Man mus innerhalb von 4 Wochen seit bekannt werden des Todesfalls eine Meldung an die Erbschaftssteuerstelle machen.
Und zwar mit allen Konten mit mehr als 1.200 Euro (ab Januer wohl 2.500) außerdem die bis zum Todestag angelaufenen Zinsen (Kredite und kleiner Guthaben kann die Bank angeben muss aber net)
Und vor allem ob ein Schließfach vorhanden ist..... mfg
so weit ich weis kann man die beerdigungskosten nicht mehr bezahlen nur noch die erben gemeinsam.
gerichtsbeschluss von diesem jahr. müsste doch für die AP auch so gelten oder?
aber ist das bei beerdigungskosten nicht eh egal???
das müssen doch nicht unbedingt alle erben machen....
ist doch auch geld, das für die verstorbene ausgegeben wird.. ist ja nicht so, das ein erbe sich da nen schönen tag von machen kann
japp japp..aber aus meiner sicht als vertreterin is es mir lieber die unnerschreibt des ding( speziell erbfall)
aber jo re kopiere un dann geht des schunn..
ohja nen schönen tag mit der kohle mache..das wär auch ma ned schlecht *fg*
1.unterhaltszahlungen an bedürftige familienangehörige
2. erbschaftssteuer
3. miete (z.b. für die ehefrau)
4. zahlungsaufträge, die der erblasser noch zuu lebzeiten unterschrieben hat...