Frage zum GwG |
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Verfasst am: 05.12.2004 18:46 |
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Hi, ich hätte mal ne Frage zum allseits beliebten Thema GWG der fall ist folgender : (brauch eure Meinung um meine zu stärken)
1.Langjähr. Kunde gewinnt im Lotto 50.000 EUR hebt sein geld erstmal ab weil er noch nie soviel in der Hand hatte.
2.Nachdem er das geld langegenug angescxhaut hat beschließt er am folgenen tag 30.000 EUR auf seinen sparkonto einzuzahlen.
3.Zwei wochen später möchte er seinen 3 enkeln ( minderjährig) einen gefallen tun und eröffnet für jeden ein sparkonto ( mit einwilligung der eltern). Er zahlt jeden enkel 5000EUR in Bar ein.
4.Die Eefrau des Kunden ist verstorben. Ihr Nachlass findet er Wertpapiere in Form von effektiven Stücken. Er bittet uns die Papiere i sein Depot einzuliefern. Der aktuelle kurswert beträgt 20.000EUR
5.Kunde hat die Papiere verkauft und der Gegenwert wurde bereits auf seinen Girokonto gutgeschrieben. Er lässt sich die 20.000 EUR auszahlen und gibt den Kassierer gleichzeitig folgende aufträge:
- jeweils 3000EUR Bareinzahlungen auf Sparkonten der Enkel
- Bareinzahlung auf das Girokonto seines Sohnes 3000 EUR
- Bezahlung einer Rechnung ( Kauf eines PC ´s 4000EUR)
Der Kassierer kompensiert den Vorgang und zahlt den Kunden 4000 Eur in bar aus.
Aufgabe: Bitte kreuzen sie die ihrer meinung nach aufzeichnungspflichtigen fälle an und erläutern sie ihre antwort kurz.
gruss
michel |
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Verfasst am: 05.12.2004 18:52 - Geaendert am: 05.12.2004 19:06 |
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Geile Aufgabe ;-)
1. nein (keine Einzahlung)
2. ja (Einzahlung über 15.000)
3. ja (Einzahlung 15.000)
4. Tendenz ja wg. effektiven Stücken - wird eingezahlt und auch so behandelt
5. ja, weil ja insgesamt 16.000 wieder eingezahlt werden
Ohne Gewähr, bin mir aber 92% sicher ;-)-------------------
viele Grüsse,
Speedy
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Verfasst am: 05.12.2004 18:57 |
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Hallo also ich hab mich mal an diese komische aufgabe rangehängt:
1. Nein, weil es keine Einzahlung ist
2. Ja, weil über 15000 EUR eingezahlt wird
3. Nein wieso auch !! ist ja ne Schenkung und kein Betrag von 15.000 EUR
4. Nein, wg. Nachlass ist ja nur eine Übertragung!!! Es fließt kein Geld
5. Ja |
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Verfasst am: 05.12.2004 18:59 - Geaendert am: 05.12.2004 19:02 |
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@Karra
" 3. Nein wieso auch !! ist ja ne Schenkung und kein Betrag von 15.000 EUR"
3x5000 .. das rechnen wir nochmal :-D
"4. Nein, wg. Nachlass ist ja nur eine Übertragung!!! Es fließt kein Geld"
Er findet es in effektiven Stücken und lässt es gutschreiben, wieso fließt da kein Geld ?-------------------
viele Grüsse,
Speedy
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Verfasst am: 05.12.2004 19:01 |
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Oh das hab ich überlesen dass es 3 sind
aber trotzdem bin ich der Meinung dass man kein GWG braucht,
weil das ja jeweils 5000 sind!!!!
oder doch!!! |
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Verfasst am: 05.12.2004 20:11 |
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ich würde eigentlich ja sagen weil es doch insgesamt 15000 sind halt nur aufgesplittet aber bei dere bin ich mir auch net sicher |
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Verfasst am: 05.12.2004 20:16 |
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aber ich! Definitives ja :-)
Ob aufgesplitet oder nicht, was zählt sind die 15.000 Euro Einzahlung :-)-------------------
viele Grüsse,
Speedy
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Verfasst am: 05.12.2004 20:24 |
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hehe ein Mann ein Wort ^^ |
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Verfasst am: 05.12.2004 20:26 |
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Jupp :-)
Stimmst du mit den anderen Lösungen überein? (speziell 4., da sind wir Kazaa und ich uns ja noch etwas uneinig)-------------------
viele Grüsse,
Speedy
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Verfasst am: 05.12.2004 20:34 |
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Hi, ich hätte mal ne Frage zum allseits beliebten Thema GWG der fall ist folgender : (brauch eure Meinung um meine zu stärken)
1.Langjähr. Kunde gewinnt im Lotto 50.000 EUR hebt sein geld erstmal ab weil er noch nie soviel in der Hand hatte.
GWG muss nicht beachtet werden.
2.Nachdem er das geld langegenug angescxhaut hat beschließt er am folgenen tag 30.000 EUR auf seinen sparkonto einzuzahlen.
JA GWG musst beachtet werden da Betrag > 15 TEuro
3.Zwei wochen später möchte er seinen 3 enkeln ( minderjährig) einen gefallen tun und eröffnet für jeden ein sparkonto ( mit einwilligung der eltern). Er zahlt jeden enkel 5000EUR in Bar ein.
Ja GWG musst beachtet werden wegen dem sogenannten Smurfing.Die 3 Beträge ergeben zusammen 15 Teuro
4.Die Eefrau des Kunden ist verstorben. Ihr Nachlass findet er Wertpapiere in Form von effektiven Stücken. Er bittet uns die Papiere i sein Depot einzuliefern. Der aktuelle kurswert beträgt 20.000EUR
Hier bin ich mir nicht sicher.Aber ich tendiere zu ja.
Aber man könnte es auch nicht in betracht ziehen wegen der Einlieferung ins Depot.
5.Kunde hat die Papiere verkauft und der Gegenwert wurde bereits auf seinen Girokonto gutgeschrieben. Er lässt sich die 20.000 EUR auszahlen und gibt den Kassierer gleichzeitig folgende aufträge:
- jeweils 3000EUR Bareinzahlungen auf Sparkonten der Enkel
- Bareinzahlung auf das Girokonto seines Sohnes 3000 EUR
- Bezahlung einer Rechnung ( Kauf eines PC ´s 4000EUR)
Der Kassierer kompensiert den Vorgang und zahlt den Kunden 4000 Eur in bar aus.
Also bei diesem Punkt kommt es drauf an ob er die Rechnung per Überweisung bezahlt oder per Bareinzahlung.
Denn wenn es per Überweisung wäre hätten wir nur 12 Teuro die für den GWG in Betracht kommen.
Falls die Rechnung aber per Bareinzahlung bezahlt werden sollte wären es 16Teuro und somit muss GWG beachtet werden.Alle Male Aqua Maler!!
Computerspiele haben keinen Einfluss auf Kinder.
Hätte Pac-Man Einfluss auf mich gehabt, als ich Kind war, würde ich heute durch verdunkelte
Räume laufen, magische Pillen fressen (nur Spaß) und wiederholende elektronische Musik hören! |
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Verfasst am: 05.12.2004 23:08 |
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Hallo vobamichel,
super Aufgabe. - Mal was praxisrelevantes.
Dann gebe ich halt auch mal meinen Senf dazu:
1. keine Identifizierungspflicht, da Auszahlung
2. Identifizierungspflicht, da Einzahlung über 15.000 Euro
3. Identifizierungspflicht, da Einzahlung über 15.000 Euro
4. Identifizierungspflicht, da Annahme von effektiven Stücken, über 2.500 Euro
5. keine Identifizierungspflicht, da nur Auszahlung von 4.000 Euro
Am interessantesten finde ich Nummer 5. - Meiner Meinung nach sind diese 3 Geschäftsfälle nicht identifizierungspflichtig. Schließlich identifiziere ich ja auch niemanden, der 20.000 Euro von seinem Girokonto abhebt, und dann auf sein Sparbuch einzahlt (also eine Auszahlung und Einzahlung ohne Geldübergabe)
- Kann das jemand bestätigen? |
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Verfasst am: 05.12.2004 23:32 |
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@Daniel-Uhlig
Doch, bei Umbuchungen über 15.000 Euro musst du ebenfalls das GWG beachten. Ich erlebe das nahezu täglich bei unseren Beratungen, wenn solche Umsätze getätigt werden. Also bei uns wird da zwar nicht der GWG-Bogen ausgefüllt, aber die Belege müssen in die Geldwäscheabteilung geschickt werden.-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de |
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Verfasst am: 06.12.2004 11:02 |
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1) Auszahlung => nein
2) Einzahlung > 15.000 € => ja
3) Einzahlung inges. 15.000 € => ja, da Smurfing
4) Annahme WP > 15.000 € => ja
5) Annahme von > 15.000 € => ja, da Smurfing_________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 07.12.2004 21:10 |
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so jungens und mädels die 5 muss NICHT aufgezeichnet werden, da im endeffekt nur 4000 EUR betroffen sind den Rest sprich die 9000 und die 3000 könnte man auch per überweisung ausführen es handelt sich hier um eine Buchtransaktion alias BTA.
Naja mann kann sich ja mal irren
gruss
michael |
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Verfasst am: 07.12.2004 21:22 |
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Will ja kein klugscheißer sein, aber in der Aufgabenstellung steht, er ließe sich 20.000 € auszahlen! So wie ich das verstehe, fordert er erst 20.000 € und als er sie in der Hand hat, gibt er sie mit den Aufträgen zurück. Wenn es aber unbar gebucht wird, dann ist es wirklich kein Smurfing, ist also eine Frage der Ausführung respektive der Belege. _________________________________
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(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 08.12.2004 11:20 |
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@ Speedy:
Bei unbaren Buchungen, auch Habenbuchungen, muss kein GWG beachtet werden.
Deshalb darf man eigentlich auch nicht von Girokonto zu Girokonto unbar buchen, auch wenn es oft gemacht wird._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |
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Verfasst am: 08.12.2004 18:11 - Geaendert am: 08.12.2004 18:11 |
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@andire
gut, dann unterscheiden sich anscheinend Theorie und Praxis wie so oft.
Zu 5.
Verstehe es auch so, wie es Chava beschrieben hat, dass er sich also erst das Geld bar auszahlen lässt und dann per Bareinzahlung die Rechnungen/Einzahlungen tätigt.
Nagut :-)-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de |
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Verfasst am: 09.12.2004 22:12 - Geaendert am: 12.12.2004 22:31 |
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Hallo speedy4410,
hallo vobamichel,
was habe ich gesagt? ;-) - Nummer 5 muss nicht identifiziert werden.
(Wenn man es genau nimmt, muss man natürlich immer das Geldwäschegesetz beachten - Du musst ja schließlich laut GWG immer wachsam sein, und Vorgänge bei bestimmten Merkmalen aufzeichnen. - Durch diese Kontrolle (muss ich identifizieren oder nicht) beachtet man ja schon das GWG)
@speedy4410
Warum wird bei euch das GWG bei Umbuchungen mit 15.000 Euro beachtet? - Das GWG soll verhindern, dass Geld aus "dunklen Kanälen" in den regulären Wirtschaftskreis eingeschleust wird. - Deswegen findet es auch nur Anwendung, wenn der Kunde Geld/Werte einzahlt. - Und nicht, wenn er Überweist oder Umbucht.
Aber identifizieren nach GWG ist im Fall 5 nicht notwendig. - Es findet ja eigentlich keine Geldübergabe statt. Aus welchen dunklen Kanälen sollte das Geld stammen, das er gerade von einem anderen Konto abgehoben hat? Außerdem könnte man das ja buchungstechnisch nachvollziehen.
@andire
Leider verstehe ich den Inhalt deines Beitrags nicht. -
Zitat 1: "Bei unbaren Buchungen, auch Habenbuchungen, muss kein GWG beachtet werden."
Kann ich zustimmen.
Zitat 2: "Deshalb darf man eigentlich auch nicht von Girokonto zu Girokonto unbar buchen, auch wenn es oft gemacht wird."
Was hat diese Aussage mit Zitat 1 zu tun? Warum soll man eigentlich nicht zwischen 2 Girokonten umbuchen können? - Das entspricht doch im Endefekt einer ganz normalen Überweisung, oder nicht?
Im GWG kann ich jedoch nichts finden, was darauf schließen lässt, dass man zwischen 2 Girokonten nicht umbuchen darf. - Warum sollte das da auch drinstehen? - Wo wäre der Sinn? |
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Verfasst am: 21.08.2006 16:28 |
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Hallo zusammen,
hab auch eine Frage:
In welchen Fällen spricht man von Geldwäsche?
1. Gelder aus einem Anlagebetrag werden zur Tilgung eines Hypothekendarlehens verwendet
2. Ein Dealer tauscht kleine Geldscheine aus dem Verkauf von Drogen in große um.
3. Ein Nichtkunde zahlt einen größeren Betrag auf das Konto eines Autohauses ein.
Hätte gesagt 1. und 2.!
Was meint ihr?
Danke--------------------------
22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
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Verfasst am: 21.08.2006 16:36 |
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Ich würde sagen 2 und 3.
1. Klingt für mich eher nach einer Umbuchung. Sparbrief wird fällig und löst das Darlehen ab.
2. Ganz klar kriminnell
3. Größere Betrag. Einzahlung zu Gunsten dritter. Hast du einen Verdacht oder überstaigt es 15 Teuro?
Ciao
Skammy |
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