Welche Konten müssen gemeldet werden? |
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Verfasst am: 10.02.2006 13:37 |
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Hallo Leude,
also... stellt euch vor ein Mann stirbt und lässt seine Ehefrau zurück. Die bestehenden Konten sind:
Girokonto (Inhaber: Eheleute, jeder mit Einzelverfügungsrecht)
Sparkonto(Inhaber nur der Mann)
Depotkonto (Inhaber nur der Mann)
Nun die Frage: Muss ich auch das Guthaben des Gemeinschaftskontos melden? In der Zwischenprüfung Frühjahr 2003 lautet die Lösung: ja. Aber welchen Grund gibt es dafür, denn immerhin dachte ich, dass das Konto einfach von der Frau weitergeführt wird, weil es ihr ja auch gehörte. |
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Verfasst am: 10.02.2006 13:44 |
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Ja, aber es gehört der Frau nur zum Teil! Und wir wissen nicht, wie groß dieser Anteil ist!
Daher melden wir es ans FA, weil dieses das gern wissen möchte ;) |
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Verfasst am: 10.02.2006 13:50 |
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Stimmt, jetzt wo du es sagst, fällt mir ein, dass wir das in der Berufsschule so besprochen hatte. Danke :-) |
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Verfasst am: 11.02.2006 11:02 |
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Ja, du musst es auf alle Fälle melden. Aber es gehört der Frau zu normalerweise, genau der Hälfte, Die andere Hälfte gehört den Erben. Wenn die Frau Alleinerbin ist, gehört es ihr zu 50 %! Aber du musst gemeinschaftskonten immer ans FA melden! |
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