Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 53
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungs + Überw. Beschluss ( Aufgabe)
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2006 19:30
http://www.directupload.net/file/d/859/vglzYNI2_jpg.htm


Meiner Meinung nach müsste, wenn A+ D als richtig anerkannt werden, auch C richtig sein. Denn sollte C nicht richtig sein, kann es auch D nicht sein.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.10.2006 23:22
ich denke d und f sind richtig.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.10.2006 09:44
d und g hätte ich gesagt, da enteweder ganz oder gar nicht!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 24.10.2006 20:18
Hm also Grundmann hat A+D als richtig in seinem Buch.

zu G also den Einzug der Karten ist zu sagen, klar das wird in der Praxis gemacht. Aber wegen POS verfügungen?

Unter Anderem mit Sicherheit, aber doch in erster Linie, damit der Kontoinhaber nicht mehr am GAA über sein Konto verfügen kann.

Trotzdem würde ich G auch als richtig ansehen.


Problem ist nur, wenn Grundmann D als richtig ausgibt, dann muss es ja zwangsweise C auch sein. Nichts anderes wird dort ja gesagt.


Man kann doch bei einer Pfändung auch Und Konten sperren oder ? die Kontoinhaber haften ja beide gemeinschaftlich.


Naja ist mal wieder eine sehr komische Aufgabe
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse