Kontoeröffnung/ AGB Regelung vs ges. Regelung |
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Verfasst am: 09.11.2006 19:32 |
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Wenn wir ein Gemeinschaftskonto eröffnen und der Kunde gibt keine Weisung über die Vertretungsverhältnisse, wie schaut es dann aus, verschlüsseln wir das Konto als Und- Konto um uns als Bank zu schützen oder als Oder-Konto um uns die Arbeit zu erleichtern? Wo finde ich diese Regelungen.
Habe leider über die Suchfunktion und in den AGB der Banken nichts zu diesem Thema finden können. |
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Verfasst am: 10.11.2006 00:37 - Geaendert am: 10.11.2006 00:38 |
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Aus Sicherheitsgründen führen wir, wenn keine Kundenweisung vorliegt, stets ein Und-Konto. Ich meine, dass diese Regelung auch kraft Gesetzes gilt. Habe jedoch auch keinen passenden Paragraphen dazu gefunden. In den AGBs steht es jedenfalls nicht. Um später eine Arbeitserleichterung zu haben, ist es natürlich immer sinnvoll auf ein Oder-Konto hinzuwirken. |
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Verfasst am: 10.11.2006 09:02 |
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Also so viel ich weiß, ist es bei uns üblich, Oder-Konten zu eröffnen, außer die Kunden möchten lieber ein Und-Konto... Von denen gibt es bei uns auch nicht mehr ganz so viele... Aber ich denke mal, das wird bei jeder Bank anders sein... |
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Verfasst am: 10.11.2006 09:51 |
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Bei uns ist das auch so das das in der Regel Oder-Konten sind ! Wenn der Kunde das ganze als Und-Konto wünscht ist das selbstverständlich auch kein Problem !
Um dieses Problem zu vermeiden kann man natürlich bei der Kontoeröffnung einfach kurz nachfrage wie die Kunden es gerne hätten. Also ich mach das in der Regel so, dann gibt es keine Probleme ! |
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Verfasst am: 10.11.2006 16:17 |
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Meine Frage zielte mehr auf die Antwort von ST ab.
Die Prüfungsersteller werden sich wenig um Innerbetriebliche Regelungen jucken.
Ich werde nachher nochmal ein wenig googlen , ob ich was finde. |
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Verfasst am: 10.11.2006 16:29 |
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Hey,
also ich weiß zwar die Grundlage gerade nicht, aber aus Sicherheitsgründen ist es immer ein UND Konto. Wobei wir inner Bank zu 99% nur ODER machen, weil das andere nervig ist, und schwer zu kontrollieren (bei Überweisungen zb.) Ist eigentlich ganz einfach, in der Praxis, der Kunde unterschreibt dir nen kontoeröffnungANTRAG, und auf dem steht ja direkt ODER konto drauf, also ist das ne weisung bzw. Bitte,dass er das möchte!
In der Prüfung würde ich einfach fragen und das kurz erklären, wobei das eigentlich keinen interessieren sollte
Greetz Zulfi |
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Verfasst am: 10.11.2006 16:32 |
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Also ich habe mich die Frage auch schon gestellt.
Es ist wirklich so, dass in der Praxis meistens Oder-Konten errichtet werden.
Allerdings ist es laut meinem Prüfungsbuch so, dass generell ein Und-Konto errichtet wird, wenn keine andere Weisung gegeben wird. |
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Verfasst am: 10.11.2006 16:37 |
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Kati, das ist auch so, wenn keine Weisung, dann automatisch UND Konto, aber der Kunde erteilt IMMER eine Weisung, steht doch auf dem Antrag drauf! Und ne weisung bevor du das UND oder ODER Formular ziehst, gibts ja eher selten.....
Greetz Zulfi |
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Verfasst am: 10.11.2006 16:42 |
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Das ist ja das Problem an der ganzen Ausbildung.
Gegen den Graben zwischen Theorie und der realen Praxis die jeder von uns durchläuft ist der Grand Canyon ein scheissdreck.
Auch bei der mündlichen Prüfung. Kunde kommt zu Ihnen und will 50000 Euro Anlegen. Ha Kunde kommt zu uns , die glauben auch noch an den Weihnachtsmann.
Reale Fälle wären,
Girokonto ablehnen wegen schlechter Schufa. Sagen, wir möchten nicht eröffnen, damit es im Nachhinein keinen Ärger gibt.
Pfändung bearbeiten, Kunden beraten
Kunde will Geld zur Diba abziehen, probieren sie das Geld zu halten. |
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Verfasst am: 11.11.2006 18:46 |
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@ dortmunder:
hey super idee!
dann hätte ich echt keine angst mehr vor der AP!!!
wend dich doch mal an die IHK!!!
vielleicht werden die endlich mal realistischer!!
zum Thema UND-/ODER-Konto:
bei uns wird, wenn der kunde nicht eindeutig etwas anderes wünscht ODER angekreuzt und da da beide unterzeichnen..
aber in der Theorie muss es erst auf UND eröffnet werden!!! |
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