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Forenübersicht >> Kontoführung

GmbH & Co KG
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2006 17:38
Die KG wird in Abteilung A des Handelsregisters und die GmbH in die Abteilung B eingetragen oder?

Habe gerade nen Blackout
ajana487
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.10.2006 18:28
Hi!
Ja, das stimmt. Alle Personengesellschaften werden in Abt. A und die Kapitalgesellschaften in Abteilung B des Handelsregisters eingetragen!
ajana487
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.10.2006 18:38
Hab noch was vergessen:

Was hier noch zu beachten ist, ist die Tatsache, dass die KG nicht extra eingetragen wird.
Also:
GmbH in Abt. B
GmbH + Co. KG in Abt. A
SantaMonica81082
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.10.2006 18:38
Hi,

bereite mich gerade auf meine Abschlussprüfung vor (Steuerfachangestellte). Also die GmbH & Co. KG wird in Abt. A eingetragen. Die hafenende Gesellschaft (GmbH) natürlich in Abt. B. Bsp: Otto GmbH & Co. KG.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.10.2006 19:30
Jo Danke. Man vergisst immer sehr schnell solche Sachen
 

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