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Forenübersicht >> Kontoführung

eigentlich simple Frage zum Onlinebanking
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Nadine18
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.12.2005 15:31
wieso widersprechen hat doch auch gemeint das es rechtlich geht aber techtnisch geht es nicht.

Bei uns geht 1 + 2 auch nicht. Vielleich ist ja doch 3 oder 4 richtig.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.12.2005 15:34
achso! ups! hab mich verlesen! sorry!

aber neue Vollmachten zu erteilen ist nicht möglich. höchstens bestehende zu ändern!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.12.2005 15:39
@ratz2: was sagt dir das wort onlinebanking???
da wird das wohl online gemacht, ja...

--------------------------------------------------
Dumm stellen schafft Freizeit
--------------------------------------------------

Rosyneedshelp
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.12.2005 15:49
ich danke euch schonmal für die Antworten, werde es euch wissen lassen, wenn ich es denn dann weiß.
maggy101
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.12.2005 18:14
Hi!

Also 1. ist bei uns nicht möglich, 2. aber schon!

Ganz sicher!!

Liebe Grüße
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.12.2005 19:34
Das ist wohl von Bank zu Bank unterschiedlich. Beim Onlinebanking der Commerzbank ist beides nicht möglich.
Bankazubi1985
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.12.2005 20:51
Also Lösung 2 ist richtig! Nämlich wenn das Sparbuch als solches auf ein Loseblatt-Hefter umgestellt ist, dann hat es nicht mit den Begriff der Urkunde sondern nur noch als ganzes zusammen mit dem Hefter.

Nach Umstellung auf Loseblatt ist es möglich:

1. eine Sparkarte für Barabhebungen zu erstellen und
2. per Online-Banking (aber nur beim Pin/Tan-Verfahren bzw. Sm@rt-Tan Verfahren) Umbuchungen vom Sparbuch auf das Girokonto vorzunehmen. Das ist 100% möglich. Wer sich davon überzeugen will, kann gerne in unserem Hause ein Konto eröffnen!

Grüße
Bankazubi1985
Rosyneedshelp
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.12.2005 21:47
Danke schön, das hat mir sehr geholfen.
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 11:15
Ein Sparbuch muss bei Verfügung vorgelegt werden, d.h. man kann nicht online von einem Sparbuch abheben.
SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.12.2005 11:49
@ poldi

das wurde doch jetzt schon x-mal kommentiert. es geht um ne umbuchung auf´s eigene konto und nicht um ne barabhebung. und das ist , wie viele vorher schon geschrieben haben, sehr wohl möglich. vielleicht geht es bei deinem ki nicht, bei der hvb z.b. geht´s... daher ist dieses ewige "im kreis gedrehe" sinnlos...
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 12:03
Ne "Verfügung" ist nicht nur ne Barabhebung - Mister Klugscheißer- ne "Verfügung" ist auch ne Überweisung oder Umbuchung!
Außerdem ist das rechtlich festgelegt und daher nicht von KI zu KI unterschiedlich.
Damit dieses "im Kreis gedrehe" endlich mal ein Ende hat!
SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.12.2005 12:07
na hat da jemand schlechte laune ;-)
dann bleib in dem glauben, dass es nicht geht und verbreite weiterhin dein unwissen hier ...
immerhin trägt es auch zu meiner belustigung bei! also vielen dank schonmal im voraus!!!
Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 12:10
Ich freu mich doch auch für dich, dass du deine Einbildung hier befriedigen kannst!
Schlechte Laune kriege ich immer nur dann, wenn mich Leute, so wie du, blöd von der Seite anmachen und das nicht mal ordentlich begründen können!
Ich finde du bist aber auch ein guter....!
Gruß
Nullsaldo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.12.2005 13:06
Außerdem ist das rechtlich festgelegt und daher nicht von KI zu KI unterschiedlich.

Wo steht das?

Natürlich kann man online über Sparkonten verfügen! Es gibt keinen rechtlichen Grund , warum das nicht gehen sollte.

Sonst dürfte es ja auch keine Sparkarten mit der Möglichkeit am GAA zu verfügen, geben.

_______________________
Wir mögen die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das Gleiche denken wie wir.

investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.12.2005 13:10 - Geaendert am: 21.12.2005 13:10
Zu2:

Klar kann man von Sparbuch auf ein Girokonto umbuchen online. Die Sparda Hessen macht das schon seit Jahren.

http://www.voiceofmarket.com

SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.12.2005 13:10
@ nullsaldo

da kann ich mich nur anschließen. hoffe das unser kleiner poldi mit seinem dickkopf mal nen bisschen einsichtiger wird...
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.12.2005 14:56
Hallo Ihr Lieben,

schlag euch bitte nicht die Köpfe ein!

Ich denke nur weil es nicht bei jeder Bank technisch schon umgesetzt ist, heißt es nicht, dass Umbuchungen nicht möglich sind!

Außerdem wenn man logisch an die Sache ran geht, kann man die Vollmacht sofort ausschließen!
Für die Vollmachtserteilung benötigt die Bank eine Legitimation des Bevollmächtigten sowie eine Unterschrift!

Also wie wollt Ihr dies per Onlinebanking machen?

Lieben Gruß
Sandra
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.12.2005 19:18
Die Frage ist einfach nichtig bzw. falsch gestellt. Ganz einfache Lösung.

Aber das geht geht über den Horizont einiger Azubis hinaus... ;-)
Rosyneedshelp
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.12.2005 19:24
Okay, dann nochmal die Originalfrage...ich habe übrigens leider keine Möglichkeit mit dem Aufgabensteller über die Frage zu diskutieren:
Welche der nachfolgenden Transaktionenen kann nicht per Online-Banking erledigt werden:
1. Abfrage der Kontostände sämtlicher Konten und Depots
2. Erteilung einer Kontovollmacht
3. Umbuchungen vom Sparkonto aufs Girokonto
4. Sparbuchkündigungen
5. Wertpapierverkauf
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.12.2005 20:13
Welche der nachfolgenden Transaktionenen kann nicht per Online-Banking erledigt werden:
1. Abfrage der Kontostände sämtlicher Konten und Depots
2. Erteilung einer Kontovollmacht
3. Umbuchungen vom Sparkonto aufs Girokonto
4. Sparbuchkündigungen
5. Wertpapierverkauf


Regelung Commerzbank: Es sind nur 1) und 5) möglich.

Der Autor der Frage zielt vermutlich auf 2) ab, 3), ggfs. auch 4) sind aber auch problematisch.
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