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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung für natürliche Personen / Mind
 
Danylein
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.08.2006 13:07
Was ist zu beachten bei natürlichen Personen? Wie sollte der Ablauf der Beratung strukturiert sein?

Was ist bei der Kontoeröffnung von Minderjährigen zu beachten?
Wie sollte hier der Beratungs-und Eröffnungsablauf strukturiert sein?

Danke euch.
Schnutie
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.08.2006 12:13
Für was brauchst du das ?
AP oder ZP ?

Nix wird gemacht ohne die Eltern.
Hast du ja in Recht bzw. rechtliche Rahmenbedingungen gehabt.

Verträge sind nur gültig mit der Zustimmung der Eltern:
Ja es kommt auch drauf an wie alt der Knirps ist.
Sagen wir mal ein 17 jähriger kommt zu dir weil er gerade seine Lehre angefangen hat. Dukannst Ihm das alles schön Erzählen vom Jugendgirokonto über Vl und Bausparen und Deka. mach Aber einen Termin wo die Eltern dabei sind. Nur mit dem Kind darst du nicht mal nen PS Los machen oder so !

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!! When no one is watching, we are invisible !!

Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.08.2006 14:58
Hmmm, eltern klingt ein bißchen zu allgemein für mich. Die gesetzlichen Vertreter ist besser.

Ansonsten OK.

Aber es gibt uach immer so ein paar tolle Ausnahmefälle. Z.B.:
Dienst-/Arbeitsverhältnis (Nicht Ausbildungsverhältnis)
Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, das der beschränkt geschäftsfähige mit Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingegangen ist. (§113 BGB)

Fallsituation:
Die 16 jährige Andrea hat mit Einwilligung Ihrer Eltern eine Stelle als Blumenbinderin angetreten. Sie kann daraufhin selbstständig bei einem KI ein Girokonto eröffnen, auf das Ihr Gehalt gezahlt wird.

Das ist immer mal wieder eine Prüfungsfalle.

Ciao

Skammy
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.08.2006 15:10
Wobei wir aber i.d.R. trotzdem drauf pochen, dass die Eltern dabei sind..... :-)

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Lautern ist der geilste Club der Welt!

Schnutie
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.08.2006 15:16
Ja ich gebe mich geschlagen GVE müssen ja nicht gleich Eltern sein.
Ja das mit dem Arbeitsverhältnis ist schon ok, aber ich glaube das so gut wie alle Banken trotzdem die GVE Unterschriften dafür haben wollen, und ich glaube die sind in den seltesten Fällen dagegen.
Ja dann gibt es ja auch noch die Betriebsübernahme von Minderjährigen.
‘Also da könnte man die Kreise unedlich weit ziehen.
Bis über Geld der Eltern auf den Namen der Kinder:
Achtung Vormundschaftsgericht bei der Rückübertragung; sowie Mündelgelder, Betreuung und und und...

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