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Forenübersicht >> Kontoführung

Meldung an die Erbschaftssteuerstelle bei Nachlasskonten
 
nadine2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2006 14:00
Bei Konten meldet man den Saldo einen Tag vor dem Todestag.
Wie sieht das denn bei Depots aus?! Auch?

Wie hoch war nochmal zu Meldegrenze?

Vielen Dank im Voraus.

Nadine

Smile89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.11.2006 14:03
Beim Depot ist es der Todestag, glaube ich...
Und die Meldegrenze ist 2.500 EUR.
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 14:14
Beim Depot ist es wie bei den "normalen" Konten!
nadine2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2006 14:16
Weißt du auch wie hoch die Meldegrenze ist?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 14:17 - Geaendert am: 13.11.2006 14:18
Die KI‘s müssen alle Konten- und Depotguthaben binnen eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall an das für die Erbschaftssteuer des Erblassers zuständige Finanzamt melden, sofern das Gesamtwert der Guthaben 2.500,00 EUR übersteigt. Die Existenz von Schließfächern und/oder Verwahrstücken ist immer zu melden.

- Maßgeblich ist das Guthaben zu Beginn des Todestages, also der Tagesendsaldo des Vortages.

- Guthaben dürfen NICHT mit Darlehen oder Sollsalden auf Girokonten verrechnet werden.

- Bei Gemeinschaftskonten ist das gesamte Guthaben zu melden.

- Die bis zum Todestag aufgelaufenen Zinsen aus Kontoguthaben und Wertpapieren sind ebenfalls zu melden.

- Wertpapiere werden zum Kurswert des Todestages bewertet.

- Treuhandkonten müssen nicht gemeldet werden !


Ich hoffe das konnte dir weiterhelfen !

Aber das ist nur meine Meinung und damit eine von vielen.

*************************************************************************
live like a lizard - not more !

anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 14:17
Die Meldegrenze ist ab 01.01.2006 rückwirkend 2500,-- Euro für Konten und Depots. Wenn ein Schließfach da ist muss immer gemeldet werden egal ob über oder unter 2500
Bertmeister
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.11.2006 14:21 - Geaendert am: 13.11.2006 14:32
Hi, nochmal wegen dem Depot. Da wird dann natürlich der Saldo des Todestages (Kurs des Todestages) genommen. Bei Depots werden Änderungen ja erst immer einen Tag später sichtbar. Bei den anderen Konten allerdings der Auszug vom Vortag.
nadine2006
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.11.2006 14:21
vielen dank an alle!!!

Nadine
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 14:56
Hey Nadine


im anderen Threat hatteste auf die Frage einer BA-Kollegin nicht geantwortet.

Im wievielten Lehrjahr biste denn?

Ich wunder mich gerade über deine Fragen.

Denn wenn du im 1. Lehrjahr bist, sind diese Frage zu früh,w eil man ja erst ein paar Monate dabei ist und nichtmals den ersten Blockunterricht hatte.

Bist du im 2. Lehrjahr, sind diese Fragen zu spät, weil alles Zwischenprüfungsrelevant ist.

Bist du im 3. Lehrjahr und hast sogar in einer Woche die Prüfung, dann biste optimal in der Zeit :-)

Ne würde mich mal interessieren.
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 15:08
@dortmunder

da muss ich dir recht geben...vor allem weil die fragen ja eigentlich doch recht einfach zu beantworten sind...!

würde mich auch brennend interessieren...wobei ich aber glaube dass sie im 3.lehrjahr ist denn was interessiert einen aus dem 2.lehrjahr die lösungen von den alten ap´s
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 15:15
Ja aber das kannste nicht so pauschal sagen :-)

es gibt auch Frühreife, die fangen direkt nach der ZP an zu lernen.

Aber 3. Lehrjahr ist dann natürlich am wahrscheinlichsten.


Aber besser jetzt noch anfangen die Lücken zu schliessen, als garnicht.
anna
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.11.2006 15:23
ja stimmt da hast auch wieder recht...!Bin auch gerade dabei zu lernen! naja hilft nix, aber in einer woche ist ja alles vorbei( fast)
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.11.2006 13:46
Hey Nadine!

Das müsstest du aber doch langsam mal wissen!! Wofür hatten wir denn ein so tolles nachlasseminar :-))))

Lg aus Siegen

Stephi
 

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