Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates
Vermögensrecht verbrieft, wobei zur Ausübung dieses Rechtes
der Besitz des Papiers erforderlich ist. Private Vermögensrechte
können Sachenrechte (Eigentum, Pfandrecht, Besitz), Forderungsrechte
(Geldforderungen) oder Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen sein.
Funktionen von Wertpapieren:
Beweisurkunden dienen dem Inhaber zur einfachen Beweisbarkeit eines ihm zustehenden
Rechts (Schuldschein, Testament oder notarieller Kaufvertrag).
Legitimationspapiere berechtigen den Schuldner, bei Vorlage des Wertpapiers, an jeden
Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung ohne notwendige Nachprüfung
der Berechtigung leisten zu dürfen. (Gepäckschein, Garderobenmarke
oder Quittung)
Wertpapiere verkörpern ein Vermögensrecht und müssen stets vorgelegt
werden. Der Schuldner muss nur bei Vorlage der Urkunde leisten. Er
hat Anspruch auf Aushändigung der Urkunde gegen seine Leistung.
Inhaberpapiere lauten auf den jeweiligen Namen des Inhabers. Der Besitz des Papiers
reicht zur Legitimation aus. Das Recht wird mit dem Papier übertragen,
daher werden Inhaberpapiere wie bewegliche Sachen durch Einigung und
Übergabe der Urkunde übertragen. Der gutgläubige Erwerb
von Inhaberpapieren ist ebenfalls möglich, da
gem. § 1006 BGB die Vermutung gilt, dass der Besitzer einer beweglichen
Sache zugleich ihr Eigentümer ist.
Orderpapiere lauten auf eine bestimmte Person. Nur diese Person oder ein, von dieser
Person, durch Indossament benannter Dritter hat das Recht, die im Papier
verbrieften Leistungen geltend zu machen. Orderpapiere können nur
durch Einigung, Indossament und Übergabe weitergegeben werden.
Das Indossament (der Übertragungsvermerk) wird auf der Rückseite
angebracht. Die Indossamentenkette muss lückenlos sein. Bei Blankoindossamenten
ist der gutgläubige Erwerb durch Dritte möglich.
geborene Orderpapiere:
Geborene Orderpapier sind kraft Gesetzes Orderpapiere (Scheck, Wechsel,
Namensaktie oder Namensinvestmentzertifikat).
gekorene Orderpapiere:
Gekorene Orderpapiere werden nur durch die Orderklausel zu Orderpapieren
(Konnossement, Ladeschein, Orderlagerschein, Ordertransportversicherungspolice
etc.).
Rektapapiere lauten auf eine bestimmte Person, an welche die versprochene Leistung
direkt zu erbringen ist. Die Rechte aus dem Papier können nicht
durch Übergabe übertragen werden, sie werden erst durch Abtretung
übertragen.
geborene Rektapapiere
(Rektaklausel ist nicht notwendig): Namenslagerschein, Konnossement,
Ladeschein, Lagerschein ohne Orderklausel, Sparbrief etc.
gekorene Rektapapiere:
Geborene Orderpapiere tragen die negative Orderklausel "nicht
an Order" oder Inhaberpapiere wurden nachträglich auf einen
bestimmten Namen umgeschrieben.
Vertretbarkeit von Wertpapieren:
Vertretbar sind bewegliche Sachen, die von gleicher Beschaffenheit sind und im Verkehr
nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden (§ 91 BGB). Die
Fungibilität ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Börsenhandel.
Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate sind vertretbar,
weil bei gleichem Nennwert bzw. gleicher Stückelung jedes Papier
die gleichen Rechte verkörpert und die Stücke dadurch untereinander
austauschbar sind. Manche Handelswaren (Mehl, Getreide) sind jedoch
nicht völlig gleichartig und können durch Typenbildung fungibel
gemacht werden.
Effekten:
Effekten sind vertretbare Kapitalwertpapiere, d.h. sie werden als bewegliche Sachen behandelt,
die im Verkehr nach ihrer Zahl bestimmt werden. Effekten können
untereinander ausgetauscht werden, wenn sie zu derselben Art und Gattung
gehören und den gleichen Nennwert bzw. die gleiche Stückelung
haben. Effekten verbriefen Vermögenswerte und können leicht
übertragen werden (Inhaberpapiere).
Zu den Effekten zählen auch die Wertrechte. Sie sind Kapitalwerte, die ohne die
Ausgabe effektiver Urkunden erfasst werden und die deshalb nicht verbrieft
sind. Wertrechte sind fungibel und damit börsenfähig, wenn
sie die Merkmale der Vertretbarkeit aufweisen.
Merkmale von Wertrechten:
Stückelosigkeit
vereinfachte Verwaltung und Ausgabe
keine Druckkosten und keine Verwahrung erforderlich
Form von Effekten:
Effektive Stücke bestehen grundsätzlich aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft
das eigentliche Vermögensrecht. Der Bogen enthält den Zinsschein,
Ertragsschein oder den Dividendenschein und den sogenannten Talon (Erneuerungsschein
zum Bezug neuer Bogen).
Basisrisiken bei der Vermögensanlage in Wertpapieren:
Konjunkturrisiko:
Unter dem Konjunkturrisiko wird die Gefahr von Kursverlusten verstanden,
die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung
nicht oder nicht zutreffend bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigt
und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt
oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält.
Der Konjunkturzyklus stellt sich als zyklische Wellenbewegung um den
langfristigen ökonomischen Wachstumspfad dar. Der typische Konjunkturzyklus
unterteilt sich in folgende vier Phasen:
Ende der Rezession / Depression
Aufschwung, Erholung
Konjunkturboom, oberer Wendepunkt
Abschwung, Rezession
Inflationsrisiko:
Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Anleger infolge
einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko
unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens,
zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet
werden soll.
Länderrisiko und Transferrisiko:
Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner
trotz eigener Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit
und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen
nicht fristgerecht oder überhaupt nicht leisten kann.
Währungsrisiko:
Anleger sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn sie auf eine
fremde Währung lautende Wertpapiere halten und der zugrundeliegende
Devisenkurs sinkt. Durch die Aufwertung des Euro verlieren die in
Euro bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert.
Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko
hinzu - auch wenn die Papiere an einer deutschen Börse gehandelt
werden.
Liquiditätsrisiko:
Die Liquidität einer Kapitalanlage beschreibt die Möglichkeit
für den Anleger, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten
Preisen zu verkaufen. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn
ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein
durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen
führt und nur auf deutlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt
werden kann.
Psychologisches Marktrisiko:
Auf die allgemeine Kursentwicklung an der Börse wirken sehr oft
irrationale Faktoren ein: Stimmungen, Meinungen und Gerüchte
können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl
sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen nicht
nachteilig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko
wirkt sich besonders auf Aktien aus.
Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen
Steuerliche Risiken:
Gefahr, dass der Wert und die Erträge von Wertpapieranlagen durch
die steuerlichen Belastungen beeinträchtigt oder gemindert werden
(Spekulationsfrist).
Informationsrisiken:
Das Informationsrisiko meint die Möglichkeit von Fehlentscheidungen
infolge fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen.
Eine gute Darstellung des Themas Wertpapiere und Effekten.
Es fehlt die Erklärung des Worts Effekten und dass Effekten in der Regel börsenfähig sind.
Vorschlag:
Effekten sind vertretbare Kapitalwertpapiere, die einen Ertrag (Zinsen und Dividende als Wirkung) bringen. Sie sind meist börsenfähig. Nicht börsenfähig sind Bundesschatzbriefe, die meisten Investmentzertikate usw.