Erbschaftssteuermeldung |
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Verfasst am: 28.08.2006 18:40 |
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Moin!
Ich habe da mal eine Frage zur Erbschaftssteuermeldung, wenn ein Kunde ein Depot hat:
Welchen Depotbestand ziehe ich zur Meldung heran? Den vom Vortag, so wie bei den anderen Konten auch oder den Saldo des Todestages?
Danke
Gruß
Sven |
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Verfasst am: 28.08.2006 18:56 |
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Hey,
Das Ki muss alle Konten- und Depotguthaben binnen eines Montas nach Kenntnis vom Todesfall (i.d.R. bei Vorlage der Sterbeurkunde) an das für die Erbschaftssteuer des Erblassers zuständige Finanzamt melden, sofern der Gesamtwert der Guthjaben 1.200,00 € überzeigt. Die Existens von Schließfächern und / oder Verwahrstücken ist immer zu melden.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- maßgeblich gilt das Guthaben zu Beginn des Todestages, also der Tagesendsaldo des Vortodestages
. Guthaben und Darlehen dürfen nicht miteinander verrechnet werden. Die Existenz von Darlehen kann in dem Meldeformular unter Bemerkungen notiert werden
- bei Gemeinschaftskonten ist das gesamte Guthaben zu melden
- die bis zum Todestag aufgelaufenen Zinsen aus Kontoguthaben und Wertpapieren sind ebenfalls zu melden
. Wertpapiere werden zum Kurswert des Todestages bewertet
- Treuhandkonten müssen nicht gemeldet werden
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft! LG |
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Verfasst am: 28.08.2006 18:57 |
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achso, wolltest nur das mit dem depot wissen..upss....
naja kann ja nie schaden =) |
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Verfasst am: 29.08.2006 08:30 |
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Das mit den 1.200 Euro ist allerdings seit dem 01.01.2006 nicht mehr aktuell. Es muss gemeldet werden sofern das Guthaben 2.500 Euro übersteigt. |
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Verfasst am: 29.08.2006 12:00 |
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das guthaben 2000€ übersteigt. |
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Verfasst am: 29.08.2006 12:02 |
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also ich bin mir mit den 2500 ganz sicher |
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Verfasst am: 29.08.2006 12:35 |
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hä??was jetzt 2000 oder 2500€??? |
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Verfasst am: 29.08.2006 14:08 |
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sarah hat recht ;)
es sind seit 01.01.2006 EUR 2500-------------------------------------------------
-no talking, just fucking- |
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Verfasst am: 29.08.2006 17:42 |
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das finanzamt hat uns 200 mitgeteilt. *grübel* |
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Verfasst am: 30.12.2010 10:57 - Geaendert am: 30.12.2010 10:58 |
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Hierzu gibt es auch eine Änderung zum 01.01.2011, die für die Praxis relevant ist; die Meldegrenze wurde wieder einmal angehoben!
Die neue Geringfügigkeitsgrenze (Meldegrenze) für die Anzeige beim Todesfall eines Kunden in § 1 Abs. 4 Nr. 2 der Erbschaftsteuerdurchführungsverordnung (ErbStDV) ist von bislang 2.500 EUR auf 5.000 EUR heraufgesetzt worden.
Hierzu gibt es ja das amtliche Muster für Todesfallanzeigen;
auch kommt ein neues Feld zum Ausfüllen hinzu, dass zusätzlich diejenigen Konten anzugeben sind, die bei "unselbständigen Zweigniederlassungen im Ausland" unterhalten werden. |
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Verfasst am: 30.12.2010 13:42 |
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Jop cashguard hat recht, bislang 2500€ und Schließfächer. Ab Januar 2011 sind es 5000€. Ist bislang relativ unbekannt, obwohl es von erheblicher Bedeutung für die Praxis ist. |
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Verfasst am: 30.12.2010 15:12 |
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Bin ich jetzt zu blöd um zu lesen?
"Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung vom 8. September 1998 (BGBl. I
S. 2658), die durch Artikel 27 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 4 Nummer 2 wird die Angabe „5 000 Euro“ durch die Angabe „10 000
Euro“ ersetzt."
Laut diesem Gesetz, wird die Grenze doch auf 10 000€ erhoben. |
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Verfasst am: 30.12.2010 15:25 |
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Stimmt, dass ist sehr doppeldeutig, aber bis Ende diesen Jahres war es 2500€. Da hier von einer Änderung von 5000€ auf 10000€ die Rede ist, muss es irgendwann mal 5000€ als Grenze geben. Sehr missverständlich das ganze. |
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Verfasst am: 30.12.2010 15:27 - Geaendert am: 30.12.2010 15:33 |
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Kann es nicht sein, dass die Grenze am 8. Dezember auf 5000€ erhoben worden ist und jetzt auf 10 000€?
5000€ als neue Grenze kann ja gar nicht stimmen laut diesem Entwurf.
Bitte um Klärung! |
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Verfasst am: 30.12.2010 15:33 |
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Ja gut wäre möglich, aber dann wäre die Grenze ja nur für drei wochen auf 5000€. Gäbe für mich auch keinen Sinn. Aber du hast recht, 5000€ findet man auch nicht in dem Artikel. |
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Verfasst am: 30.12.2010 16:13 |
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Wieso steht dann beim Bundesfinanzministerium was anderes? |
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