Ein paar wichtige Fragen... |
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Verfasst am: 25.03.2006 16:49 |
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Hi ihr,
könnt ihr mir was zum Partnerschaftsregister, den Dispositionsgrundsätzen und den devisenrechtlichen Stellungen der KI sagen?
Danke!
Gruß |
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Verfasst am: 25.03.2006 20:01 |
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Sagen geht nicht, nur das Schreiben ist möglich.
Es gibt die Möglichkeit, das Forum nach bestimmten Stichwörtern zu durchsuchen.
Das empfehle ich. |
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Verfasst am: 27.03.2006 10:42 |
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Aber nur weil heute Montag ist:
zum Partnerschaftsregister:
Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist den Freiberuflern vorbehalten. Dazu gehören unter anderem:
Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten usw.
Diese können sich zur Ausübung Ihrer Berufe in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen. Angehörige einer Partnerschaftsgesellschaft können nur natürliche Personen sein. Im Gegensatz zur GmbH gilt bei der Partnerschaftsgesellschaft gegenüber den Klienten das Prinzip der persönlichen Verantwortung.
Für die Partnerschaftsgesellschaft gilt ein neues Register, das sog. Partnerschaftsregister. Es wird von dem Amtsgericht geführt, das für den Sitz der Partnerschaft zuständig ist. Im Partnerschaftsregister werden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft festgehalten. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Die für die Partnerschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG).Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft die
- Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
- die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Partnerschaft
- das Erlöschen der Partnerschaft
Die Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister erfolgt aufgrund einer Anmeldung durch sämtliche Partner zum Register, welche in notariell beglaubigter Form vorzulegen ist, § 5 Abs. 2 PartGG und § 12 Abs. 1 HGB.
Alle Eintragungen im Partnerschaftsregister sind im Bundesanzeiger und in mindestens einem weiteren Blatt bekanntzumachen, § 5 Abs. 2 PartGG und § 10 Abs. 1 HGB. Die Anmeldung muss enthalten:
- Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
- den Wohnort jedes Partners
Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen.
Die Kosten der Eintragung ins Register bemessen sich nach dem Einheitswert des BetriebsvermögensSamstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 27.03.2006 10:43 |
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Fleißiger djb ;)
Ich sag ja immer: Google, Wikipedia oder einfach mal in die Lehrbücher schauen. Wozu hast du die sonst? |
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Verfasst am: 27.03.2006 10:49 |
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tja so isser halt... |
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