Digitale Signatur |
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Verfasst am: 23.05.2006 14:10 |
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Durch die digitale Signatur soll eine Art "Siegel" für elektronische Daten geschaffen werden, das die Identität des Absenders und die Echtheit der Daten garantiert.
Der Absender einer eMail erzeugt die digitale Signatur mit seinem privaten Schlüssel, der sich in der Regel auf einer Chipkarte (ähnlich einer EC-Karte) befindet. Dazu ist ein spezielles Lesegerät nötig. Vor der Verschlüsselung der Signatur wird die Nachricht durch ein mathematisches Verfahren reduziert. Signiert wird dann dieser reduzierte Wert. Der Empfänger kann die Signatur mit dem angehängten öffentlichen Schlüssel überprüfen. Wird die Originalmeldung während der Übermittlung auch nur minimal verändert (ein einziges Bit genügt!), kann dies sofort festgestellt werden.
Der private Schlüssel kann – wegen einer entsprechenden Authentisierung – nur vom berechtigten Besitzer gebraucht werden. Wie ist das aber mit dem öffentlichen Schlüssel, der zur Decodierung nötig ist? Damit auch hier kein Missbrauch nötig ist, werden diese öffentlichen Schlüssel von speziellen Zertifizierungsstellen vergeben und überwacht. Diese Zertifizierungsstellen haften auch bei von ihnen verschuldetem Missbrauch ihres Keys.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sowohl die Angaben zum Absender einer Nachricht als auch der Inhalt der Nachricht unverfälscht zum Empfänger gelangen.
Quelle http://www.direktmarketing-info.de/internet/fragen_04.html |
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Verfasst am: 23.05.2006 14:13 |
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Find ich gut erklärt von Thomas-hab keine Ahnung von elekronischen Signaturen aber hatb es jetzt kapiert! |
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Verfasst am: 23.05.2006 16:10 - Geaendert am: 23.05.2006 17:48 |
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Wie sind folgende Aussagen zu verstehen?
Die neuen Debitkarten mit Chip sowie die erfolgte Anpassung des Signaturgesetzes erlauben ferner die Nutzung von Bankkarten zur Signaturerzeugung in Anwendungen Dritter.
Mit der Änderung des Signaturgesetzes Anfang 2005 sind alle wesentlichen Voraussetzungen für die Ausgabe von Banken-Signaturkarten gegeben. Es hängt von der geschäftspolitischen Positionierung jedes einzelnen Instituts ab, zu welchem Zeitpunkt Chipkarten mit EMV- und Signaturfunktion an die Kunden ausgegeben werden.
§ 154 Abs. 2 AO wie auch § 1 Abs. 5 GwG schreiben eine persönliche Identifizierung der Kunden bei der Kontoeröffnung vor. Die aktuelle Fassung des GwG sieht vor, dass bei einer Kontoeröffnung über das Internet die Identifizierung mit Hilfe einer qualifizierten elektronischen Signatur vorgenommen werden kann. |
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Verfasst am: 24.05.2006 10:19 |
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Was meinst du genau Herrmann? Ich sehe da keine Widersprüche. Die Banken geben halt Karten raus, mit denen eine digitale Signatur möglich ist, wie beim HBCI verfahren bereits möglich, würde ich sagen. |
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Verfasst am: 24.05.2006 14:19 |
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Interessant wäre, wie weit die Banken damit sind? |
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Verfasst am: 24.05.2006 14:37 |
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Wir ham doch eigentlich immer schon irgendwelche pläöne in der hinterhand.....oder? Samstagsarbeit rockt !!! |
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Verfasst am: 24.05.2006 14:55 |
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Gute Frage, also HBCI Banking bieten wir an. Ob andere Karten für digitale Signaturen angeboten werden sollen ist mir nicht bekannt. |
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Verfasst am: 14.04.2023 14:53 |
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Warum eine digitale Signatur erforderlich ist? |
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