Kto-Kündigung ohne Unterschrift? |
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Verfasst am: 21.02.2007 20:48 |
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>ein sparkonto kann auch ohne blatt oder buch geschlossen >werden.......kleinstguthabenkto., etc.
meineserachtens eben nicht, wird zwar bei vielen banken gemacht aber ne rechtliche grundlage konnt mir noch keiner nennen.
ich denke mal da gehtes nur um kosten, dann werden rechtliche fragen schon mal gerne außer acht gelassen...
vertrag ist vertrag und da kann nicht die bank ohne kündigung einfach ein konto auflösen, ob kleinstguthaben oder die nase passt nicht, ganz egal. |
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Verfasst am: 21.02.2007 20:51 |
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man kann doch dann einfach ne sparurkundenverlustanzeige aufgeben. einfach nur so eine formsache für die bank. dann kanns auch ohne buch aufgelöst werden. |
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Verfasst am: 21.02.2007 21:21 |
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@atm
es gibt keine eindeutige rechtliche grundlage.....ich habe gesagt es steht in den agb‘s
und die sind unterschiedlich gestaltet.....ein vertrag...(auch girokonten;etc.) kann jederzeit von einer vertragspartei gekündigt werden...... |
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Verfasst am: 22.02.2007 09:33 |
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>man kann doch dann einfach ne >sparurkundenverlustanzeige aufgeben. einfach nur so eine >formsache für die bank. dann kanns auch ohne buch >aufgelöst werden.
super idee, das wäre dann wohl ein fall für den staatsanwalt, da ist doch nichts abhanden gekommen, und der bank schon gar nicht...
>es gibt keine eindeutige rechtliche grundlage.....ich habe >gesagt es steht in den agb‘s
>und die sind unterschiedlich gestaltet.....ein vertrag...(auch >girokonten;etc.) kann jederzeit von einer vertragspartei >gekündigt werden......
zitier doch mal aus euren AGB, ich kenne da nichts. so unterschiedlich sind die agb auch nicht, die kommen meist als mustertext vom bundesverband deutscher banken, vom sparkassen- oder vom genossenschaftsverband, da ändert kaum eine bank etwas, schon wegen der rechtssicherheit vor gericht.
kündigung jedezeit? der kunde natürlich, die bank doch nicht ohne frist, da müßte schon im geschäftsverhältnis etwas arg gravierendes vorgefallen sein, daß sie das dürfte, mit kündigungsfrist und schriftlich (um den zugang nachtzuweisen per einschreiben), aber das passiert ja nicht, wird ja einfach aufgelöst. |
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Verfasst am: 22.02.2007 11:00 |
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@atm
es gibt einfach keine rechtsgrundlage die es verbietet.....
und natürlich mein ich jkederzeit unter berücksichtigung der fristen ist ja logisch |
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Verfasst am: 22.02.2007 11:11 |
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Also bei uns wennst n Konto ohne Unterschrift auflöst, kommt sofort n Meckerzettel von da Datenkontrolle ;) und ohne Sparbuch bwz. Urkunde wird bei uns sowieso gar nix aufgelöst.
Aber des wird wohl von Bank zu Bank verschieden sein, so wie ich des hier rausles.. |
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Verfasst am: 22.02.2007 12:40 |
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Also, ich kann mich noch gut an eine verdammte Ex aus der WiSo erinnern (*grr*) und da kam dran, dass die Kündigung ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist, das der Schriftform bedarf.
Heißt Schriftform dann automatisch, dass ich eine Unterschrift brauche?
Oder heißt das nur, dass ich die Kündigung eben irgendwo schriftl. festhalten haben muss? |
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Verfasst am: 22.02.2007 12:45 |
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Also wir lösen Konten nur auf, wenn sie nicht vertragsgemäß geführt wurden und dem Kunden die Auflösung schonmal angedroht worden ist...
Dann schicken wir dem Kunden eine Kopie der Auflösung zur Information zu...
Ansonsten wird bei uns immer die US des Kontoinhabers benötigt! |
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Verfasst am: 22.02.2007 12:53 |
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kann ja letztenendes jeder handhaben wie er will, also ich weiß nur das die unterschrift keine gesetzliche pflicht ist |
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Verfasst am: 22.02.2007 13:40 |
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schriftform ist immer mit unterschrift
ohne ist textform, email und son zeug oder notarielle beurkundung |
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Verfasst am: 22.02.2007 14:07 |
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also ich arbeite bei einer sparkasse und bei uns MUSS jede auflösung vom Kontoinhaber selbst (also keine andere person) und dessen unterschrift getätigt werden.....(außer bei minderjährigen)..... |
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Verfasst am: 22.02.2007 15:37 |
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Kontoauflösung ohne Unterschrift soll bei uns laut Protokoll auch eingeführt werden.. |
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Verfasst am: 22.02.2007 16:03 |
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@kate
ich auch sparkasse und bei uns muss nicht |
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Verfasst am: 22.02.2007 16:26 |
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@atm
das bgb schreibt keine form vor |
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Verfasst am: 22.02.2007 17:28 |
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@robby
hä kla brauchen wir imma die unterschrift der kto.inhaber!i don´t care as long as you sing
06.07.2007 elbufer! *yeah*
süße wir werdn so verdammt rockn!
lieb dich....
now she starts to undress
with a smile that you will never forget
jane became insane |
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Verfasst am: 22.02.2007 17:29 |
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>das bgb schreibt keine form vor
jain, nicht direkt.
wenns drauf ankommt hat die bank aber ohne unterschrift nichts in der hand die rechtmäßigkeit der auflösung nachzuweisen, deshalb sind die unterschriften bei allen geschäften dringenst zu fordern, es sei denn man hätte eindeutige andere beweise, legale telefonmitschnitte, onlineaufträge mit PIN und TAN usw. sonst wirds eng. zeugenaussagen von mitarbeitern werden bei gerichten mit vorsicht genossen, da sie ja zugunsten ihres arbeitgebers befangen sein dürften... |
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Verfasst am: 22.02.2007 17:29 |
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@jule
siehe dem was über dir steht |
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Verfasst am: 22.02.2007 17:32 |
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@robby
ja naja sag ja wir machen das imma mit unterschrift!
was andres das neue beatsteaksvideo läuft gard yeah!i don´t care as long as you sing
06.07.2007 elbufer! *yeah*
süße wir werdn so verdammt rockn!
lieb dich....
now she starts to undress
with a smile that you will never forget
jane became insane |
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Verfasst am: 22.02.2007 17:33 |
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@atm
wieso dringendst zu fordern, wenn ich was nicht brauch dann muss ich es nicht dringendst fordern
ist doch jedem selbst überlasse
und nicht jain sondern lt. bgb nein |
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Verfasst am: 22.02.2007 20:06 |
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@atm
du pochst auf rechtliche grundlagen.....welche hast du nach verjährung? |
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