Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft
Aktiengesellschaft in München Einladung zur Hauptversammlung 2003 Tagesordnung
2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2002
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn von 1 303 081 179,47 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,25 € auf jede dividendenberechtigte Aktie | 222 913 645,00 € |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 1 079 747 070,72 € |
Vortrag auf neue Rechnung | 420 463,75 € |
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Bilanzgewinn | 1 303 081 179,47 € |
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 1,25 € je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 17. Juli 2002 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 17. Januar 2004 befristet und soll daher erneuert werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien, auf die ein Anteil am Grundkapital in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals entfällt, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
7. Aufhebung des Bedingten Kapitals 1993 sowie der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen vom 5. November 1998 und des Bedingten Kapitals 1998, Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2003 I) und Änderung der Satzung
Die in der Hauptversammlung vom 3. Dezember 1993 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen ist erloschen und das hierfür geschaffene Bedingte Kapital 1993 durch Emissionen in den Jahren 1994 und 1998 bis auf einen Restbetrag von 6.945,28 € aufgebraucht. Das Bedingte Kapital 1993 soll daher aufgehoben werden. Die in der Hauptversammlung vom 5. November 1998 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen läuft am 5. November 2003 aus und soll zusammen mit dem dafür geschaffenen Bedingten Kapital 1998 aufgehoben werden. Es sollen eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen sowie ein Bedingtes Kapital 2003 I geschaffen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
c) Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsscheinen
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 11. Juni 2008 bei einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital den neuen Aktien, auf die die Aktionäre bei Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals ein Bezugsrecht haben, je einen Inhaberoptionsschein beizufügen, der den Inhaber nach Maßgabe der hierfür festzulegenden Optionsbedingungen berechtigt, Namensaktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft zu erwerben. Mindestens zwei, höchstens zehn Optionsscheine werden zum Bezug einer weiteren Aktie berechtigen.
Für die Optionsrechte können Laufzeiten von bis zu sechs Jahren vorgesehen werden. Es dürfen Optionsrechte auf Namensaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 35 Millionen € ausgegeben werden.
d) Schaffung eines Bedingten Kapitals 2003
Zur Sicherung der unter c) bezeichneten Optionsrechte wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 35 Millionen € durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2003 I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsscheinen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 11. Juni 2003 den aus einem genehmigten Kapital ausgegebenen Aktien beigefügt sind, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Optionsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
An der Hauptversammlung kann jeder Aktionär - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - teilnehmen, der seine Aktien bis spätestens Mittwoch, den 4. Juni 2003 beim Vorstand der Gesellschaft anmeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 4. Juni 2003 im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Jeder Aktionär, der diese Voraussetzungen erfüllt, erhält eine Eintrittskarte, die zur Hauptversammlung mitzubringen ist.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wiederum an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter können schriftlich mit dem den Aktionären zugesandten Formular oder per Internet bevollmächtigt werden. Sie üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus.
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht schriftlich, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (0) 89/38 91-92 16 oder per Internet unter www.munichre.com/HV2003 zu erteilen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Die Aktionäre haben wieder die Möglichkeit, Eintrittskarten per Internet zu bestellen oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu bevollmächtigen (jeweils unter www.munichre.com/HV2003).
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Wir bieten unseren Aktionären wieder an, die gesamte Hauptversammlung live im Internet (unter www.munichre.com/HV2003) mitzuverfolgen. Sie benötigen hierfür jeweils ihre Aktionärsnummer und den zugehörigen Zugangscode. Diese sowie weitere Zusatzinformationen zur Anmeldung, zur Erteilung von Vollmachten und zur Übertragung der Hauptversammlung im Internet erhalten die im Aktienregister verzeichneten Aktionäre per Post übersandt. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann von jedermann live im Internet (www.munichre.com/HV2003) verfolgt werden und steht auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung. Eine Aufzeichnung der gesamten Liveübertragung erfolgt nicht. |