Gebietsfremde- Deutsche BuBa |
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Verfasst am: 10.02.2007 13:12 |
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Hallo,
und zwar habe ich mal folgende Frage: Die BuBA hat doch möglichkeit gebietsfremden Sonderkonditionen einzuräumen. Wie läuft das ganze denn aber in der Praxis ab? Muss ein KI das Konten für gebietsfremde führt denn diese SOKOS bei der BUBA beantragen , oder muss sogar das Konto bei der BuBa geführt werden? Trifft das dann nur für einzelne Privatpersonen zu oder für ganze Personengruppen?
Danke für eure Hilfe |
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Verfasst am: 11.02.2007 19:20 |
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Warum sollte die Bundesbank Gebietsfremde besser Konditionen geben als Gebietsansässige?
Zudem hat nur die EZB die Möglichkeit, ihre Instrumente einzusetzen. Die Banundesbank muss diese Beschlüsse ausführen. |
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Verfasst am: 20.02.2007 23:41 |
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das ist glaube ich eine geschichte aus grauer vor euro zeit.
die banken erfassen, ob ihre kunden gebietsansässig oder gebietsfremd sind (sollten sie eigentlich).dadurch ist erfasst, welche gelder von gebietsfremden stammen oder diesen geschuldet sind. die Buba kann z.B. bei refinanzierungen für diese quasi auslandsgelder andere konditionen zulassen, so daß die bank durch diese kunden indirekt einen vorteil oder nachteil hat, je nach den konditionen.
dieses instrument dürfte es seit dem euro für euroländer nicht mehr geben und für andere gebietsfremde von der ezb vorgegeben werden |
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