Kontoeröffnung für GmbH |
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Verfasst am: 13.10.2006 08:43 |
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Guten Morgen zusammen!
Wie erfolgt die Legitimation bei der Kontoeröffnung für eine GmbH? Reicht ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder muss zusätzlich noch amtlicher Lichtbildausweis eingereicht werden?
Ich hab hier nämlich zwei Bücher und in beiden steht`s anders.
Danke schonmal!>Der Strom kommt aus der Steckdose< |
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Verfasst am: 13.10.2006 08:51 |
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Also ein Auszug aus dem HR brauchen wir auf jeden Fall.
Ein Gesellschaftervertrag ist auch zwingend erforderlich weil in diesem geregelt wird, wer die Gesellschaft in welchem Umfang vertreten darf.
Und natürlich müssen die Privatpersonen legitimiert werden. |
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Verfasst am: 13.10.2006 09:08 |
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So in etwa steht`s auch in dem Kompaktwissen aber ich hab ein Prüfungsbuch, in dem steht, dass ein beglaubigter Auszug aus dem HR ausreicht mit folgender Anmerkung: (vgl. auch Anwendungserlass der BAFin).
Weiss jemand was über diesen Anwendungserlass?>Der Strom kommt aus der Steckdose< |
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Verfasst am: 13.10.2006 11:43 |
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Hi,
also den Gesellschaftsvertrag benötigen wir nicht. Alles was wir wissen müssen über die Vertretung der Gesellschaft steht im Handelsregister.
Darum brauchen wir den HR Auszug B.
Der Kontoeröffnende Geschäftsführer wird zusätzlich noch am Lichtausweis legitimiert...
Sobald ein anderer Verfügungsberechtigter lt HR Geschäfte tätigen will, muss er sich auch lt. Lichtbildausweis legitimieren. Vollmacht hat er ja anhand des HR bewiesen. |
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Verfasst am: 13.10.2006 12:51 |
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@ Flasssche: Dem ist nicht hinzuzuführen. Ich stimme dir voll und ganz zu. |
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Verfasst am: 15.10.2006 11:29 |
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Den Anwendungserlass des Bafin ist halt reine Theorie.
In der Praxis muss sich der Vertretungsberechtigte natürlich legitimieren.
Die Frage ist ja nur, warum hat das Bafin sowas erlassen?
Ich kann es mir nur so erklären.
Um an den HR Auszug neueren Datums zu kommen, muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Und das hätte ja praktisch nur der Komplementär einer KG, Geschäftsführer, Prokurist, whatever. Halt alle diejenigen, die das Konto rechtswirksam eröffnen können.
Dann sollte die ganze Sache noch notariell beglaubigt werden.
Und wenn einer mit diesem HR Auszug dann zur Bank kommt, dann könnte man halt aus der Sicht des Bafin auf eine Legitimation verzichten, da diese in gewisser Weise das Amtsgericht bei Ausgabe des HR Auszugs vorgenommen hat.
Recht weit hergeholt, aber da sieht man mal wieder, dass sich Theorie und Praxis enorm unterscheiden können. |
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