Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 66
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Konto sperren?
 
muellerbernd
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.07.2006 10:54
Habe am frühen Sonntag Vormittag schon eine Frage!

Also, wenn ein Kunde sein Geld auf den Namen eines seiner Kinder angelegt hat (aus steuerlichen Gründen usw.) wie kann er dann verhindern, das es evtl von einer anderen Bank eingezogen wird.

Konkret ist der Fall so, ein Vater hat ca 10.000€ in Fonds investiert die auf den Sohn laufen und jetzt gibt es familäre Probleme und jetzt ist der Sohn ausgezogen, er schätzt ihn nicht so ein das der das Geld einziehen lässt aber man weiß ja nicht und jetzt hat er mich am Freitag gefragt was man da machen kann, außer das Geld umzubuchen, hat irgendwer eine Idee?
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.07.2006 11:56
Moment, wer will was einziehen?

Also der Sohn hat ein Depot, in dem die Papiere liegen, richtig? Der Sohn ist volljährig? Dann kann man nicht viel machen. Auch sperren etc. geht nicht, auf welcher Grundlage denn auch? Mein Vater kann doch auch nicht einfach mein Girokonto sperren, weil er da gerade Lust zu hat.

Wenn der Vater allerdings eine Vollmacht hat, so kann er die Papiere in ein eigenes Depot übertragen.

Ggf. könnte der Sohn anschließend zivilrechtlich die Rückübertragung der Wertpapiere verlangen, da der Vater sich ohne Rechtsgrund am Vermögen des Sohnes bereichert hat.

Wenn der Vater darauf besteht, dass das immer seine Papiere waren, so gesteht er damit gleichzeitig Steuerhinterziehung, denn eine solche Schenkung muss unbedingt und endgültig sein. Der Vater kann kaum beweisen, dass es keine Schenkung war, sofern er keine entsprechenden Vereinbarungen mit dem Sohn nachweisen kann.

Gruß
Julien
muellerbernd
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.07.2006 13:09
danke julien!

hast mir weiterhelfen können!
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse