedarf pro Aktie

140 St. x 3,00 = 420,00 EUR Abschreibung

Die Abschreibung buchen wir:
Abschreibungen auf WP an Eigene WP: 420,00 EUR

Ermittlung des realisierten Kursgewinns:

Nach dieser Buchung stellen wir eine Differenz von 180,00 EUR auf der Sollseite des Kontos "Eigene Wertpapiere" fest. Diese Differenz ist unser realisierter Kursgewinn.

Er lässt sich auch wie folgt errechnen:

  • 48,00 ./. 45,00 = 3,00 EUR Kursgewinn pro Aktie
  • 3,00 x 60,00 = 180,00 EUR Kursgewinn bei den 60 verkauften Aktien

Der Kursgewinn wird folgendermaßen erfasst:
Eigene WP an Kursgewinne aus WP: 180,00 EUR

Beispiel 3 - Nicht realisierter Kursverlust und realisierter Kursgewinn bei Anleihen:

Die Bewertung von Schuldverschreibungen erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Schema, mit einer einzigen Ausnahme:

Die bis zum Bilanzstichtag angelaufenen, noch nicht vereinnahmten Stückzinsen müssen zum Bilanzwert der Schuldverscheibungen addiert werden, denn sie erhöhen den Wert der Schuldverschreibung:

   Endbestand der Schuldverschreibungen nach dem strengen Niederstwertprinzip
+  bis zum Bilanzstichtag angelaufene, noch nicht vereinnahmte Stückzinsen
=  Bilanzwert der Schuldverschreibung

Das Skontro 8% Anleihe der Europäischen Investitionsbank (Jahreskupon: 01.10.) weist folgende Umsätze aus:

  • Käufe:
    - 1.000.000,00 EUR zu 106,8 %
    - 200.000,00 EUR zu 108,0 %

  • Verkäufe:
    - 300.000,00 EUR zu 107,5 %
    - 800.000,00 EUR zu 108, %

Ermittlung des durchschnittlichen Anschaffungskurses:

Die Formel lautete:

Also rechnen wir:

(1.068.000 + 216.000) * 100 / (1.000.000 + 200.000) = 107,0 %

Ermittlung des Schlussbestandes:

Nach den Zu- und Verkäufen haben wir einen Bestand von:

  • (1.000.000 + 200.000) ./. (300.000 + 800.000) = 100.000 EUR Schlussbestand

Nach dem strengen Niederstwertprinzip ermitteln wir nun den Bewertungskurs:

  • Durchschnittlicher Anschaffungskurs: 107,0 %
  • Kurs am Bilanzstichtag: 106,0 %

Der Kurs am Bilanzstichtag ist eindeutig niedriger als unser Durchschnittserwerbskurs. Also müssen wir diesen Kurs zur Bewertung unseres Schlussbestandes heranziehen:

100.000 x 106 / 100 = 106.000 EUR

Allerdings haben wir nun noch nicht die Stückzinsen berücksichtigt. Die Stückzinsen auf Anleihen werden act/act berechnet:

  • 01.10. - 31.12 (kein Schaltjahr) = 92 Tage
  • 100.000 EUR x 8% x 92 / 100 x 365 = 2.016,44 EUR Stückzinsen

Damit ergibt sich ein Schlussbestand von:

  • 106.000 + 2.016,44 = 108.016,44 EUR

Buchungssatz:
SBK an Eigene Wertpapiere: 108.016,44 EUR

Ermittlung des Abschreibungsbedarfs:

Auch hier können wir den Abschreibungsbedarf einfach erkennen, indem wir den Durchschnittserwerbskurs und den Kurs am Bilanzstichtag gegenüberstellen:

107,0 ./. 106,0 = 1,0% --> 100.000 x 1,0 / 100 = 1.000,00 EUR

Buchungssatz:
Abschreibungen auf WP an Eigene Wertpapiere: 1.000,00 EUR

Ermittlung des realisierten Kursgewinns:

Der realisierte Kursgewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Soll- und Habenseite. In diesem Beispiel beträgt er also 13.500,00 EUR.

Natürlich lässt sich der Kursgewinn auch errechnen:

  • (322.500 + 868.000) x 100 / (300.000 + 800.000) = 108,2272727272 (nicht runden!)

  • 108,2272727272 ./. 107,0 = 1,22727272 % Gewinn (nicht runden!)

  • (300.000 + 800.000) x 1,22727272 / 100 = 13.500,00 EUR Kursgewinn

Buchungssatz:
Eigene WP an Kursgewinne aus WP: 13.500 EUR

Aufgabe stammt aus: "Rechnungswesen und Steuerung", ISBN 3-441-00365-9


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Präsentation, Bankazubi1467, 26.09.2023
Hey, ich muss eine Präsentation zu dem Thema Wertpapierbestand darstellen und WP der Liquiditätsreserve bewerten, halten. Allerdings weiß ich überhaupt nicht wo ich anfangen soll, da ich das Thema noch nicht hatte und ich es quasi einleiten soll. Habt ihr Tipps oder Ideen ?
Nicht mehr aktuell, Buckel, 06.10.2016
Die Informationen in diesem Artikel sind nicht mehr aktuell.
DCF, HKoe, 01.07.2011
Hallo, hat sich hier schon mal jemand mit Unternehmensbewertung nach der DCF Methode beschäftigt und kann mir dabei helfen ?
Aktualisierungsbedürftig, Martin030889, 15.03.2011
Der Artikel ist zwar gut geschrieben, aber seit 01.01.2011 nicht mehr Aktuell, denn nach BILMOG müssen WP des Handelsbestandes zum Zeitwertprinzip mit einem Risikoabschlag bewertet werden.
ein weiterer kleiner Fehler, Cash, 08.11.2004
Bei der Bewertung des realisierten Kursgewinns der Anleihe dürfte nur ein Kursgewinn von 9.500 EUR rauskommen. Denn 800.000 * 108 % sind 864.000 und nicht 868.000. Ansonsten finde ich den Artikel verständlich und gut.
Sehr gute zusammenfassung!, N.A., 06.09.2003
Hey Danke! Hoffe das dadurch meine REWE Klausur morgen gut läuft. Nur noch ne Frage, wieso ist im Hauptbuch bei den Abschreibungen 5000 EUR eingetragen, müssten das nicht 2500 EUR sein?
IAS???, N.A., 06.09.2003
Der Aufbau des Artikels ist logisch und auch alles verständlich erklärt. Es wäre schön, wenn ihr noch die unterschiedlichen Bewertungsansätze von HGB zu IAS mit reinbringen könntet, darauf legen die Lehrer sehr viel Wert und außerdem gewinnen die IAS immer mehr an Bedeutung für deutsche Unternehmen!
Anschaffungskostenprinzip, sausesepp, 04.04.2003
Hi,liest sich gut der Artikel,noch was zum Anlagevermögen: Wenn der Kurswert am Bilanzstichtag über den Anschaffungskosten liegt,dann darf nicht gewählt werden,dann sind die AK anzusetzen, liegt der Kurswert unter den AK,dann kann man wählen.
Anschaffungskostenprinzip, , 03.04.2003
Erst einmal Respekt für diesen wirklich guten Artikel. Da muss ich meinen Vorrednern zustimmen. Vielleicht habe ich mir das nicht richtig durchgelesen, aber m.E. fehlt das Zuschreibungs- bzw. Wertaufholungsgebot bis zur Höhe der Anschaffungskosten(auf der Spk.-Akademie nennt sich das dann AKO-Prinzip). Also, Eigene WP an Zuschreibungen auf WP. Sonst aber klasse.
Leider einen Fehler entdeckt, Jessika, 15.12.2002
Hey! Der Artikel gefällt mir sehr gut. Ich finde es auch erstaunlich, wie viel Zeit ihr findet, hier solche Artikel zu verfassen und einzustellen. Eine kleine Berichtigung muss ich jedoch vornehmen: Das Beispiel 2 ist nicht ganz richtig. Bei der Berechnung des Durchschnittserwerbskurses muss beachtet werden, dass zwischendurch noch Aktien verkauf werden und zwar 60 Stück. Der realisierte Kursgewinn beträgt: 48 € - 40 € = 8€ für 60 verkaufte Aktien = 480 € und nicht 180 €, da wir ja von den für 40€ gekauften Aktien 60 Stück für 48 € verkauft haben. Man muss immer darauf achten, in welcher zeitlichen Reihenfolge etwas passiert ist. Der Durschnittserwerbskurs beträgt: (40 (übrige Aktien nach Verauf) x 40 + 100 (neu hinzugekauft) x 50) / 140 = 6600/140 = 47,14 € (gerundet). Zur Bewertung am Bilanzstichtag wird der Kurs von 42 zugrunde gelegt, weil wir das strenge Niederstwertprinzip anwenden. Also haben wir für die 140 Aktien im Bestand einen Abschreibunsbedarf von 47,14-42 = 5,14 €, also 720,00 (gerundet). Ins SBK übernehmen wir 140 x 42 = 5880 € Die Ausgeglichenheit auf dem Konto besteht weiterhin, nur die Kontosumme ändert sich: Sie beträgt jetzt: 9480 €. Diese Art der Berechnung steht leider in keinem Buch beschrieben, weil dort der Verkauf zeitlich immer einfacherweise an die letzte STelle gesetzt wird. Wenn du einfach den Verkauf zeitlich hinter den zweiten Kauf setzt, dann stimmt deine Rechnung wieder. Andererseits ist es ja vielleicht auch nicht schlecht, die schwierigere Rechnung mal zu demonstrieren. Zweite ganz kleine Anmerkung: Bei der Bewertung der WP des Anlagevermögens besteht kein Abschreibungswahlrecht, wenn der Wertverlust voraussichtlich auf Dauer besteht. Ansonsten: Respekt, toller Artikel.
viel besser als die alten Schulbücher, poisson, 10.07.2002
ist echt übersichtlich nur schade, dass nix zum üben da ist ps: in der ersten Zeile "drei Kategorien" --> es sind nur zwei und eine davon wird nochmal untergliedert
gute hilfe, mailboxkiller, 28.04.2002
danke für die zusammenfassung, darf morgen ne kleine Kurzarbeit ;-) zu dem Thema schreiben, hat mir wirklich nochmal geholfen. mfg mail
Hab auch IAS gesucht..., Casa, 09.04.2002
...fänd ich super, wenn es dazu noch einen Artikel gäbe- brauche ich z.Z. nämlich in der Schule. (angeblich prüfungsrelevant!) Ansonsten ist der Artikel sehr gut, leicht verständlich und übersichtlich.

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