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Allgemeines zu den Wertpapieren

Wesen:

Das Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Vermögensrecht verbrieft, wobei zur Ausübung dieses Rechtes der Besitz des Papiers erforderlich ist. Private Vermögensrechte können Sachenrechte (Eigentum, Pfandrecht, Besitz), Forderungsrechte (Geldforderungen) oder Mitgliedschaftsrechte an einem Unternehmen sein.

Funktionen von Wertpapieren:

  • Beweisurkunden dienen dem Inhaber zur einfachen Beweisbarkeit eines ihm zustehenden Rechts (Schuldschein, Testament oder notarieller Kaufvertrag).

  • Legitimationspapiere berechtigen den Schuldner, bei Vorlage des Wertpapiers, an jeden Inhaber mit schuldbefreiender Wirkung ohne notwendige Nachprüfung der Berechtigung leisten zu dürfen. (Gepäckschein, Garderobenmarke oder Quittung)

  • Wertpapiere verkörpern ein Vermögensrecht und müssen stets vorgelegt werden. Der Schuldner muss nur bei Vorlage der Urkunde leisten. Er hat Anspruch auf Aushändigung der Urkunde gegen seine Leistung.

Einteilung der Wertpapiere:

Schema Einteilung der Wertpapiere

- nach Art des verbrieften Rechts:

  • Forderungsrechte (Schuldrechte = Scheck, Sparbrief etc.)
  • Migliedschaftsrechte (Anteilsrechte = Aktie)
  • Sachenrechte (dingliche Rechte = Grundschuldbrief, Investmentzertifikat etc.)

- nach Art der Übertragung:

  • Orderpapiere (Orderscheck, Wechsel, Namensaktie etc.)
  • Inhaberpapiere (Inhaberaktie, Inhaberscheck, Inhaberschuldverschreibung etc.)
  • Rektapapiere (Grundschuldbrief, Sparkassenbrief etc.)

Inhaberpapiere lauten auf den jeweiligen Namen des Inhabers. Der Besitz des Papiers reicht zur Legitimation aus. Das Recht wird mit dem Papier übertragen, daher werden Inhaberpapiere wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe der Urkunde übertragen. Der gutgläubige Erwerb von Inhaberpapieren ist ebenfalls möglich, da
gem. § 1006 BGB die Vermutung gilt, dass der Besitzer einer beweglichen Sache zugleich ihr Eigentümer ist.

Orderpapiere lauten auf eine bestimmte Person. Nur diese Person oder ein, von dieser Person, durch Indossament benannter Dritter hat das Recht, die im Papier verbrieften Leistungen geltend zu machen. Orderpapiere können nur durch Einigung, Indossament und Übergabe weitergegeben werden. Das Indossament (der Übertragungsvermerk) wird auf der Rückseite angebracht. Die Indossamentenkette muss lückenlos sein. Bei Blankoindossamenten ist der gutgläubige Erwerb durch Dritte möglich.

  • geborene Orderpapiere:
    Geborene Orderpapier sind kraft Gesetzes Orderpapiere (Scheck, Wechsel, Namensaktie oder Namensinvestmentzertifikat).

  • gekorene Orderpapiere:
    Gekorene Orderpapiere werden nur durch die Orderklausel zu Orderpapieren (Konnossement, Ladeschein, Orderlagerschein, Ordertransportversicherungspolice etc.).

Rektapapiere lauten auf eine bestimmte Person, an welche die versprochene Leistung direkt zu erbringen ist. Die Rechte aus dem Papier können nicht durch Übergabe übertragen werden, sie werden erst durch Abtretung übertragen.

  • geborene Rektapapiere
    (Rektaklausel ist nicht notwendig): Namenslagerschein, Konnossement, Ladeschein, Lagerschein ohne Orderklausel, Sparbrief etc.

  • gekorene Rektapapiere:
    Geborene Orderpapiere tragen die negative Orderklausel "nicht an Order" oder Inhaberpapiere wurden nachträglich auf einen bestimmten Namen umgeschrieben.

Vertretbarkeit von Wertpapieren:

Vertretbar sind bewegliche Sachen, die von gleicher Beschaffenheit sind und im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden (§ 91 BGB). Die Fungibilität ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Börsenhandel. Aktien, Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate sind vertretbar, weil bei gleichem Nennwert bzw. gleicher Stückelung jedes Papier die gleichen Rechte verkörpert und die Stücke dadurch untereinander austauschbar sind. Manche Handelswaren (Mehl, Getreide) sind jedoch nicht völlig gleichartig und können durch Typenbildung fungibel gemacht werden.

Effekten:

Effekten sind vertretbare Kapitalwertpapiere, d.h. sie werden als bewegliche Sachen behandelt, die im Verkehr nach ihrer Zahl bestimmt werden. Effekten können untereinander ausgetauscht werden, wenn sie zu derselben Art und Gattung gehören und den gleichen Nennwert bzw. die gleiche Stückelung haben. Effekten verbriefen Vermögenswerte und können leicht übertragen werden (Inhaberpapiere).

Zu den Effekten zählen auch die Wertrechte. Sie sind Kapitalwerte, die ohne die Ausgabe effektiver Urkunden erfasst werden und die deshalb nicht verbrieft sind. Wertrechte sind fungibel und damit börsenfähig, wenn sie die Merkmale der Vertretbarkeit aufweisen.

Merkmale von Wertrechten:

  • Stückelosigkeit
  • vereinfachte Verwaltung und Ausgabe
  • keine Druckkosten und keine Verwahrung erforderlich

Form von Effekten:

Effektive Stücke bestehen grundsätzlich aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft das eigentliche Vermögensrecht. Der Bogen enthält den Zinsschein, Ertragsschein oder den Dividendenschein und den sogenannten Talon (Erneuerungsschein zum Bezug neuer Bogen).

Basisrisiken bei der Vermögensanlage in Wertpapieren:

  • Konjunkturrisiko:
    Unter dem Konjunkturrisiko wird die Gefahr von Kursverlusten verstanden, die dadurch entstehen, dass der Anleger die Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigt und dadurch zum falschen Zeitpunkt eine Wertpapieranlage tätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält. Der Konjunkturzyklus stellt sich als zyklische Wellenbewegung um den langfristigen ökonomischen Wachstumspfad dar. Der typische Konjunkturzyklus unterteilt sich in folgende vier Phasen:

    • Ende der Rezession / Depression
    • Aufschwung, Erholung
    • Konjunkturboom, oberer Wendepunkt
    • Abschwung, Rezession

  • Inflationsrisiko:
    Das Inflationsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Anleger infolge einer Geldentwertung einen Vermögensschaden erleidet. Dem Risiko unterliegt zum einen der Realwert des vorhandenen Vermögens, zum anderen der reale Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll.

  • Länderrisiko und Transferrisiko:
    Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Schuldner trotz eigener Zahlungsfähigkeit aufgrund fehlender Transferfähigkeit und -bereitschaft seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht oder überhaupt nicht leisten kann.

  • Währungsrisiko:
    Anleger sind einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn sie auf eine fremde Währung lautende Wertpapiere halten und der zugrundeliegende Devisenkurs sinkt. Durch die Aufwertung des Euro verlieren die in Euro bewerteten ausländischen Vermögenspositionen an Wert. Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu - auch wenn die Papiere an einer deutschen Börse gehandelt werden.

  • Liquiditätsrisiko:
    Die Liquidität einer Kapitalanlage beschreibt die Möglichkeit für den Anleger, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Dies ist üblicherweise dann der Fall, wenn ein Anleger seine Wertpapiere verkaufen kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Kursschwankungen führt und nur auf deutlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.

    Psychologisches Marktrisiko:
    Auf die allgemeine Kursentwicklung an der Börse wirken sehr oft irrationale Faktoren ein: Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen bedeutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Ertragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen nicht nachteilig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich besonders auf Aktien aus.

  • Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen

  • Steuerliche Risiken:
    Gefahr, dass der Wert und die Erträge von Wertpapieranlagen durch die steuerlichen Belastungen beeinträchtigt oder gemindert werden (Spekulationsfrist).

  • Informationsrisiken:
    Das Informationsrisiko meint die Möglichkeit von Fehlentscheidungen infolge fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen.


Kommentare

Durchschnittliche Leserbewertung: 
Wertpapiere, , 22.05.2002
Sehr gute Zusammenfassung der Grundbegriffe und Grundzüge in der Wertpapierberatung.
Wertpapiere, Herrmann, 02.09.2001
Eine gute Darstellung des Themas Wertpapiere und Effekten. Es fehlt die Erklärung des Worts Effekten und dass Effekten in der Regel börsenfähig sind. Vorschlag: Effekten sind vertretbare Kapitalwertpapiere, die einen Ertrag (Zinsen und Dividende als Wirkung) bringen. Sie sind meist börsenfähig. Nicht börsenfähig sind Bundesschatzbriefe, die meisten Investmentzertikate usw.

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