Dispositionskredit: Unterschrift beider Eheleute?? |
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Verfasst am: 01.02.2007 14:48 |
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Hallo.
Hab mal ne Frage.
Ist es bei einem normalen Dispositionskredit bei einem
Konto welches auf Eheleute läuft, notwendig, dass beide Ehepartner den Dispovertrag unterschreiben??
Falls ja wo steht das.
Oder macht das jede Sparkasse wie sie will??
Danke schonmal für eure Antworten. |
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Verfasst am: 01.02.2007 14:59 |
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Unterschrift Dispo ?
Würde sagen, nein, Unterschrift beider nicht notwendig. Steht da nicht schon was in der Kontoeröffnung drin? |
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Verfasst am: 01.02.2007 15:17 |
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Ich denke, da musst du bei euch schon selber nachfragen, wie das gehandhabt wird. Bei uns müssen z.B. beide Kontoinhaber unterschreiben - aber ich kenne auch Banken, wo das schon bei der Kontoeröffnung mit dabei ist, oder wo eine Unterschrift ausreicht.
Gruß, Christiane |
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Verfasst am: 01.02.2007 15:18 |
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Ja, die Banken räumen wahrscheinlich automatisch nen Dispo ein ... aber bei uns muss fürn Dispo unterschrieben werden. Bei Eheleuten reicht meiner Meinung nach Einer (Oder-Konto) beim Und-Konto ist ja eigentlich immer die Zustimmung/Unterschrift Beider nötig ! |
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Verfasst am: 01.02.2007 15:30 |
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Ja unterschreiben müssen die bei uns auch.
Aber ich find das total umständlich, dass immer beide unterschreiben müssen.
Jedesmal hat man dann das Hinterhergerenne. |
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Verfasst am: 01.02.2007 16:01 |
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Ich finds nur sinnvoll, dass beide unterschreiben. Schließlich müssen auch beide dafür gradestehen, wenn das Konto nachher überzogen ist. |
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Verfasst am: 01.02.2007 17:04 |
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Das Fernabsatzgesetz dient dem Verbraucherschutz. Es enthält weitgehende Informationspflichten des Anbieters und ein Widerrufsrecht des Kunden.
Weitere Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
Das Fernabsatzgesetz gilt nur für Verbraucher. Gewerbliche Kunden, Selbständige und Freiberufler sind von den Regelungen des Fernabsatzgesetzes nicht betroffen, soweit sie für den gewerblichen Bereich handeln.
Die Regelungen des Fernabsatzgesetzes gelten für Abschlüsse, die telefonisch, per Internet oder per Post (Rücklaufkarten aus Aktionen) erfolgen.
Fernabsatz liegt vor, wenn sich die Vertragspartner zu keinem Zeitpunkt persönlich gegenüber standen, also weder beim Angebot noch bei der Annahme
Risiken
Grundsätzlich kann es durch die Nichteinhaltung des Fernabsatzgesetzes zu Abmahnungen bzw. Unterlassungsklagen durch Verbraucherschutzvereine bzw. Wettbewerber kommen.
Die Ausübung des Widerspruchs durch den Kunden bewirkt, dass der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Ein Widerruf des Kunden kann für uns folgende Auswirkungen haben:
Dispositionskredit:
Rückerstattung aller durch den Kunden gezahlten Zinsen. |
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Verfasst am: 01.02.2007 17:27 |
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Und was heißt das auf deutsch???
Dass uns derjenige, der nicht unterschrieben hat, verklagen kann?? |
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Verfasst am: 01.02.2007 17:43 |
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Der Dispokreditvertrag wird von beiden unterschrieben, da beide Gesamtschuldnerisch haften bei dem Oder Konto.
Verfügen kann danach jeder alleine. |
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Verfasst am: 02.02.2007 06:42 |
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Also rein rechtlich ist kein schriftlicher Vertrag notwendig, haben wir zumindest in der Berufsschule so gelernt. :)
Rechtsgrundlage sind hierbei BGB§491ff. (Verbraucherdarlehen) und HGB§355.
Lt. BGB§493 genügt die Info an den Verbraucher über Kredithöchstgrenze, geltendem Jahreszinssatz, Bedingungen der Zinssatzänderung und Beendigung des Kreditverhältnisses - und die Infos müsten ja mit dem auf dem nächsten Kontoauszug stehen.
Formvorschriften und das Widerrufsrecht existieren nicht, da der Dispo ja fristlos kündbar ist.
WIe das bei euch ist, ist wohl nur den internen Richtlinien zu entnehmen....... |
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Verfasst am: 02.02.2007 09:58 |
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Da beide haftbar gemacht werden können müssen beide unterschrieben werden. Zumindest wird das bei uns so gemacht. --> ist ja ein Gemeinschaftskonto |
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